688210-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen – Betrieb Gigabit-Netz in Uttenweiler im Landkreis Biberach
OJ S 201/2025 20/10/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungGemeinde Uttenweiler
E-Mailvergabe@iuscomm.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelBetrieb Gigabit-Netz in Uttenweiler im Landkreis Biberach
BeschreibungDie Gemeinde Uttenweiler schreibt den Netzbetrieb für das auf dem Gemeindegebiet zu errichtende passive Glasfasernetz aus. Gegenstand dieser Ausschreibung sind ausschließlich Adresspunkte, deren Erschließung über das HGF- und DGF - Programm erfolgt. In Uttenweiler befindet sich parallel zu diesen Adresspunkten ein über das WFP im Bau befindliches Breitbandnetz.
Kennung des Verfahrens5199e3f9-2a22-4fac-8582-b459eee1e4ef
Interne Kennung470/25-AZ
Zentrale Elemente des VerfahrensAblauf siehe Beschreibung.
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64214400 Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 64200000 Fernmeldedienste, 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Biberach (DE146)
LandDeutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.6 203 299,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenDer Auftrag kann maximal 2 x 5 Jahre bei Nichtkündigung verlängert werden. Entsprechend § 12 Abs. 1 Satz 2 KonzVgV i.V.m. § 17 Abs. 11 VgV behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, den Auftrag auf Grundlage der verbindlich einzureichenden Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/23/EU
konzvgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Korruption
Betrug
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Zahlungsunfähigkeit
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelBetrieb Gigabit-Netz in Uttenweiler im Landkreis Biberach
BeschreibungDie Gemeinde Uttenweiler wird voraussichtlich im Jahr 2026 eine Ausschreibung für Planungsleistungen sowie in der Folge für Bauleistungen durchführen, um die hell- und dunkelgrauen Bereiche des Gemeindegebiets zu erschließen. Voraussichtlich Ende 2025 beginnt die bauliche Umsetzung der weißen Flecken, welche in weiten Teilen des Gemeindegebiets auch weitere Grundlagen an Infrastruktur für den darauf folgenden Ausbau der hell- und dunkelgrauen Flecken schafft. Die in Entstehung befindliche Infrastruktur, ggfs. in den Kommunen vorhandene Infrastrukturen sowie ein teils vorhandenes Backbonenetz bilden die Grundlage für ein zukünftig auch erweiterbares interkommunales Glasfasernetz in Oberschwaben. Die Gemeinde Uttenweiler als Auftraggeberin (AG) erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieser Ausschreibung ist deshalb die Verpachtung eines passiven Glasfasernetzes an einen Dienstleister, welcher im Wege einer Dienstleistungskonzession als Auftragnehmerin (AN) den Netzbetrieb sicherstellt sowie Internet- und Telekommunikationsdienste auch als Bündelangebot an private und gewerbliche Endkunden gegen ein angemessenes Entgelt zur Verfügung stellt. Darüber hinaus obliegt der AN u.a. die Aufgabe, Nachfragern sowohl aktive als auch passive Vorleistungsprodukte unter Berücksichtigung der Veröffentlichungen durch das Bundesministerium und Verkehr vom 23.12.2024 (https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/vorleistungspreise.html) anzubieten. Hinzu kommen Leistungen der Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung sowie Entstör- und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastrukturen der AG an die AN erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage eines entsprechenden Netzbetriebs- und Pachtvertrages. Der AN ist Betreiber eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) und hat folgende Hauptaufgaben: • Ausrüstung des Netzes mit aktiver Technik, inklusive ggfs. erforderlicher ONT beim Kunden; • Errichtung der Netzebene 4 (Gebäudenetze) bis in die Nutzungseinheit der Endkunden soweit erforderlich; • Betrieb des Netzes unter Einhaltung der vom AN bereitgestellten SLA; • Bereitstellung und Vertrieb von Internet- und Sprachkommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit gem. TKG §3 Punkt 55. auch als Bündelangebot beider Dienste für private und gewerbliche Endkunden; • Betreuung der privaten und gewerblichen Endkunden; • Zurverfügungstellung von aktiven als auch passiven Vorleistungen an Interessenten; • Wartung, Reparatur und Instandhaltung des Pachtgegenstandes innerhalb zu vereinbarender bzw. vorgegebener Service Level; • Dokumentation aller Erweiterungen und Änderungen des Pachtgegenstandes entsprechend den zum Zeitpunkt der Übergabe gültigen GIS – Nebenbestimmungen; • Sicherstellung von (gegenseitigem) Open Access mit einem in der Kommune ggfs. im WFP tätigen Netzbetreiber; • Erteilung von Trassen- und Leitungsauskünften an berechtigte Nachfragende. Auf die Ausführungen in der Anlage Leistungsbeschreibung wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert, wobei derzeit lediglich Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vorliegen. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden und das Ergebnis der Ausschreibung vorliegt. - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 27.12.2022 (Gigabit-Richtlinie) - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 (Gigabit-Richtlinie 2.0) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Interne Kennung0001
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64214400 Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 64200000 Fernmeldedienste, 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Biberach (DE146)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/10/2028
Enddatum der Laufzeit30/06/2040
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.6 203 299,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums- Meldebescheinigung nach § 5 TKG - Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit bzw. über das Nichtvorliegen von zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Formblatt Zuverlässigkeit. - Eigenerklärung darüber, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen gemäß Formblatt MiLoG. - Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Auf-träge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) gemäß Formblatt LTMG. - Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 SchwarzarbG vorliegen gemäß Formblatt Schwarzarbeit. - Eigenerklärung fehlender Russlandbezug gemäß Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren gemäß Formblatt Sanktionsverordnung. - Zusicherung Einhaltung Mindestanforderungen gemäß Formblatt Zusicherung.

KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums- Eigenerklärung über das Vorliegen einer aktuell gültigen Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU-Amtsblatt L 94/65).

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums- Eigenerklärung über das Bestehen oder über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 5.000.000,00 Euro je Einzelfall für Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden im Falle der Zuschlagserteilung gemäß Formblatt Versicherung. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass einer der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im Falle der Zuschlagserteilung stellt.

KriteriumSpezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums- Eigenerklärung über den vom Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft erzielten Umsatz (netto) im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Formblatt Umsatz zur Bewerbung. Vergleichbar in diesem Sinne und damit dem Bereich der zu vergebenden Leistungen zuordenbar sind Leistungen und Dienste im Zusammenhang mit dem Aufbau aktiven Betrieb eines Telekommunikationsnetzes mit angeschlossenen Endkunden und Erbringung von Endkundendiensten (Internet, Telefon, Fernsehen) gegenüber Endkunden. Der Mindestjahresumsatz netto des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft muss in Bezug Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren je Geschäftsjahr mindestens folgenden Betrag erreicht haben: 1.000.000 Euro netto. Bei Bietergemeinschaften wird der Umsatz aller Mitglieder der Bietergemeinschaft addiert. Bei Unterauftragnehmern erfolgt eine Addition der Umsätze nur im Falle der wirtschaftlichen Eignungsleihe nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer nach Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer.

KriteriumDurchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Eignungskriteriums- Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren. Für die Erklärung ist das Formblatt Mitarbeiter zur Bewerbung zu verwenden.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums- Erklärung über die Ausführung von Leistungen (Referenzen) in den Kalenderjahren 2022-2025, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind gemäß Referenzliste in Formblatt Referenzen. Vergleichbar in diesem Sinne sind Projekte, die Leistungen und Dienste im Zusammen-hang mit dem Aufbau und aktiven Betrieb eines Telekommunikationsnetzes mit angeschlossenen Endkunden und Erbringung von Endkundendiensten (Internet, Telefon, Fernsehen) gegenüber Endkunden zum Gegenstand haben. Die Leistungen müssen in den vorgenannten Kalenderjahren in wesentlichen Teilen bereits erbracht worden sein. Das ist der Fall, wenn mehr als 30 % des Tele-kommunikationsnetzes der jeweiligen Referenz mit aktiver Technik betriebsbereit ausgestattet wurde und zudem mehr als 25 % des hierüber erschließbaren Endkundenpotentials oder mindestens 300 Adressen auf Grundlage entsprechender (End-)Kundenverträge versorgt werden. Die Bewerber werden ausdrücklich dazu aufgefordert, die Formblätter für die Referenzen zu verwenden und von eigenen Anlagen zu den Referenzen Abstand zu nehmen! Es sind zwingend sämtliche in den Formblättern für die Referenzen geforderten Angaben zu machen! Im Übrigen gelten folgende Mindestbedingungen: Es sind mindestens 3 vergleichbare Referenzen im vorbeschriebenen Sinne zu be-nennen. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn die Bewerbergemeinschaft „insgesamt“ die obigen Vorgaben zu den Referenzen erfüllt und einzelne Mitglieder für die von Ihnen angebotene Teilleistung im Rahmen der Aufgabenteilung Referenzen angeben.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualitätskriterium
Beschreibung(Fixpacht: 60, variable Pacht: 25, Pacht für Geschäftskundenprodukte: 15)
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttp://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/5199e3f9-2a22-4fac-8582-b459eee1e4ef
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttp://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/5199e3f9-2a22-4fac-8582-b459eee1e4ef
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge19/11/2025 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenBitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die KonzVgV trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unterliegenden Vergaben durch einen Konzessionsgeber. Vorliegend handelt es sich grundsätzlich auch um eine (Dienstleistungs)-Konzession nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, da der Schwerpunkt der ausgeschriebenen Leistung nicht nur auf der Errichtung, sondern insbesondere auch auf der Dienstleistung des Betreibens des NGA – Netzes für mindestens den Zeitraum der Vertragslaufzeit liegt (siehe hierzu OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2019 – Verg 5/19 -, Rdnr. 15 - juris). Die Refinanzierung des späteren Auftragnehmers erfolgt dabei über Endkundeneinnahmen. Auch liegt das wirtschaftliche Betriebsrisiko beim späteren Auftragnehmer. Bei dem zu planenden und zu errichtenden NGA – Netz handelt es sich um ein öffentliches Kommunikationsnetz nach § 149 Nr. 8 GWB. Das NGA – Netz dient ganz oder ganz überwiegend der Bereitstellung öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste, die die Übertragung von Informationen zwischen Netzabschlusspunkten ermöglichen (siehe § 3 Nr. 42 TKG). Daher greift die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB, wonach Konzessionen, die hauptsächlich dazu dienen, dem Konzessionsgeber die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrerer elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen, von Vorgaben in Unterabschnitt 3. des GWB zur Vergabe von Konzessionen ausgenommen sind (OLG Dresden, aaO., Rdnr. 22 ff.; siehe auch VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 – 3 VK 9/18 - juris). Vorliegend ist eine Förderung des Vorhabens nach den im Rahmen dieser Bekanntmachung vorab benannten bzw. nach den in der Aufforderung zur Bewerbung benannten bzw. den in den Zuwendungsbescheiden als Anlage zur Ausschreibung benannten Förderprogrammen beabsichtigt. Deshalb sind u.a. über die entsprechenden Vorgaben der Zuwendungsbescheide, die Notifizierungs- und beihilferechtlichen Vorgaben die Vorgaben des Landeshaushaltsrechtes und des Vergaberechtes sinngemäß anzuwenden. Hierzu gehört insbesondere die Einhaltung der Grundsätze der Transparenz, der Gleichbehandlung sowie der Nichtdiskriminierung. Dem wird durch die entsprechende Anwendung der Vorgaben der KonzVgV. Rechnung getragen. Ein Anspruch der Bewerber auf Einhaltung der Vorgaben der KonzVgV besteht, soweit derzeit ersichtlich, dabei allerdings nicht. Sollte ein Bewerber/Bieter zu einer anderen Einschätzung gelangen oder sollte sich die Rechtsprechung insoweit ändern, und Teil 4 des GWB doch einschlägig sein, gilt das Folgende: Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 160 GWB). Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung dieser Information, bei Mitteilung durch Fax oder auf elektronischem Wege erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB). Für diesen Fall ist die unter VI. benannte Stelle für die Erteilung über die Einlegung von Rechtbehelfen zuständig. Andernfalls (Nichtanwendung Teil 4 GWB) ist das für den AG zuständige Landgericht zuständig.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltiuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbB
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtGemeinde Uttenweiler
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungGemeinde Uttenweiler
Registrierungsnummer8477
PostanschriftHauptstraße 14
StadtUttenweiler
Postleitzahl88524
Land, Gliederung (NUTS)Biberach (DE146)
LandDeutschland
E-Mailvergabe@iuscomm.de
Telefon+49 7374920612
Internetadressehttps://www.uttenweiler.de
Profil des Erwerbershttps://www.deutsche-evergabe.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer2008b673-1a8e-4f67-93cd-48401af5f931
PostanschriftDurlacher Allee 100
StadtKarlsruhe
Postleitzahl76137
Land, Gliederung (NUTS)Biberach (DE146)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon+49 7219268730
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnungiuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbB
Registrierungsnummer951abec8-3708-49f0-a393-17d631738cc7
PostanschriftPanoramastraße 29
StadtStuttgart
Postleitzahl70174
Land, Gliederung (NUTS)Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
LandDeutschland
E-Mailvergabe@iuscomm.de
Telefon+49 71125359390
Internetadressehttps://www.iuscomm.de
Rollen dieser Organisation
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung5199e3f9-2a22-4fac-8582-b459eee1e4ef  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung19
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung16/10/2025 15:15:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung688210-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe201/2025
Datum der Veröffentlichung20/10/2025