688764-2022 - ErgebnisDeutschland-Neunkirchen: Leitpfosten
OJ S 239/2022 12/12/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landesbetrieb für Straßenbau
Postanschrift: Peter-Neuber-Allee 1
Ort: Neunkirchen
NUTS-Code: DEC03 Neunkirchen
Postleitzahl: 66538
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@lfs.saarland.de
Telefon: +49 6821-100-0
Fax: +49 6821-100-339
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lfs.saarland.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Straßenbau

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Liefervertrag Leitpfosten für Außenstellen
Referenznummer der Bekanntmachung: 22-0257SA
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
34928410 Leitpfosten
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Liefervertrag Leitpfosten für Außenstellen
6000 St. Leitpfosten 1,05m; 50 St. Kunstst.-Kurvenleittafel VZ 605-10; 50 St. Kunstst. Kurvenleittafel VZ605-20: 300 St. Kunstst.-Winkel- Kurvenleittafel; 400 St. Kunstst.-Tragpfosten 1,60m; 400 St. Recycl-Sockel für Tragpf. ; 500 St. Aufsatzleitpfosten; 2.500 St. Leitpfostenbodenanteil; 7.500 St. Verbindungskeile
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
NUTS-Code: DEC02 Merzig-Wadern
NUTS-Code: DEC06 St. Wendel
NUTS-Code: DEC05 Saarpfalz-Kreis
Hauptort der Ausführung: Straßenmeistereien im Saarland Saarland Straßenmeisterei Völklingen Hirschbachstraße 5 66280 Sulzbach Straßenmeisterei Merzig In der Bruchwies 2b 66663 Merzig Straßenmeisterei St. Wendel August-Balthasar-Straße 3 66606 St. Wendel Straßenmeisterei Rohrbach Obere Kaiserstraße 285 66386 St. Ingbert-Rohrbach
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Liefervertrag Leitpfosten für Außenstellen
6000 St. Leitpfosten 1,05m; 50 St. Kunstst.-Kurvenleittafel VZ 605-10; 50 St. Kunstst. Kurvenleittafel VZ605-20: 300 St. Kunstst.-Winkel- Kurvenleittafel; 400 St. Kunstst.-Tragpfosten 1,60m; 400 St. Recycl-Sockel für Tragpf. ; 500 St. Aufsatzleitpfosten; 2.500 St. Leitpfostenbodenanteil; 7.500 St. Verbindungskeile
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 184-518280
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6H6EDW
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Saarlandes
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de
Telefon: +49 0681-501-4994
Fax: +49 0681-501-3506
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrags gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB bei erkannten Verstößen gegen die Vergabevorschriften, die nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird, wird hingewiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist ferner gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB, 15 Kalendertage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids, unzulässig. Darüber hinaus sind, gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Landesbetrieb für Straßenbau
Postanschrift: Peter-Neuber-Allee 1
Ort: Neunkirchen
Postleitzahl: 66538
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@lfs.saarland.de
Telefon: +49 6821-100-0
Fax: +49 6821-100-339
Internet-Adresse: http://www.lfs.saarland.de
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
07/12/2022