689200-2025 - Ergebnis
Deutschland – Installation von Blitzableitern – Projekt Neubau Petrus-Canisius-Grundschule Weeze, Gewerk Blitzschutz- und Erdungsanlagen
OJ S 201/2025 20/10/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Bauleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungGemeinde Weeze
E-Mailbianka.cornelissen@weeze.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelProjekt Neubau Petrus-Canisius-Grundschule Weeze, Gewerk Blitzschutz- und Erdungsanlagen
BeschreibungDie Auftraggeberin (im Folgenden: AG) schreibt vorliegend das Gewerk Blitz-schutz- und Erdnungsanlagen für den Neubau der Petrus-Canisius-Grundschule in Weeze europaweit aus. Eine ausführliche Projektbeschreibung und das entsprechende Leistungssoll sind der Leistungsbeschreibung mit den entsprechenden Anlagen (Anlagenkonvolut 03) zu entnehmen. Es wird den Bietern dringend empfohlen, sich vor Abgabe des Angebotes von den örtlichen Gegebenheiten und den auszuführenden Arbeiten im Rahmen einer Ortsbesichtigung ein genaues Bild zu machen, um Fehleinschätzungen bei der Preisbildung zu vermeiden. Sollte sich der bezuschlagte Bieter später auf Umstände berufen, welche bei einer Ortsbesichtigung erkennbar gewesen wären, ist er mit diesem Vorbringen präkludiert. Die Anmeldung für eine entsprechende Ortsbesichtigung erfolgt über die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals. Der Leistungszeitraum unterteilt sich für die hier ausgeschriebenen Leistungen in zwei Leistungsabschnitte. Die Planung und Lieferung der Einbauteile für den Beton ist von der voraussichtlichen Zuschlagserteilung voraussichtlich Mitte Oktober 2025 bis spätestens KW 45 2025 (November 2025) zu erbringen. Die eigentliche Montage der Blitzschutz- und Erdungsanlagen erfolgt erst im Q1 2027. Die weiteren zeitlichen Vorgaben können den BVB (Anlage 04) und dem Rahmenterminplan (Anlagenkonvolut 03) entnommen werden. ACHTUNG: In Bezug auf die Terminplanung sind unbedingt die Vorgaben aus dem vom Auftraggeber vorgegebenen Bauzeitenplans (Anlagenkonvolut 03) zu beachten. Die Bieter müssen aufgrund der zeitlichen Taktung mit dem unmittelbaren Leistungsbeginn ab Zuschlagserteilung rechnen. Sie sind freundlich eingeladen, anhand dieser Aufforderung und den diesem Schreiben beiliegenden Vergabe-/Vertragsbedingungen ein Angebot abzugeben. Bitte benutzen Sie hierfür die beigefügten Formularblätter. Erläuternd wird zu den Grundlagen des Angebots auf Folgendes hingewiesen: • Das genaue Leistungssoll ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung mit den entsprechenden Anlagen (Anlagenkonvolut 03). • Die im Leistungsverzeichnis genannten Qualitäten als Grundlage der vorliegenden Planungsinhalte sind als Mindestanforderungen zu verstehen. • Vertragliche Einzelheiten sind den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB – Einheitspreisvertrag - Anlage 04) und der Leistungsbeschreibung, insbesondere den zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen (Anlagenkonvolut 03) zu entnehmen. • Der obsiegende Bieter wird vor der eigentliche Zuschlagserteilung aufgefordert, die entsprechende Urkalkulation beim AG einreichen. • Die Formulare VHB Bund 221 „Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation“ und 222 „Preisermittlung über die Endsumme“ werden ggf. im Rah-men der Angebotsprüfung durch die Vergabestelle angefordert. Die vorgenannten Formulare müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden. • Die Bieter müssen mit dem Angebot schriftlich zusagen, dass die im Rah-menterminplan des Auftraggebers (Anlagenkonvolut 03) angegebenen Meilensteine bestätigt und eingehalten werden (für die einzureichende schriftliche Bestätigung gibt es keinen Vordruck).
Kennung des Verfahrensfc59ad09-eb8a-4d49-8ff3-0517752a7d0f
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45312311 Installation von Blitzableitern
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtWeeze
Postleitzahl47652
Land, Gliederung (NUTS)Kleve (DEA1B)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen wird auf folgende Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikeln 13 und 14 Daten-schutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016) verwiesen: Namen und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Da-ten Verantwortlichen: Gemeinde Weeze vertreten durch den Bürgermeister Georg Koenen Cyriakusplatz 13/14 47652 Weeze Deutschland Telefon: +49 (2837) 910-0 E-Mail: info@weeze.de Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten: Datenschutzbeauftragte Person: Andreas Ebels Zweckverband Kommunales Rechenzentrum Niederrhein (KRZN) Friedrich-Heinrich-Allee 130 47475 Kamp-Lintfort Deutschland Telefon: +49 (2842) 907-0 E-Mail: datenschutz@krzn.de Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten: a. Zweck der Verarbeitung: Durchführung eines Vergabeverfahrens. b. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c i. V. m. § 6 Abs. 3 DSGVO Bewerber bzw. Bieter sind verpflichtet, die geforderten Angaben zu machen. Falls diese Angaben nicht gemacht werden, kann das Angebot nach den vergaberechtlichen Vorschriften vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen wer-den. Kriterien für Festlegung der Dauer der Speicherung personenbezogener Daten: Maßstab für die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten sind die haushaltsrechtlichen Aufbewahrungsfristen. Empfänger von personenbezogenen Daten: Personenbezogene Daten dürfen an andere Personen oder Stellen weiter gegeben werden, wenn Sie dem zustimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist: Nach § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz sowie § 6 Abs. 1 S. 1 Wettbewerbsregis-tergesetz fordert die Vergabestelle bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gem. § 1 Wettbe-werbsregistergesetz an. Unterhalb von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer liegt die Auskunftsabfrage gem. § 6 Abs. 2 Nr. 1 Wettbewerbsregistergesetz im Ermes-sen der Vergabestelle. Bei allen Vergabeverfahren sind auf Verlangen der Bieter, die nicht für den Zuschlag berücksichtigt worden sind, die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters mitzuteilen. Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten: Diese Rechte ergeben sich aus Artikel 15 bis 18 Datenschutz-Grundverordnung. Recht auf Auskunft: Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabestelle verarbeiteten personenbezogenen Daten. Recht auf Berichtigung: Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den Bewerber/Bieter betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sind. Unvollständige Daten können vervollständigt werden. Recht auf Löschung: Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten. Der Anspruch hängt jedoch u. a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung der Aufgaben noch benötigt werden (s.a. Dauer der Speicherung). Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten des Be-werbers/Bieters zu verlangen, sofern nicht ein wichtiges öffentliches Interesse dem entgegensteht (z. B. wirtschaftliche Verwendung von Haushaltsmitteln). Recht auf Widerspruch: Es besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation des Bewerbers/Bieters ergeben, der Verarbeitung der diesen betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht (z. B. Durchführung des Vergabeverfahrens). Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde: Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde im Land Nordrhein-Westfalen ist: Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Nord-rhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf. Hierhin sind etwaige Beschwerden zu richten, sofern die Auskunft gebende Vergabestelle ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist. Eine Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten (bspw. Eignungsnachweise dritter Personen) besteht nach Artikel 14 Abs. 5 Buchstabe c) DatenschutzGrundverordnung nicht, da die Datenerhebung im Rahmen des Vergabeverfahrens ausdrücklich geregelt ist und dort zum Schutz der Interessen der betroffenen Personen eine vertrauliche Behandlung der Daten vorgesehen ist. Bei der vorliegenden Ausschreibung müssen die Vorgaben des Tariftreue– und Vergabegesetzes NRW eingehalten werden. Sie finden die entsprechenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB TVgG NRW – Formular 513 EU) in der Anlage 12, die nicht mit dem Angebot eingereicht werden muss.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu - Der Auftrag wird im Offenen Verfahren gem. § 3 Nr. 1 VOB/A-EU vergeben.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelProjekt Neubau Petrus-Canisius-Grundschule Weeze, Gewerk Blitzschutz- und Erdungsanlagen
BeschreibungDie Auftraggeberin (im Folgenden: AG) schreibt vorliegend das Gewerk Blitz-schutz- und Erdnungsanlagen für den Neubau der Petrus-Canisius-Grundschule in Weeze europaweit aus. Eine ausführliche Projektbeschreibung und das entsprechende Leistungssoll sind der Leistungsbeschreibung mit den entsprechenden Anlagen (Anlagenkonvolut 03) zu entnehmen. Es wird den Bietern dringend empfohlen, sich vor Abgabe des Angebotes von den örtlichen Gegebenheiten und den auszuführenden Arbeiten im Rahmen einer Ortsbesichtigung ein genaues Bild zu machen, um Fehleinschätzungen bei der Preisbildung zu vermeiden. Sollte sich der bezuschlagte Bieter später auf Umstände berufen, welche bei einer Ortsbesichtigung erkennbar gewesen wären, ist er mit diesem Vorbringen präkludiert. Die Anmeldung für eine entsprechende Ortsbesichtigung erfolgt über die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals. Der Leistungszeitraum unterteilt sich für die hier ausgeschriebenen Leistungen in zwei Leistungsabschnitte. Die Planung und Lieferung der Einbauteile für den Beton ist von der voraussichtlichen Zuschlagserteilung voraussichtlich Mitte Oktober 2025 bis spätestens KW 45 2025 (November 2025) zu erbringen. Die eigentliche Montage der Blitzschutz- und Erdungsanlagen erfolgt erst im Q1 2027. Die weiteren zeitlichen Vorgaben können den BVB (Anlage 04) und dem Rahmenterminplan (Anlagenkonvolut 03) entnommen werden. ACHTUNG: In Bezug auf die Terminplanung sind unbedingt die Vorgaben aus dem vom Auftraggeber vorgegebenen Bauzeitenplans (Anlagenkonvolut 03) zu beachten. Die Bieter müssen aufgrund der zeitlichen Taktung mit dem unmittelbaren Leistungsbeginn ab Zuschlagserteilung rechnen. Sie sind freundlich eingeladen, anhand dieser Aufforderung und den diesem Schreiben beiliegenden Vergabe-/Vertragsbedingungen ein Angebot abzugeben. Bitte benutzen Sie hierfür die beigefügten Formularblätter. Erläuternd wird zu den Grundlagen des Angebots auf Folgendes hingewiesen: • Das genaue Leistungssoll ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung mit den entsprechenden Anlagen (Anlagenkonvolut 03). • Die im Leistungsverzeichnis genannten Qualitäten als Grundlage der vorliegenden Planungsinhalte sind als Mindestanforderungen zu verstehen. • Vertragliche Einzelheiten sind den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB – Einheitspreisvertrag - Anlage 04) und der Leistungsbeschreibung, insbesondere den zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen (Anlagenkonvolut 03) zu entnehmen. • Der obsiegende Bieter wird vor der eigentliche Zuschlagserteilung aufgefordert, die entsprechende Urkalkulation beim AG einreichen. • Die Formulare VHB Bund 221 „Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation“ und 222 „Preisermittlung über die Endsumme“ werden ggf. im Rah-men der Angebotsprüfung durch die Vergabestelle angefordert. Die vorgenannten Formulare müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden. • Die Bieter müssen mit dem Angebot schriftlich zusagen, dass die im Rah-menterminplan des Auftraggebers (Anlagenkonvolut 03) angegebenen Meilensteine bestätigt und eingehalten werden (für die einzureichende schriftliche Bestätigung gibt es keinen Vordruck).
Interne KennungLOT-0001 PCS-VE-04
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45312311 Installation von Blitzableitern
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtWeeze
Land, Gliederung (NUTS)Kleve (DEA1B)
LandDeutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungDer Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Entscheidend ist allein der günstigste Preis.
BeschreibungDer Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Entscheidend ist allein der günstigste Preis.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland Spruchkörper Köln, c/o Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bzgl. vergaberechtlicher Rechtsmittel gilt Folgendes: Nachprüfungsstelle für vergaberechtliche Rechtsmittel ist die Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Köln, c/o Bezirksregierung Köln Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln Fax: +49 221-147 2889 Die Vergabestelle weist ergänzend auf folgende Regelungen zu Rechtsmitteln hin: Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer Rheinland mit Sitz in Köln. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die In-formation auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zu-gangs beim Bieter/Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nach-prüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge80 518,73 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungTheodor Baum GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTheodor Baum GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des Angebots80 518,73 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsBVB
Datum der Auswahl des Gewinners08/10/2025
Datum des Vertragsabschlusses08/10/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungGemeinde Weeze
Registrierungsnummer051540064064-31001-62
PostanschriftCyriakusplatz 13-14
StadtWeeze
Postleitzahl47652
Land, Gliederung (NUTS)Kleve (DEA1B)
LandDeutschland
E-Mailbianka.cornelissen@weeze.de
Telefon02837910122
Internetadressehttps://www.weeze.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Rheinland Spruchkörper Köln, c/o Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer05315-03002-81
PostanschriftZeughausstraße 2-10
StadtKöln
Postleitzahl50667
Land, Gliederung (NUTS)Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
LandDeutschland
Fax0492211472889
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungTheodor Baum GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
RegistrierungsnummerDE119673947
StadtEssen
Postleitzahl45141
Land, Gliederung (NUTS)Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
LandDeutschland
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungbb335021-57a1-4c45-b38d-ed28edc14daf  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung16/10/2025 13:14:16 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung689200-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe201/2025
Datum der Veröffentlichung20/10/2025