689304-2022 - ErgebnisDeutschland-Falkenberg: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
OJ S 239/2022 12/12/2022
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Falkenberg
Postanschrift: Sommerstraße 15
Ort: Falkenberg
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Postleitzahl: 84326
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Monika Hiebl
E-Mail: monika.hiebl@rottal-inn.de
Telefon: +49 856120133
Fax: +49 856120130
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vg-falkenberg.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vg-falkenberg.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession über Planung, Bau und Betrieb eines Gigabit-Netzes in den Gemeinden Falkenberg, Dietersburg, Malgersdorf, Markt Massing, Schönau
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Der Auftraggeber führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, in Anwendung der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) und der Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Vergabeverordnung -VgV) ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren gemäß der "Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15.06.2015" („NGA-Rahmenregelung“, Anlage 31) sowie der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 22.10.2015 in der Fassung der 1. Novelle vom 03.07.2018, zuletzt überarbeitet am 18.08.2020 (nachfolgend „RL BMVI“ genannt, Anlage 30).
II.1.5.
Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 26 330 000,00 EUR
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: ja
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 14 106 167,55 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession über Planung, Bau und Betrieb eines Gigabit-Netzes in den Gemeinden Falkenberg, Malgersdorf, Markt Massing, Schönau
Los-Nr.: 1
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
64200000 Fernmeldedienste
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Hauptort der Ausführung: Gemeinden Falkenberg, Malgersdorf, Markt Massing, Schönau
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Beim Ausbaugebiet des Loses 1 handelt es sich um weiße NGA-Flecken i.S.d. RL BMVI (Anlage 31), welche der Konzessionsnehmer mit einem Gigabit-Netz ausbauen soll. Dabei sind für alle Teilnehmer (Gebäude, da die Bundesförderung gem. Anlage 31, Fußnote 4 der RL BMVI auf die Förderung bis zur Gebäudeinnenwand beschränkt ist) im Ausbaugebiet zuverlässig Bandbreiten von einem Gigabit/s im Download und 200 Mbit/s im Upload zu gewährleisten, wobei erhebliche neue Investitionen (gem. Fußnote 5 der RL BMVI [Anlage 31]) im Ausbaugebiet zu tätigen sind. Das Ausbaugebiet des Loses 1 umfasst Adressen in den Gemeinden Falkenberg, Malgersdorf, Markt Massing, Schönau.
Der Konzessionsnehmer errichtet und betreibt die dazu erforderliche passive Netzinfrastruktur (Tiefbauleistungen, Leerrohre mit Kabel sowie zugehörige Komponenten einschließlich Schächte, Verteiler und Anschlusseinrichtungen) zur Versorgung des Ausbaugebietes. Durch den Konzessionsnehmer erfolgen weiterhin die fachgerechte Planung und betriebsbereite Bereitstellung weiterer Komponenten und der aktiven Technik zur Erschließung aller technisch ausbaubaren oder der im Zuge der Maßnahme neu zu errichtenden Verteiler oder gleichwertiger Gigabit-Komponenten im Ausbaugebiet.
In Anlage befinden sich die relevanten Unterlagen und Anlagen (1-44), bestehend insbesondere aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 1), dem Muster zur Ausweisung der Wirtschaftlichkeitslücke (Anlage 2), einer kartenmäßigen Darstellung des Ausbaugebietes (Anlagen 3-4), den Adresslisten (Anlagen 5-8), sowie dem Muster-Kooperationsvertrag (Anlage 22). Die genauen Anforderungen an die geforderte Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 1).
Der Auftraggeber beabsichtigt, dem selektierten Konzessionsnehmer einen Investitionszuschuss zu gewähren, der die Wirtschaftlichkeitslücke abdeckt („Wirtschaftlichkeitslückenförderung“) falls hierzu Bedarf besteht. Den Bedarf haben die Konzessionsnehmer detailliert in einem vom Auftraggeber vorgegebenen Muster anhand einer Kalkulation über einen Zeitraum von sieben Jahren nachzuweisen. Der Investitionszuschuss wird nur vorbehaltlich des Erhalts eines entsprechenden Förderbescheides durch die Bundesrepublik Deutschland auf Basis der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 zugesagt.
Die einzureichenden Angebote müssen unter anderem Angaben über die technische Umsetzung, die zu erreichenden Bandbreiten sowie die Erweiterungsmöglichkeiten der Breitbandlösungen hinsichtlich räumlicher Erweiterung und zukünftiger Erhöhung der Bandbreiten enthalten Die verbindlichen Mindestanforderungen an ein wirksames Angebot ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 1).
In dem von dem Konzessionsnehmer mit dem Auftraggeber abzuschließenden Kooperationsvertrag (Anlage 22) verpflichtet sich der Konzessionsnehmer, das geförderte Gigabit-Netz im Ausbaugebiet für die Dauer von mindestens 7 Jahren zu betreiben.
Für den Zeitraum von mindestens sieben Jahren hat sich der Konzessionsnehmer zur Gewährung eines offenen und diskriminierungsfreien Zuganges zu den errichteten Infrastrukturen auf Vorleistungsebene zu verpflichten. Dies umfasst insbesondere den Zugang zu Leerrohren sowie zum Kabelverzweiger, Zugang zur unbeschalteten Glasfaser, Bitstromzugang sowie vollständig entbündelten Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien:
II.2.7.
Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 84
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Aufhebung bei Unwirtschaftlichkeit:
Der Auftraggeber behält sich vor, die Ausschreibung des Loses bei Überschreitung einer Wirtschaftlichkeitslücke von 17.800.000,00 EUR wegen Unwirtschaftlichkeit aufzuheben.
Bieterfragen:
Bieterfragen sind bis 10 Tage vor Ablauf des Schlusstermins nach IV.2.2.) zulässig.
Bindefrist:
Bindefrist für Ihr Angebot ist der 23.10.2021.
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession über Planung, Bau und Betrieb eines Gigabit-Netzes in der Gemeinde Dietersburg
Los-Nr.: 2
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
64200000 Fernmeldedienste
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Hauptort der Ausführung: Dietersburg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Beim Ausbaugebiet des Loses 2 handelt es sich um weiße NGA-Flecken i.S.d. RL BMVI (Anlage 31), welche der Konzessionsnehmer mit einem Gigabit-Netz ausbauen soll. Dabei sind für alle Teilnehmer (Gebäude, da die Bundesförderung gem. Anlage 31, Fußnote 4 der RL BMVI auf die Förderung bis zur Gebäudeinnenwand beschränkt ist) im Ausbaugebiet zuverlässig Bandbreiten von einem Gigabit/s im Download und 200 Mbit/s im Upload zu gewährleisten, wobei erhebliche neue Investitionen (gem. Fußnote 5 der RL BMVI [Anlage 31]) im Ausbaugebiet zu tätigen sind. Das Ausbaugebiet des Loses 2 umfasst Adressen in der Gemeinde Dietersburg.
Der Konzessionsnehmer errichtet und betreibt die dazu erforderliche passive Netzinfrastruktur (Tiefbauleistungen, Leerrohre mit Kabel sowie zugehörige Komponenten einschließlich Schächte, Verteiler und Anschlusseinrichtungen) zur Versorgung des Ausbaugebietes. Durch den Konzessionsnehmer erfolgen weiterhin die fachgerechte Planung und betriebsbereite Bereitstellung weiterer Komponenten und der aktiven Technik zur Erschließung aller technisch ausbaubaren oder der im Zuge der Maßnahme neu zu errichtenden Verteiler oder gleichwertiger Gigabit-Komponenten im Ausbaugebiet.
In Anlage befinden sich die relevanten Unterlagen und Anlagen (1-44), bestehend insbesondere aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 1), dem Muster zur Ausweisung der Wirtschaftlichkeitslücke (Anlage 2), einer kartenmäßigen Darstellung des Ausbaugebietes (Anlagen 3-4), der Adressliste (Anlage 9), sowie dem Muster-Kooperationsvertrag (Anlage 22). Die genauen Anforderungen an die geforderte Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 1).
Der Auftraggeber beabsichtigt, dem selektierten Konzessionsnehmer einen Investitionszuschuss zu gewähren, der die Wirtschaftlichkeitslücke abdeckt („Wirtschaftlichkeitslückenförderung“) falls hierzu Bedarf besteht. Den Bedarf haben die Konzessionsnehmer detailliert in einem vom Auftraggeber vorgegebenen Muster anhand einer Kalkulation über einen Zeitraum von sieben Jahren nachzuweisen. Der Investitionszuschuss wird nur vorbehaltlich des Erhalts eines entsprechenden Förderbescheides durch die Bundesrepublik Deutschland auf Basis der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 zugesagt.
Die einzureichenden Angebote müssen unter anderem Angaben über die technische Umsetzung, die zu erreichenden Bandbreiten sowie die Erweiterungsmöglichkeiten der Breitbandlösungen hinsichtlich räumlicher Erweiterung und zukünftiger Erhöhung der Bandbreiten enthalten Die verbindlichen Mindestanforderungen an ein wirksames Angebot ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 1).
In dem von dem Konzessionsnehmer mit dem Auftraggeber abzuschließenden Kooperationsvertrag (Anlage 22) verpflichtet sich der Konzessionsnehmer, das geförderte Gigabit-Netz im Ausbaugebiet für die Dauer von mindestens 7 Jahren zu betreiben.
Für den Zeitraum von mindestens sieben Jahren hat sich der Konzessionsnehmer zur Gewährung eines offenen und diskriminierungsfreien Zuganges zu den errichteten Infrastrukturen auf Vorleistungsebene zu verpflichten. Dies umfasst insbesondere den Zugang zu Leerrohren sowie zum Kabelverzweiger, Zugang zur unbeschalteten Glasfaser, Bitstromzugang sowie vollständig entbündelten Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien:
II.2.7.
Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 84
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Aufhebung bei Unwirtschaftlichkeit:
Der Auftraggeber behält sich vor, die Ausschreibung des Loses bei Überschreitung einer Wirtschaftlichkeitslücke von 9.000.000,00 EUR wegen Unwirtschaftlichkeit aufzuheben.
Bieterfragen:
Bieterfragen sind bis 10 Tage vor Ablauf des Schlusstermins nach IV.2.2.) zulässig.
Bindefrist:
Bindefrist für Ihr Angebot ist der 23.10.2021.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer Konzessionsbekanntmachung
IV.1.11.
Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 134-357952

Abschnitt V: Vergabe einer Konzession

Los-Nr.: 1 und 2 (Zusammengefasste Vergabe)
Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: ja
V.2.
Vergabe einer Konzession
V.2.1.
Tag der Entscheidung über die Konzessionsvergabe
19/01/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Telekom Deutschland GmbH
Postanschrift: Landgrabenweg 151
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.telekom.de
Der Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert der Konzession und zu den wesentlichen Finanzierungsbedingungen
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der Konzession: 26 330 000,00 EURGesamtwert der Konzession/des Loses: 14 106 167,55 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Der zu vergebende Auftrag wird als Dienstleistungskonzession eingestuft. Das Verfahren folgt den von der EU-Kommission in der Mitteilung vom 23.6.2006 (ABl. EU 2006/C 179/02) aufgestellten primärrechtlichen Grundsätzen, die auch für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen gelten. Die Auswahl des Zuschlagsempfängers hat nach Maßgabe der Kommission dem nationalen und europäischen Vergaberecht zu folgen, soweit keine expliziten Vorgaben der Europäischen Kommission bestehen oder die Besonderheit der Beihilfegewährung eine Abweichung notwendig machen. Abweichungen vom herkömmlichen Vergabeverfahren nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) , der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) oder der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) ergeben sich daher aus den genannten Besonderheiten der Beihilfegewährung. Gleichwohl soll sich die Ausschreibung der Dienstleistungskonzession an den Grundsätzen der Transparenz und Gleichbehandlung orientieren. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorschriften wird hierdurch indes nicht begründet. Dies gilt auch, selbst wenn in dieser Bekanntmachung Begriffe wie „Auftrag“, „Teilnahmeantrag“ etc. verwendet werden.
Der Bieter soll mit dem Teilnahmeantrag ein Angebot zur Herstellung einer Breitbandversorgung einreichen, welches eine detaillierte Kalkulation des geforderten Zuschusses über einen Zeitraum von 7 Jahren als Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus und -betriebs beinhaltet. Ein Angebot über den Aufbau und Betrieb eines Gigabit-Netzes in FTTB/FTTH-Struktur hat den Netzabschluss beim Kunden mit zu umfassen; entsprechend sind die Investitionskosten bis einschließlich Netzabschluss (Hausanschluss und Anschlusseinrichtung) in der Wirtschaftlichkeitslücke berücksichtigungsfähig. Für die Wirtschaftlichkeitslücke haben die Teilnehmer das bereit gestellte Muster zu verwenden und vollständig auszufüllen (Anlage 2).
Mit der Abgabe desr Teilnahmeunterlagen Angebots erklärt sich der Wirtschaftsteilnehmer bereit, dass das Ergebnis des Ausschreibungsverfahrens (Vergabeentscheidung) auf der Bundesplattform www.breitbandausschreibungen.de veröffentlicht wird.
Das Angebot hat sämtliche im Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (Anlage 28) an den Auftraggeber enthaltenen Vorgaben inklusive der Nebenbestimmungen (Anlagen 32-40) einzuhalten und umzusetzen. Die Nichteinhaltung einer Vorgabe kann zum sofortigen Ausschluss aus dem Auswahlverfahren führen. Im Übrigen gelten die Mindestbedingungen der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" (Anlage 30), des Leitfadens zu Förderrichtline (Anlage 29) und der NGA-Rahmenregelung (Anlage 31) sowie der Kofinanzierungsrichtline Bayern (Anlage 44).
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 160 GWB).
Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung dieser Information, bei Mitteilung durch Fax oder auf elektronischem Wege erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB).
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
07/12/2022