VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne vorherige BekanntmachungErläuterung:
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
Diese Verfahrensart wurde gewählt, da die von der Auftraggeberin gewünschte Leistung nur von einem Unternehmen, Nexus, erbracht werden kann.
Gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV kann die öffentliche Auftraggeberin Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb besteht. Dies gilt insoweit, als dass es keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gibt und der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter ist.
Die Auftraggeberin hat die Leistung anhand diskriminierungsfreier, objektiver und auftragsbezogener Kriterien bestimmt. Im Rahmen der im Vorfeld des vorliegenden Verfahrens durchgeführten Markterkundung hat die Auftraggeberin mehrere Geräte gesichtet und in ihrem laufenden Betrieb getestet. Dabei konnte nur ein Gerät die Anforderungen der Auftraggeberin an Integration, Systemsicherheit, Effizienz und laufender Betrieb erfüllen. Dies beruht auf folgenden Erwägungen:
• Aufgrund der aktuellen IT-Landschaft der Auftraggeberin arbeitet das Labor des Instituts für Pathologie der Auftraggeberin mit acht unterschiedlich gefärbten Kassetten (Plastikkapseln in verschiedenen Farben). Die unterschiedlichen Farben stehen für verschiedene Laborabläufe. Vor diesem Hintergrund benötigt die Auftraggeberin ein Gerät mit mindestens acht verschiedenen
Kassettenschächten. Andernfalls lässt sich ein sicherer und reibungsloser Betriebsablauf nicht gewährleisten, es käme, zu unnötigen Unterbrechungen im laufenden Betrieb durch Austauschen der Kassetten. Der zu beschaffende Drucker verfügt im Vergleich zu anderen Produkten über acht Kassettenschächte und lässt sich damit in den laufenden Betrieb der Auftraggeberin optimal integrieren.
• Die Auftraggeberin hat im Rahmen der Markterkundung zudem festgestellt, dass vergleichbare Drucker mit eigenen Rechnern ausgestattet sind. Aufgrund der Sicherheitsrichtlinien der Auftraggeberin wäre ein Vollzugriff inklusive Installation von Antivirensoftware bei Inbetriebnahme erforderlich, was die Systemintegration erschwert.
Nur der Drucker der Firma Nexus AG kann den konkreten Beschaffungsbedarf der Auftraggeberin decken. In Anbetracht der Ergebnisse der Markterkundung kommt eine Alternativlösung nicht in Betracht. Die Auftraggeberin hat bei Leistungsbestimmung die wettbewerblichen Anforderungen eingehalten und die Entscheidung anhand objektiver, diskriminierungsfreier und einzelfallbezogener Auswahlkriterien getroffen.