690133-2022 - ErgebnisDeutschland-Leverkusen: Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden
OJ S 239/2022 12/12/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Leverkusen Fachbereich Recht und Vergabestelle
Postanschrift: Hauptstraße 105
Ort: Leverkusen
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51373
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@stadt.leverkusen.de
Telefon: +49 2144063080
Fax: +49 2144065532
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.leverkusen.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
2022-0088, Inspektion und Wartung sowie Hygienekontrollen an raumlufttechnischen Anlagen sowie Wartung von Brandschutzklappen in 3 Losen für die Jahre 2023 bis 2026, Stadt Leverkusen
Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0088
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
50700000 Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Unterhaltung von raumlufttechnischen Anlagen in sämtlichen Gebäuden in allen 3 Bezirken der Stadt Leverkusen in den Jahren 2023 bis 2026: Inspektion und Wartung sowie Hygienekontrollen an raumlufttechnischen Anlagen sowie Wartung von Brandschutzklappen in öffentlichen Gebäuden wie Schulen, Sporthallen und Verwaltungsgebäuden in 3 Losen
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 159 055,42 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Bezirk 1: Rheindorf, Wiesdorf, Manfort, Hitdorf
Los-Nr.: 1
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
50700000 Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Bezirk 1 Rheindorf, Wiesdorf, Manfort, Hitdorf 51373 Leverkusen
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Grundlage für den Wartungsumfang sind die VDMA 24186-1, Teil 1: Lufttechnische Geräte und Anlagen.
Die Wartung umfasst alle zur Erhaltung des einwandfreien Zustandes und der Funktion der Anlagen regelmäßig erforderlichen Maßnahmen einschließlich das Beseitigen von betriebsbedingten Verunreinigungen.
Die Inspektion umfasst das regelmäßige überprüfen der Anlagen auf einwandfreien Zustand und richtige Funktion.
Die Hygienekontrollen sind gemäß VDI 6022, Blatt1 durchzuführen.
Die Wartung / Inspektion sowie die Hygienekontrollen sind pro Liegenschaft 1x im Jahr (bei Ausnahmen wird in der Leistungsbeschreibung gesondert darauf hingewiesen) durchzuführen.
Die Wartungen beziehen sich auf die lüftungstechnischen Komponenten.
So sind zum Beispiel das Abklemmen von Fühlerleitungen, Verstellen der Klappenstellantriebe, Verstellen der Luftmengen nicht im Leistungsumfang enthalten. Die Wartung der regelungstechnischen Anlagen erfolgt separat.
Sollten bei der Wartung wesentliche / sicherheitsrelevante Mängel festgestellt werden, zum Beispiel dass die Frostschutzfunktion nicht gegeben ist (in den Wintermonaten), so ist der zuständige Gebäudebetreuende vor Ort bzw. die Auftraggeberin unverzüglich zu informieren.
Notwendige Ersatzteile und Austauschmaterialien (wie Keilriemen und Luftfilterelemente) sind, soweit bekannt, nachstehend abgefragt.
Um ein wirtschaftlich und betriebsorganisatorisch befriedigendes Ergebnis zu erhalten sollten zusätzliche Wartungsarbeiten bis 500,00 EUR netto pro Liegenschaft und Jahr sofort durchgeführt werden. Dazu muss die Auftraggeberin vorab telefonisch informiert werden. Die Genehmigung zur Ausführung kann durch der Auftraggeberin mündlich erfolgen, damit keine weiteren Anfahrten anfallen. Abgerechnet werden die angefallenen Stunden über den angebotenen Stundensatz.
Die Leistung ist durch den Gebäudebetreuenden zu bestätigen.
Bei zentralen Lüftungsanlagen müssen bei jedem Filterwechsel bzw. bei jeder Routinekontrolle auf einer Gerätekarte (an der Filterkammer befestigte Karte) die Filterdaten gemäß VDI 6022 notiert werden. Bei der ersten Wartung sind die Filterarten und -größen aufzunehmen. Die ausgeschriebenen Größen dienen der Kalkulation und sind zunächst durch den Auftragnehmer zu prüfen. Erst dann sollte die Bestellung erfolgen. Eventuelle Mehrkosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Sollte keine Gerätekarte vor Ort sein ist diese neu zu erstellen und am Gerät zu befestigen. Die Neuanschaffung wird über die Position "Gerätekarte" abgerechnet. (Entwurf beigefügt)
An allen Lüftungsgeräten sind Aufkleber mit dem Datum der durchgeführten Wartung und dem Filterwechsel anzubringen. Alle alten Wartungsaufkleber sind zu entfernen. Eventuelle Mehrkosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. (Entwurf beigefügt)
Der Auftragnehmer hat eine Checkliste für die Wartungs- und Hygienekontrolle mit Eintragung der durchgeführten Arbeiten und Prüfergebnisse zu fertigen und vorzulegen. (Entwurf beigefügt)
Für die Wartung der Brandschutzklappen sind separate Checklisten zu erstellen. (Entwurf beigefügt)
Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Alle Mängelpunkte sind zusätzlich in einem Mängelbericht zusammenzufassen. Die Mängelpunkte sind ausführlich zu beschreiben. Zur Verdeutlichung der Mängel/Schäden sind Fotos beizufügen.
Änderungen der lüftungstechnischen Anlagen gegenüber der Leistungsbeschreibung sind eindeutig, ggf. mit Ortsangabe, in der Checkliste Wartung und Hygienekontrolle bzw. auf einem gesonderten Blatt zu benennen.
Abstimmungen zu den erforderlichen Checklisten, Aufklebern etc. sind mit der Auftraggeberin vorab abzustimmen. Eventuelle Mehrkosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Eine Ausfertigung der Checklisten für die Wartung- und Hygienekontrolle und der Brandschutzklappen sind vor Ort in die vorhandenen Betriebsbücher beim Gebäudebetreuer abzulegen. (Hinweis: blauer Ordner)
Die Ablage der Wartungs- und Inspektionsprotokolle sowie der Hygienekontrolle ist durch Unterschrift vom Gebäudebetreuer zu bestätigen. Fehlt die Unterschrift kann keine Bearbeitung der Rechnung erfolgen.
Zusätzlich müssen die Unterlagen in eine von der Auftraggeberin eingerichtete Cloud zur Verfügung eingestellt werden.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Bezirk 2: Opladen, Küppersteg, Bürrig, Quettingen, Bergisch Neukirchen
Los-Nr.: 2
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
50700000 Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Bezirk 2 Opladen, Küppersteg, Bürrig, Quettingen, Bergisch Neukirchen 51379 Leverkusen
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Grundlage für den Wartungsumfang sind die VDMA 24186-1, Teil 1: Lufttechnische Geräte und Anlagen.
Die Wartung umfasst alle zur Erhaltung des einwandfreien Zustandes und der Funktion der Anlagen regelmäßig erforderlichen Maßnahmen einschließlich das Beseitigen von betriebsbedingten Verunreinigungen.
Die Inspektion umfasst das regelmäßige überprüfen der Anlagen auf einwandfreien Zustand und richtige Funktion.
Die Hygienekontrollen sind gemäß VDI 6022, Blatt1 durchzuführen.
Die Wartung / Inspektion sowie die Hygienekontrollen sind pro Liegenschaft 1x im Jahr (bei Ausnahmen wird in der Leistungsbeschreibung gesondert darauf hingewiesen) durchzuführen.
Die Wartungen beziehen sich auf die lüftungstechnischen Komponenten.
So sind zum Beispiel das Abklemmen von Fühlerleitungen, Verstellen der Klappenstellantriebe, Verstellen der Luftmengen nicht im Leistungsumfang enthalten. Die Wartung der regelungstechnischen Anlagen erfolgt separat.
Sollten bei der Wartung wesentliche / sicherheitsrelevante Mängel festgestellt werden, zum Beispiel dass die Frostschutzfunktion nicht gegeben ist (in den Wintermonaten), so ist der zuständige Gebäudebetreuende vor Ort bzw. die Auftraggeberin unverzüglich zu informieren.
Notwendige Ersatzteile und Austauschmaterialien (wie Keilriemen und Luftfilterelemente) sind, soweit bekannt, nachstehend abgefragt.
Um ein wirtschaftlich und betriebsorganisatorisch befriedigendes Ergebnis zu erhalten sollten zusätzliche Wartungsarbeiten bis 500,00 EUR netto pro Liegenschaft und Jahr sofort durchgeführt werden. Dazu muss die Auftraggeberin vorab telefonisch informiert werden. Die Genehmigung zur Ausführung kann durch der Auftraggeberin mündlich erfolgen, damit keine weiteren Anfahrten anfallen. Abgerechnet werden die angefallenen Stunden über den angebotenen Stundensatz.
Die Leistung ist durch den Gebäudebetreuenden zu bestätigen.
Bei zentralen Lüftungsanlagen müssen bei jedem Filterwechsel bzw. bei jeder Routinekontrolle auf einer Gerätekarte (an der Filterkammer befestigte Karte) die Filterdaten gemäß VDI 6022 notiert werden. Bei der ersten Wartung sind die Filterarten und -größen aufzunehmen. Die ausgeschriebenen Größen dienen der Kalkulation und sind zunächst durch den Auftragnehmer zu prüfen. Erst dann sollte die Bestellung erfolgen. Eventuelle Mehrkosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Sollte keine Gerätekarte vor Ort sein ist diese neu zu erstellen und am Gerät zu befestigen. Die Neuanschaffung wird über die Position "Gerätekarte" abgerechnet. (Entwurf beigefügt)
An allen Lüftungsgeräten sind Aufkleber mit dem Datum der durchgeführten Wartung und dem Filterwechsel anzubringen. Alle alten Wartungsaufkleber sind zu entfernen. Eventuelle Mehrkosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. (Entwurf beigefügt)
Der Auftragnehmer hat eine Checkliste für die Wartungs- und Hygienekontrolle mit Eintragung der durchgeführten Arbeiten und Prüfergebnisse zu fertigen und vorzulegen. (Entwurf beigefügt)
Für die Wartung der Brandschutzklappen sind separate Checklisten zu erstellen. (Entwurf beigefügt)
Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Alle Mängelpunkte sind zusätzlich in einem Mängelbericht zusammenzufassen. Die Mängelpunkte sind ausführlich zu beschreiben. Zur Verdeutlichung der Mängel/Schäden sind Fotos beizufügen.
Änderungen der lüftungstechnischen Anlagen gegenüber der Leistungsbeschreibung sind eindeutig, ggf. mit Ortsangabe, in der Checkliste Wartung und Hygienekontrolle bzw. auf einem gesonderten Blatt zu benennen.
Abstimmungen zu den erforderlichen Checklisten, Aufklebern etc. sind mit der Auftraggeberin vorab abzustimmen. Eventuelle Mehrkosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Eine Ausfertigung der Checklisten für die Wartung- und Hygienekontrolle und der Brandschutzklappen sind vor Ort in die vorhandenen Betriebsbücher beim Gebäudebetreuer abzulegen. (Hinweis: blauer Ordner)
Die Ablage der Wartungs- und Inspektionsprotokolle sowie der Hygienekontrolle ist durch Unterschrift vom Gebäudebetreuer zu bestätigen. Fehlt die Unterschrift kann keine Bearbeitung der Rechnung erfolgen.
Zusätzlich müssen die Unterlagen in eine von der Auftraggeberin eingerichtete Cloud zur Verfügung eingestellt werden.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Bezirk 3: Waldsiedlung, Schlebusch, Steinbüchel, Lützenkirchen, Alkenrath
Los-Nr.: 3
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
50700000 Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Bezirk 1 Waldsiedlung, Schlebusch, Steinbüchel, Lützenkirchen, Alkenrath 51375 Leverkusen
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Grundlage für den Wartungsumfang sind die VDMA 24186-1, Teil 1: Lufttechnische Geräte und Anlagen.
Die Wartung umfasst alle zur Erhaltung des einwandfreien Zustandes und der Funktion der Anlagen regelmäßig erforderlichen Maßnahmen einschließlich das Beseitigen von betriebsbedingten Verunreinigungen.
Die Inspektion umfasst das regelmäßige überprüfen der Anlagen auf einwandfreien Zustand und richtige Funktion.
Die Hygienekontrollen sind gemäß VDI 6022, Blatt1 durchzuführen.
Die Wartung / Inspektion sowie die Hygienekontrollen sind pro Liegenschaft 1x im Jahr (bei Ausnahmen wird in der Leistungsbeschreibung gesondert darauf hingewiesen) durchzuführen.
Die Wartungen beziehen sich auf die lüftungstechnischen Komponenten.
So sind zum Beispiel das Abklemmen von Fühlerleitungen, Verstellen der Klappenstellantriebe, Verstellen der Luftmengen nicht im Leistungsumfang enthalten. Die Wartung der regelungstechnischen Anlagen erfolgt separat.
Sollten bei der Wartung wesentliche / sicherheitsrelevante Mängel festgestellt werden, zum Beispiel dass die Frostschutzfunktion nicht gegeben ist (in den Wintermonaten), so ist der zuständige Gebäudebetreuende vor Ort bzw. die Auftraggeberin unverzüglich zu informieren.
Notwendige Ersatzteile und Austauschmaterialien (wie Keilriemen und Luftfilterelemente) sind, soweit bekannt, nachstehend abgefragt.
Um ein wirtschaftlich und betriebsorganisatorisch befriedigendes Ergebnis zu erhalten sollten zusätzliche Wartungsarbeiten bis 500,00 EUR netto pro Liegenschaft und Jahr sofort durchgeführt werden. Dazu muss die Auftraggeberin vorab telefonisch informiert werden. Die Genehmigung zur Ausführung kann durch der Auftraggeberin mündlich erfolgen, damit keine weiteren Anfahrten anfallen. Abgerechnet werden die angefallenen Stunden über den angebotenen Stundensatz.
Die Leistung ist durch den Gebäudebetreuenden zu bestätigen.
Bei zentralen Lüftungsanlagen müssen bei jedem Filterwechsel bzw. bei jeder Routinekontrolle auf einer Gerätekarte (an der Filterkammer befestigte Karte) die Filterdaten gemäß VDI 6022 notiert werden. Bei der ersten Wartung sind die Filterarten und -größen aufzunehmen. Die ausgeschriebenen Größen dienen der Kalkulation und sind zunächst durch den Auftragnehmer zu prüfen. Erst dann sollte die Bestellung erfolgen. Eventuelle Mehrkosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Sollte keine Gerätekarte vor Ort sein ist diese neu zu erstellen und am Gerät zu befestigen. Die Neuanschaffung wird über die Position "Gerätekarte" abgerechnet. (Entwurf beigefügt)
An allen Lüftungsgeräten sind Aufkleber mit dem Datum der durchgeführten Wartung und dem Filterwechsel anzubringen. Alle alten Wartungsaufkleber sind zu entfernen. Eventuelle Mehrkosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. (Entwurf beigefügt)
Der Auftragnehmer hat eine Checkliste für die Wartungs- und Hygienekontrolle mit Eintragung der durchgeführten Arbeiten und Prüfergebnisse zu fertigen und vorzulegen. (Entwurf beigefügt)
Für die Wartung der Brandschutzklappen sind separate Checklisten zu erstellen. (Entwurf beigefügt)
Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Alle Mängelpunkte sind zusätzlich in einem Mängelbericht zusammenzufassen. Die Mängelpunkte sind ausführlich zu beschreiben. Zur Verdeutlichung der Mängel/Schäden sind Fotos beizufügen.
Änderungen der lüftungstechnischen Anlagen gegenüber der Leistungsbeschreibung sind eindeutig, ggf. mit Ortsangabe, in der Checkliste Wartung und Hygienekontrolle bzw. auf einem gesonderten Blatt zu benennen.
Abstimmungen zu den erforderlichen Checklisten, Aufklebern etc. sind mit der Auftraggeberin vorab abzustimmen. Eventuelle Mehrkosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Eine Ausfertigung der Checklisten für die Wartung- und Hygienekontrolle und der Brandschutzklappen sind vor Ort in die vorhandenen Betriebsbücher beim Gebäudebetreuer abzulegen. (Hinweis: blauer Ordner)
Die Ablage der Wartungs- und Inspektionsprotokolle sowie der Hygienekontrolle ist durch Unterschrift vom Gebäudebetreuer zu bestätigen. Fehlt die Unterschrift kann keine Bearbeitung der Rechnung erfolgen.
Zusätzlich müssen die Unterlagen in eine von der Auftraggeberin eingerichtete Cloud zur Verfügung eingestellt werden.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 155-443588
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Auftragsvergabe Richard Assmann Regeltechnik GmbH
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
05/12/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Richard Assmann Regeltechnik GmbH
Postanschrift: Alfredstr. 343
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45133
Land: Deutschland
E-Mail: service@assmann-regeltechnik.de
Telefon: +49 201/478567-0
Fax: +49 201/478567-10
Internet-Adresse: http://www.assmann-regeltechnik.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 65 972,28 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:
Auftragsvergabe Richard Assmann Regeltechnik GmbH
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
05/12/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Richard Assmann Regeltechnik GmbH
Postanschrift: Alfredstr. 343
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45133
Land: Deutschland
E-Mail: service@assmann-regeltechnik.de
Telefon: +49 201/478567-0
Fax: +49 201/478567-10
Internet-Adresse: http://www.assmann-regeltechnik.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 34 292,50 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 3
Bezeichnung des Auftrags:
Auftragsvergabe Richard Assmann Regeltechnik GmbH
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
05/12/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Richard Assmann Regeltechnik GmbH
Postanschrift: Alfredstr. 343
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45133
Land: Deutschland
E-Mail: service@assmann-regeltechnik.de
Telefon: +49 201/478567-0
Fax: +49 201/478567-10
Internet-Adresse: http://www.assmann-regeltechnik.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 58 970,64 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXVHYYRYW8C9PFK3
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50669
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach §160 Abs.3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
07/12/2022