Beschreibung der Beschaffung
Grundlage für den Wartungsumfang sind die VDMA 24186-1, Teil 1: Lufttechnische Geräte und Anlagen.
Die Wartung umfasst alle zur Erhaltung des einwandfreien Zustandes und der Funktion der Anlagen regelmäßig erforderlichen Maßnahmen einschließlich das Beseitigen von betriebsbedingten Verunreinigungen.
Die Inspektion umfasst das regelmäßige überprüfen der Anlagen auf einwandfreien Zustand und richtige Funktion.
Die Hygienekontrollen sind gemäß VDI 6022, Blatt1 durchzuführen.
Die Wartung / Inspektion sowie die Hygienekontrollen sind pro Liegenschaft 1x im Jahr (bei Ausnahmen wird in der Leistungsbeschreibung gesondert darauf hingewiesen) durchzuführen.
Die Wartungen beziehen sich auf die lüftungstechnischen Komponenten.
So sind zum Beispiel das Abklemmen von Fühlerleitungen, Verstellen der Klappenstellantriebe, Verstellen der Luftmengen nicht im Leistungsumfang enthalten. Die Wartung der regelungstechnischen Anlagen erfolgt separat.
Sollten bei der Wartung wesentliche / sicherheitsrelevante Mängel festgestellt werden, zum Beispiel dass die Frostschutzfunktion nicht gegeben ist (in den Wintermonaten), so ist der zuständige Gebäudebetreuende vor Ort bzw. die Auftraggeberin unverzüglich zu informieren.
Notwendige Ersatzteile und Austauschmaterialien (wie Keilriemen und Luftfilterelemente) sind, soweit bekannt, nachstehend abgefragt.
Um ein wirtschaftlich und betriebsorganisatorisch befriedigendes Ergebnis zu erhalten sollten zusätzliche Wartungsarbeiten bis 500,00 EUR netto pro Liegenschaft und Jahr sofort durchgeführt werden. Dazu muss die Auftraggeberin vorab telefonisch informiert werden. Die Genehmigung zur Ausführung kann durch der Auftraggeberin mündlich erfolgen, damit keine weiteren Anfahrten anfallen. Abgerechnet werden die angefallenen Stunden über den angebotenen Stundensatz.
Die Leistung ist durch den Gebäudebetreuenden zu bestätigen.
Bei zentralen Lüftungsanlagen müssen bei jedem Filterwechsel bzw. bei jeder Routinekontrolle auf einer Gerätekarte (an der Filterkammer befestigte Karte) die Filterdaten gemäß VDI 6022 notiert werden. Bei der ersten Wartung sind die Filterarten und -größen aufzunehmen. Die ausgeschriebenen Größen dienen der Kalkulation und sind zunächst durch den Auftragnehmer zu prüfen. Erst dann sollte die Bestellung erfolgen. Eventuelle Mehrkosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Sollte keine Gerätekarte vor Ort sein ist diese neu zu erstellen und am Gerät zu befestigen. Die Neuanschaffung wird über die Position "Gerätekarte" abgerechnet. (Entwurf beigefügt)
An allen Lüftungsgeräten sind Aufkleber mit dem Datum der durchgeführten Wartung und dem Filterwechsel anzubringen. Alle alten Wartungsaufkleber sind zu entfernen. Eventuelle Mehrkosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. (Entwurf beigefügt)
Der Auftragnehmer hat eine Checkliste für die Wartungs- und Hygienekontrolle mit Eintragung der durchgeführten Arbeiten und Prüfergebnisse zu fertigen und vorzulegen. (Entwurf beigefügt)
Für die Wartung der Brandschutzklappen sind separate Checklisten zu erstellen. (Entwurf beigefügt)
Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Alle Mängelpunkte sind zusätzlich in einem Mängelbericht zusammenzufassen. Die Mängelpunkte sind ausführlich zu beschreiben. Zur Verdeutlichung der Mängel/Schäden sind Fotos beizufügen.
Änderungen der lüftungstechnischen Anlagen gegenüber der Leistungsbeschreibung sind eindeutig, ggf. mit Ortsangabe, in der Checkliste Wartung und Hygienekontrolle bzw. auf einem gesonderten Blatt zu benennen.
Abstimmungen zu den erforderlichen Checklisten, Aufklebern etc. sind mit der Auftraggeberin vorab abzustimmen. Eventuelle Mehrkosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Eine Ausfertigung der Checklisten für die Wartung- und Hygienekontrolle und der Brandschutzklappen sind vor Ort in die vorhandenen Betriebsbücher beim Gebäudebetreuer abzulegen. (Hinweis: blauer Ordner)
Die Ablage der Wartungs- und Inspektionsprotokolle sowie der Hygienekontrolle ist durch Unterschrift vom Gebäudebetreuer zu bestätigen. Fehlt die Unterschrift kann keine Bearbeitung der Rechnung erfolgen.
Zusätzlich müssen die Unterlagen in eine von der Auftraggeberin eingerichtete Cloud zur Verfügung eingestellt werden.