Zusätzliche Angaben
Teilnahmeberechtigt sind Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten. Stadtplanerinnen und Stadtplaner und/oder Architektinnen und Architekten sind in Teams bzw. Arbeitsgemeinschaften mit Landschaftsarchitektinnen und/oder Landschaftsarchitekten teilnahmebrechtigt, wenn die Federführung bei den Landschaftsarchitektinnen und/oder Landschaftsarchitekten liegt. Dies sind in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie den Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/Landschaftsarchitektin, Architekt/Architektin oder Stadtplaner/Stadtplanerin berechtigt sind.
Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG, zuletzt geändert durch Richtlinie 2013/55/EU gewährleistet ist.
Teilnahmeberechtigt sind außerdem juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören. Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter sowie der bzw. die Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen als Teilnehmer gestellt werden.
Die Teilnahmeberechtigung ist von den Bewerbern eigenverantwortlich zu prüfen. Teilnahmehindernisse gelten wie unter § 4 Abs. 2 der RPW 2013 beschrieben.
.
Verhandlungsgespräche:
.
Im Anschluss an den Wettbewerb werden die Preisträger zu Verhandlungsgesprächen und zur Abgabe von Honorarangebot eingeladen. Die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung werden in der Anlage Zuschlagskriterien genannt.
.
Die Ausloberin beabsichtigt unter Würdigung der Preisgerichtsempfehlung einen der Preisträger bzw. Preisträgerinnen mit weiteren Leistungen zu beauftragen. Dies sind mindestens die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 bis 5 Objektplanung Freianlagen nach §§ 33 ff. und §§ 38 ff. HOAI, sofern das Bauvorhaben realisiert wird und einer Beauftragung kein wichtiger Grund entgegensteht. Die Beauftragung erfolgt mit an die GABau angelehnten Verträgen.
Die Ausloberin beauftragt die Leistung stufenweise. Die in den einzelnen Leistungsstufen zu erbringenden Grundleistungen der Leistungsphasen nach § 39 i.V.m. Anlage 11 HOAI gliedern sich wie folgt: Leistungsstufe 1.1 (LPH 1-2), Leistungsstufe 1.2 (LPH 3-4), Leistungsstufe 2 (LPH 5.
Die Ausloberin behält sich eine Beauftragung in geeigneten Bauabschnitten vor. Die Umsetzung erfolgt nach Verfügbarkeit der Haushaltsmittel.
Voraussichtlicher, indikativer Zeitplan:
14.07.2023 Bearbeitungsbeginn
20.07.2023 Einsendeschluss schriftliche Rückfragen
21.07.2023 Online-Rückfragenkolloquium
28.07.2023 geplanter Versand Beantwortung schriftliche Rückfragen
22.09.2023 Abgabe der Pläne und Unterlagen, Vorprüfung
13.10.2023 Preisgericht
Der Auslober behält sich Änderungen der Auslobung und deren Anlagen vor, die sich im Wettbewerbsverfahren ergeben, insbesondere in Folge der Beantwortung von Fragen im Rückfragekolloquium.