Nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV können Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden, wenn der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist.
Die Teil-Ersatzbeschaffung des Monitorings im Bereich der Medizinischen Klinik kann bezgl. der unter Ziff. II.24 angegebenen Kriterien und Ziele ausschließlich und alleinig durch Komponenten des Monitoring Systemreihe der Philips erreicht werden. dies ist bedingt durch die Systemkonzeption und Integrität der Komponenten im übergeordneten Monitoring-Konzept des Campus, für die es keine Alternative auf dem Markt gibt.