692465-2022 - ErgebnisDeutschland-Berlin: Bau von Bahnhöfen
OJ S 240/2022 13/12/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Bauleistung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Station&Service AG (Bukr 11)
Postanschrift: Europaplatz 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Woelfelschneider, Stefan
E-Mail: stefan.woelfelschneider@deutschebahn.com
Telefon: +49 6926523660
Fax: +49 6926520071
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Bf. Sinzig Bahnsteigverlängerung 2.Bauabschnitt: Bauleistungen Umbau Bahnsteige, Anbindung Personenunterführung
Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI60849
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
45213321 Bau von Bahnhöfen
II.1.3.
Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Bf. Sinzig Bahnsteigverlängerung 2.Bauabschnitt: Bauleistungen Umbau Bahnsteige, Anbindung Personenunterführung
Rückbau prov. Bahnsteigerhöhung Holzbahnsteig Gleis 1 ca. 115 m,
Fertigstellung Hausbahnsteig 115 m und Verlängerung um 50m auf 76 cm S.O., einschl. Erweiterung Kabeltrassen und Entwässerung.
Verlängerung/Erhöhung Mittelbahnsteig von 175 m auf 225m Bahnsteiglänge 76 cm S.O., einschl. Erweiterung Kabeltrassen und Entwässerung. Die alte Personenunterführung wird dabei provisorisch an den neuen Zugang im Empfangsgebäude angeschlossen und der alte Treppenabgang verschlossen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
45213321 Bau von Bahnhöfen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB12 Ahrweiler
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Bf. Sinzig (Rhein)
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 189-536148
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Bf. Sinzig Bahnsteigverlängerung 2.Bauabschnitt: Bauleistungen Umbau Bahnsteige, Anbindung Personenunterführung
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Maßnahme wird gemäß § 57 SektVO aufgehoben. Grund für die Aufhebung ist, dass keine wirtschaftlich annehmbare Angebote eingegangen sind.
Seitens des AG wird aktuell geprüft und angestrebt, mit aktualisierten/geänderten Sperrpausen und/oder Rahmenbedingungen die Maßnahme zum gegebenen Zeitpunkt neu auszuschreiben.
Mit freundlichen Grüßen,
Deutsche Bahn AG
Hinweis: Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und bedarf keiner Unterschrift.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
08/12/2022