693479-2022 - ErgebnisDeutschland-Sindelfingen: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
OJ S 240/2022 13/12/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Bauleistung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Sindelfingen, Amt für Finanzen, Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Rathausplatz 1
Ort: Sindelfingen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71063
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Fr. Haegler (Klotz und Partner GmbH)
E-Mail: haegler@klotzundpartner.de
Telefon: +49 711/18744-19
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sindelfingen.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Fortentwicklung der Erschließung des Gewerbegebiets Sindelfingen Ost – TP1: Lückenschluss Schwertstraße und Neubau Fuß- und Radwegunterführung
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
45200000 Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
II.1.3.
Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Mit dem geplanten Aus- und Umbau der A81 (BAB A81) zwischen den Anschlussstellen Böblingen Hulb und Sindelfingen Ost werden auch die Anschlussstellen Böblingen-Ost und Sindelfingen-Ost umgebaut. Infolge dessen werden ebenfalls Neu -und Umbaumaßnahmen im nachgelagerten Straßennetz des Gewerbegebietes Sindelfingen Ost erforderlich. Gegenstand dieser Maßnahme ist der Lückenschluss der östlichen Schwertstraße an die Mahdentalstraße sowie die Errichtung eine Querenden Radwegeunterführung.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 4 442 827,88 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
45221200 Bauarbeiten für Tunnel, Schächte und Unterführungen, 45232400 Bauarbeiten für Abwasserkanäle, 45233120 Straßenbauarbeiten, 45233252 Oberbauarbeiten für Straßen, 45233330 Fundamentierungsarbeiten für Straßen, 45221250 Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Hauptort der Ausführung: 71063 Sindelfingen
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Bauleistungen gemäß der Ausschreibung umfassen die Herstellung einer Grundwasserwanne und einer Geh- und Radwegunterführung in Ortbetonbauweise auf eine Länge von ca. 95 m (einschließlich der Beleuchtung) sowie den Lückenschluss der Schwertstraße zwischen der Mahdentalstraße und dem westlich davon gelegenen Ausbauende der Schwertstraße. Vor dem Baubeginn der Grundwasserwanne müssen mehrere Abwasserleitungen aus dem Baufeld der Grundwasserwanne heraus verlegt werden.
Für den Straßenbau sind Maßnahmen zur Stabilisierung des Untergrundes erforderlich. Im westlichen Abschnitt der Straße wird ein Bodenaustausch vorgenommen. Im östlichen Abschnitt müssen zur Stabilisierung des Untergrundes Rüttelstopfsäulen eingebracht werden. Darüber erfolgt die Dammschüttung und der Straßenbau zur Anbindung der Schwertstraße an die Mahdentalstraße.
Die Arbeiten werden in mehreren Abschnitten durchgeführt. Die Verkehrssicherung und die Verkehrsführung in den verschiedenen Abschnitten ist Bestandteil dieser Ausschreibung.
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Grobmassen:
- Bodenbewegung Fläche 1.700 cbm,
- Bodenauftrag 1400 cbm,
- Leitungsgräben 1000 cbm,
- Baugrube GWW 4600 cbm,
- Entsorgung Boden 15.000 cbm,
- Asphaltfläche 2400 qm,
- Beton 1170 cbm,
- Betonstahl 218 to,
- Baugruben-Verbaufläche 2300 qm.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 157-449045
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Fortentwicklung der Erschließung des Gewerbegebiets Sindelfingen Ost – TP1: Lückenschluss Schwertstraße und Neubau Fuß- und Radwegunterführung
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
06/12/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Gottlob Brodbeck GmbH & Co. KG
Postanschrift: Maienwaldstraße 25
Ort: Metzingen
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
Postleitzahl: 72255
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 4 442 827,88 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rp.bwl.de
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
08/12/2022