693668-2023 - AuftragsänderungDeutschland-Potsdam: Dienstleistungen im Umweltschutz
OJ S 220/2023 15/11/2023
Bekanntmachung einer Änderung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Umwelt (LfU)
Postanschrift: Seeburger Chaussee 2
Ort: Potsdam, OT Groß Glienicke
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14476
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Referat S6 - Zentrale Vergabestelle
E-Mail: chris.wichmann@lfu.brandenburg.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lfu.brandenburg.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Monitoring der aquatischen Makrophyten zur Indikation des ökologischen Zustandes gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie in Fließgewässern im Land Brandenburg
Referenznummer der Bekanntmachung: VB-22-205
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Fließgewässer im Süden Brandenburgs
Los-Nr.: 4
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Landesamt für Umwelt Seeburger Chaussee 2 14476 Potsdam, OT Groß Glienicke Die Fließgewässermessstellen befinden sich im Süden des Landes Brandenburg. Siehe bezüglich der Verteilung und genauen Lageinformation den Anhang der Leistungsbeschreibung, insbesondere Abbildung 1 und Tabelle 5.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Vor dem Hintergrund des allgemeinen Auftragsgegenstands sollen zur Erfüllung der Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie die Bestände aquatischer Makrophyten an Fließgewässermessstellen mit dem Ziel erfasst werden, den ökologischen Zustand der Messstellen zu bewerten. Die Bestandserfassung der Makrophyten in Fließgewässern soll in einem Zeitraum von Juli bis September 2022 erfolgen. Der Ergebnisbericht soll bis zum 31. März 2023 eingereicht werden.
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 9
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 159-454352

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: VB-22-205
Los-Nr.: 4
Bezeichnung des Auftrags:
Monitoring der aquatischen Makrophyten zur Indikation des ökologischen Zustandes gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie in Fließgewässern im Land Brandenburg
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe
15/08/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: TULIPA
Ort: Halle
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert der Beschaffung: 36 491,00 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Ergänzende Hinweise:
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den
Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
III. Werden durch Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der aktuell herrschenden Pandemie des Virus SARS-CoV-2 Leistungsverzögerungen verursacht, wird in erster Linie auf die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Vertragsbedingungen zurückgegriffen. Insbesondere § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist in diesem Fall zu beachten.
IV. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4RWYF
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich - Mann - Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 331866-1610
Fax: +49 331866-1652
VI.4.2.
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK)
Postanschrift: Henning-von-Tresckow-Straße 2-13 Haus S
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
Telefon: +49 331866-7232
Fax: +49 331866-7248
Internet-Adresse: www.mluk.brandenburg.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des §160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-4 GWB hin. Nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich - Mann - Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 331866-1610
Fax: +49 331866-1652
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
10/11/2023

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil
90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Landesamt für Umwelt Seeburger Chaussee 2 14476 Potsdam, OT Groß Glienicke Die Fließgewässermessstellen befinden sich im Süden des Landes Brandenburg. Siehe bezüglich der Verteilung und genauen Lageinformation den Anhang der Leistungsbeschreibung, insbesondere Abbildung 1 und Tabelle 5.
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Vor dem Hintergrund des allgemeinen Auftragsgegenstands sollen zur Erfüllung der Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie die Bestände aquatischer Makrophyten an Fließgewässermessstellen mit dem Ziel erfasst werden, den ökologischen Zustand der Messstellen zu bewerten. Die Bestandserfassung der Makrophyten in Fließgewässern soll in einem Zeitraum von Juli bis September 2022 erfolgen. Der Ergebnisbericht soll bis zum 31. März 2023 eingereicht werden.
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 9
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 36 491,00 EUR
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: TULIPA
Ort: Halle
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Im Rahmen des Nachtrags wirdausschließlich der Leistungszeitraum ausgeweitet. Das Datum für die Abgabe des Abschlussberichtes und der Schlussrechnung wurde vom 31.03.2023 auf den 20.11.2023 verschoben.
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
Die geforderte Unvorhersehbarkeit der Umstände bzw. der Änderung ist erfüllt, weil zwar erwartet werden konnte, dass sich eine Verlängerung ergibt, jedoch nicht wann, aus welchen Gründen, für welche Dauer und wie diese aufgefangen werden können. Dieser Umstand war bereits vor der Ausschreibung abzusehen, weshalb der voraussichtliche Zeitplan keine Termine verbindlich festgelegt hat, sondern jeweils nur vorgegeben wurde, bis wann bestimmte Leistungen erbracht werden sollten. Dies impliziert auch, dass Verzögerungen und Überschreitungen zu erwarten waren, mithin auch von fachlicher Seite zulässig sein sollten.
Vorliegend führten auffällige Beobachtungsergebnisse, die genauer untersucht werden mussten, technische Probleme mit der PHYLIB-Online Software sowie weitere terminliche Verbindlichkeiten des Auftragnehmers zu einer Verschiebung des voraussichtlichen Abgabetermins des Abschlussberichts.
VII.2.3.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 36 491,00 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 36 491,00 EUR