693724-2025 - Ergebnis
Deutschland – Werkzeugmaschinen für besondere Zwecke – Equipment Prosthetic Workshop | UA
OJ S 202/2025 21/10/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungDeutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
E-Mailaxel.huebner@giz.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer zentralen Regierungsbehörde kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelEquipment Prosthetic Workshop | UA
BeschreibungDelivery, installation and introduction of Equipment for the Setup of a Prosthetics Workshop
Kennung des Verfahrensf745ada6-1be6-4361-91e0-60dac34351a5
Interne Kennung7200077417
VerfahrensartNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere VeröffentlichungAls Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Das Verfahren wird beschleunigtNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere VeröffentlichungAls Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 42611000 Werkzeugmaschinen für besondere Zwecke
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtFCA Frankfurt a.M.
Land, Gliederung (NUTS)Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
LandDeutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtRegion Dnipropetrovsk
LandUkraine
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXTRYYRYTK9LNUDJ# Communication takes place exclusively via the project area of the GIZ awarding marketplace.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelLot 1
BeschreibungDelivery, installation and introduction of Equipment for the Setup of a Prosthetics Workshop
Interne Kennung1
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 42611000 Werkzeugmaschinen für besondere Zwecke
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtFCA Frankfurt a.M.
Land, Gliederung (NUTS)Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
LandDeutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtRegion Dnipropetrovsk
LandUkraine
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit2 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeErfüllung sozialer Zielsetzungen
BeschreibungDie Sozialstandards sind in dem Verhaltenskodex für Auftragnehmende der GIZ zu finden. Diese sind u.a. die Gleichstellung der Geschlechter, die Sorgfaltspflicht der Menschenrechte in globalen Wertschöpfungsketten, faire Arbeitsbedingungen sowie die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation.
Gefördertes soziales ZielGleichstellung der GeschlechterSorgfaltspflicht im Bereich der Menschenrechte in globalen WertschöpfungskettenFaire ArbeitsbedingungenSonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPrice
BeschreibungPrice
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: According to Article 160, Section 3 of the German Act Against Restraint of Competition (GWB), application for review is not permissible insofar as 1. the applicant has identified the claimed infringement of the procurement rules before submitting the application for review and has not submitted a complaint to the contracting authority within a period of 10 calendar days; the expiry of the period pursuant to Article 134, Section 2 remains unaffected, 2. complaints of infringements of procurement rules that are evident in the tender notice are not submitted to the contracting authority at the latest by the expiry of the deadline for the application or by the deadline for the submission of bids, specified in the tender notice 3. complaints of infringements of procurement rules that first become evident in the tender documents are not submitted to the contracting authority at the latest by the expiry of the deadline for application or by the deadline for the submission of bids, 4. more than 15 calendar days have expired since receipt of notification from the contracting authority that it is unwilling to redress the complaint. Sentence 1 does not apply in the case of an application to determine the invalidity of the contract in accordance with Article 135, Section 1 (2). Article 134, Section 1, Sentence 2 remains unaffected.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltDeutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammern des Bundes
5.1.
LosLOT-0002
TitelLot 2
BeschreibungDelivery, installation and introduction of Equipment for the Setup of a Prosthetics Workshop
Interne Kennung2
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 42611000 Werkzeugmaschinen für besondere Zwecke
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtFCA Frankfurt a.M.
Land, Gliederung (NUTS)Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
LandDeutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtRegion Dnipropetrovsk
LandUkraine
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit2 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeErfüllung sozialer Zielsetzungen
BeschreibungDie Sozialstandards sind in dem Verhaltenskodex für Auftragnehmende der GIZ zu finden. Diese sind u.a. die Gleichstellung der Geschlechter, die Sorgfaltspflicht der Menschenrechte in globalen Wertschöpfungsketten, faire Arbeitsbedingungen sowie die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation.
Gefördertes soziales ZielGleichstellung der GeschlechterSorgfaltspflicht im Bereich der Menschenrechte in globalen WertschöpfungskettenFaire ArbeitsbedingungenSonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPrice
BeschreibungPrice
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: According to Article 160, Section 3 of the German Act Against Restraint of Competition (GWB), application for review is not permissible insofar as 1. the applicant has identified the claimed infringement of the procurement rules before submitting the application for review and has not submitted a complaint to the contracting authority within a period of 10 calendar days; the expiry of the period pursuant to Article 134, Section 2 remains unaffected, 2. complaints of infringements of procurement rules that are evident in the tender notice are not submitted to the contracting authority at the latest by the expiry of the deadline for the application or by the deadline for the submission of bids, specified in the tender notice 3. complaints of infringements of procurement rules that first become evident in the tender documents are not submitted to the contracting authority at the latest by the expiry of the deadline for application or by the deadline for the submission of bids, 4. more than 15 calendar days have expired since receipt of notification from the contracting authority that it is unwilling to redress the complaint. Sentence 1 does not apply in the case of an application to determine the invalidity of the contract in accordance with Article 135, Section 1 (2). Article 134, Section 1, Sentence 2 remains unaffected.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltDeutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammern des Bundes
5.1.
LosLOT-0003
TitelLot 3
BeschreibungDelivery, installation and introduction of Equipment for the Setup of a Prosthetics Workshop
Interne Kennung3
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 42611000 Werkzeugmaschinen für besondere Zwecke
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtFCA Frankfurt a.M.
Land, Gliederung (NUTS)Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
LandDeutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtRegion Dnipropetrovsk
LandUkraine
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit2 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeErfüllung sozialer Zielsetzungen
BeschreibungDie Sozialstandards sind in dem Verhaltenskodex für Auftragnehmende der GIZ zu finden. Diese sind u.a. die Gleichstellung der Geschlechter, die Sorgfaltspflicht der Menschenrechte in globalen Wertschöpfungsketten, faire Arbeitsbedingungen sowie die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation.
Gefördertes soziales ZielGleichstellung der GeschlechterSorgfaltspflicht im Bereich der Menschenrechte in globalen WertschöpfungskettenFaire ArbeitsbedingungenSonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPrice
BeschreibungPrice
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: According to Article 160, Section 3 of the German Act Against Restraint of Competition (GWB), application for review is not permissible insofar as 1. the applicant has identified the claimed infringement of the procurement rules before submitting the application for review and has not submitted a complaint to the contracting authority within a period of 10 calendar days; the expiry of the period pursuant to Article 134, Section 2 remains unaffected, 2. complaints of infringements of procurement rules that are evident in the tender notice are not submitted to the contracting authority at the latest by the expiry of the deadline for the application or by the deadline for the submission of bids, specified in the tender notice 3. complaints of infringements of procurement rules that first become evident in the tender documents are not submitted to the contracting authority at the latest by the expiry of the deadline for application or by the deadline for the submission of bids, 4. more than 15 calendar days have expired since receipt of notification from the contracting authority that it is unwilling to redress the complaint. Sentence 1 does not apply in the case of an application to determine the invalidity of the contract in accordance with Article 135, Section 1 (2). Article 134, Section 1, Sentence 2 remains unaffected.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltDeutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammern des Bundes
5.1.
LosLOT-0004
TitelLot 4
BeschreibungDelivery, installation and introduction of Equipment for the Setup of a Prosthetics Workshop
Interne Kennung4
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 42611000 Werkzeugmaschinen für besondere Zwecke
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtFCA Frankfurt a.M.
Land, Gliederung (NUTS)Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
LandDeutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtRegion Dnipropetrovsk
LandUkraine
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit2 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeErfüllung sozialer Zielsetzungen
BeschreibungDie Sozialstandards sind in dem Verhaltenskodex für Auftragnehmende der GIZ zu finden. Diese sind u.a. die Gleichstellung der Geschlechter, die Sorgfaltspflicht der Menschenrechte in globalen Wertschöpfungsketten, faire Arbeitsbedingungen sowie die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation.
Gefördertes soziales ZielGleichstellung der GeschlechterSorgfaltspflicht im Bereich der Menschenrechte in globalen WertschöpfungskettenFaire ArbeitsbedingungenSonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPrice
BeschreibungPrice
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: According to Article 160, Section 3 of the German Act Against Restraint of Competition (GWB), application for review is not permissible insofar as 1. the applicant has identified the claimed infringement of the procurement rules before submitting the application for review and has not submitted a complaint to the contracting authority within a period of 10 calendar days; the expiry of the period pursuant to Article 134, Section 2 remains unaffected, 2. complaints of infringements of procurement rules that are evident in the tender notice are not submitted to the contracting authority at the latest by the expiry of the deadline for the application or by the deadline for the submission of bids, specified in the tender notice 3. complaints of infringements of procurement rules that first become evident in the tender documents are not submitted to the contracting authority at the latest by the expiry of the deadline for application or by the deadline for the submission of bids, 4. more than 15 calendar days have expired since receipt of notification from the contracting authority that it is unwilling to redress the complaint. Sentence 1 does not apply in the case of an application to determine the invalidity of the contract in accordance with Article 135, Section 1 (2). Article 134, Section 1, Sentence 2 remains unaffected.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltDeutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammern des Bundes
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen VerträgeNicht veröffentlicht 
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere VeröffentlichungAls Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere VeröffentlichungAls Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungAft International GmbH
Angebot
Kennung des Angebots1 - 87119
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des AngebotsNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere VeröffentlichungAls Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Bei dem Angebot handelt es sich um eine VarianteNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere VeröffentlichungAls Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags1
TitelAft International GmbH, 42279 Wuppertal
Datum des Vertragsabschlusses10/10/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenNicht veröffentlicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder TeilnahmeanträgeNicht veröffentlicht
Art der eingegangenen EinreichungenNicht veröffentlicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder TeilnahmeanträgeNicht veröffentlicht
Art der eingegangenen EinreichungenNicht veröffentlicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder TeilnahmeanträgeNicht veröffentlicht
Art der eingegangenen EinreichungenNicht veröffentlicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder TeilnahmeanträgeNicht veröffentlicht
Art der eingegangenen EinreichungenNicht veröffentlicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder TeilnahmeanträgeNicht veröffentlicht
Art der eingegangenen EinreichungenNicht veröffentlicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder TeilnahmeanträgeNicht veröffentlicht
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen AngebotsNicht veröffentlicht 
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere VeröffentlichungAls Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Wert des höchsten zulässigen AngebotsNicht veröffentlicht 
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere VeröffentlichungAls Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
Status der PreisträgerauswahlNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere VeröffentlichungAls Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungAft International GmbH
Angebot
Kennung des Angebots1 - 87119
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0002
Wert des AngebotsNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere VeröffentlichungAls Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Bei dem Angebot handelt es sich um eine VarianteNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere VeröffentlichungAls Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags1
TitelAft International GmbH, 42279 Wuppertal
Datum des Vertragsabschlusses10/10/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere VeröffentlichungAls Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Anzahl der eingegangenen Angebote oder TeilnahmeanträgeNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere VeröffentlichungAls Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Art der eingegangenen EinreichungenNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere VeröffentlichungAls Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Anzahl der eingegangenen Angebote oder TeilnahmeanträgeNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere VeröffentlichungAls Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Art der eingegangenen EinreichungenNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere VeröffentlichungAls Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Anzahl der eingegangenen Angebote oder TeilnahmeanträgeNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere VeröffentlichungAls Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Art der eingegangenen EinreichungenNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere VeröffentlichungAls Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Anzahl der eingegangenen Angebote oder TeilnahmeanträgeNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere VeröffentlichungAls Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Art der eingegangenen EinreichungenNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere VeröffentlichungAls Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Anzahl der eingegangenen Angebote oder TeilnahmeanträgeNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere VeröffentlichungAls Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Art der eingegangenen EinreichungenNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere VeröffentlichungAls Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Anzahl der eingegangenen Angebote oder TeilnahmeanträgeNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere VeröffentlichungAls Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen AngebotsNicht veröffentlicht 
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere VeröffentlichungAls Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Wert des höchsten zulässigen AngebotsNicht veröffentlicht 
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere VeröffentlichungAls Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0003
Status der PreisträgerauswahlNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere VeröffentlichungAls Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungAft International GmbH
Angebot
Kennung des Angebots1 - 87119
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0003
Wert des AngebotsNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere VeröffentlichungAls Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Bei dem Angebot handelt es sich um eine VarianteNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere VeröffentlichungAls Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags1
TitelAft International GmbH, 42279 Wuppertal
Datum des Vertragsabschlusses10/10/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenNicht veröffentlicht
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Anzahl der eingegangenen Angebote oder TeilnahmeanträgeNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
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Art der eingegangenen EinreichungenNicht veröffentlicht
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Anzahl der eingegangenen Angebote oder TeilnahmeanträgeNicht veröffentlicht
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Anzahl der eingegangenen Angebote oder TeilnahmeanträgeNicht veröffentlicht
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Anzahl der eingegangenen Angebote oder TeilnahmeanträgeNicht veröffentlicht
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Art der eingegangenen EinreichungenNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere VeröffentlichungAls Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Anzahl der eingegangenen Angebote oder TeilnahmeanträgeNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere VeröffentlichungAls Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen AngebotsNicht veröffentlicht 
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Wert des höchsten zulässigen AngebotsNicht veröffentlicht 
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6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0004
Status der PreisträgerauswahlNicht veröffentlicht
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6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungAft International GmbH
Angebot
Kennung des Angebots1 - 87119
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0004
Wert des AngebotsNicht veröffentlicht
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Bei dem Angebot handelt es sich um eine VarianteNicht veröffentlicht
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Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
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Kennung des Auftrags1
TitelAft International GmbH, 42279 Wuppertal
Datum des Vertragsabschlusses10/10/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenNicht veröffentlicht
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Anzahl der eingegangenen Angebote oder TeilnahmeanträgeNicht veröffentlicht
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Anzahl der eingegangenen Angebote oder TeilnahmeanträgeNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere VeröffentlichungAls Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Art der eingegangenen EinreichungenNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere VeröffentlichungAls Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Anzahl der eingegangenen Angebote oder TeilnahmeanträgeNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere VeröffentlichungAls Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Art der eingegangenen EinreichungenNicht veröffentlicht
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Begründung für eine spätere VeröffentlichungAls Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Anzahl der eingegangenen Angebote oder TeilnahmeanträgeNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
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Art der eingegangenen EinreichungenNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere VeröffentlichungAls Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Anzahl der eingegangenen Angebote oder TeilnahmeanträgeNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere VeröffentlichungAls Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Art der eingegangenen EinreichungenNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere VeröffentlichungAls Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Anzahl der eingegangenen Angebote oder TeilnahmeanträgeNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere VeröffentlichungAls Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen AngebotsNicht veröffentlicht 
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere VeröffentlichungAls Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Wert des höchsten zulässigen AngebotsNicht veröffentlicht 
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere VeröffentlichungAls Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungDeutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Registrierungsnummer993-80072-52
PostanschriftDag-Hammarskjöld-Weg 1 - 5
StadtEschborn
Postleitzahl65760
Land, Gliederung (NUTS)Main-Taunus-Kreis (DE71A)
LandDeutschland
E-Mailaxel.huebner@giz.de
Telefon+49 6196794168
Fax+49 6196791115
Internetadressehttps://www.giz.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer022894990
PostanschriftKaiser-Friedrich-Straße 16
StadtBonn
Postleitzahl53113
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
Kontaktperson.
E-Mailvk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon+49 2289499-0
Fax+49 2289499-163
Internetadressehttps://www.bundeskartellamt.de
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungAft International GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerHRB 23334 Wuppertal
PostanschriftEichenhofer Weg 1
StadtWuppertal
Postleitzahl42279
Land, Gliederung (NUTS)Wuppertal, Kreisfreie Stadt (DEA1A)
LandDeutschland
E-Mailverkauf@aft-international.de
Telefon0202647740
Fax02026477420
Internetadressehttp://www.aft-international.de
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0004, LOT-0002, LOT-0003, LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachunga96d4712-9a9c-47eb-81b5-2fab6303fb3b  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung17/10/2025 15:15:48 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung693724-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe202/2025
Datum der Veröffentlichung21/10/2025