693796-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen – Rahmenvereinbarung Textile Vollversorgung
OJ S 202/2025 21/10/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungMedizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe gGmbH - MZG Westfalen
E-Mailb.blomtrath@medizinisches-zentrum.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersGesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelRahmenvereinbarung Textile Vollversorgung
BeschreibungDie beiden Auftraggeber sind Teil des Konzernverbundes Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe gGmbH. Das gemeinnützige Unternehmen betreibt Kliniken und Institute in den Bereichen Rehabilitation, Akutmedizin, Pflege, ambulante Versorgung, Sanitätshandel sowie Lehre und Forschung. Das Medizinische Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe gGmbH - MZG Westfalen - betreibt die folgenden Kliniken: Cecilien-Klinik, Lindenstr. 26, 33175 Bad Lippspringe Klinik am Park, Auguste-Viktoria-Allee 25, 33175 Bad Lippspringe Klinik Martinusquelle, An der Martinusquelle 10, 33175 Bad Lippspringe Klinik für Orthopädie, Traumatologie u. Sportmedizin, Kurparkstraße 21, 33175 Bad Lippspringe MZG - Klinik Schanzenberg, Schanzenberg 23, 32805 Horn-Bad Meinberg. Die Karl-Hansen-Klinik GmbH betreibt die folgende Klinik: Karl-Hansen-Klinik, Antoniusstraße 19, 33175 Bad Lippspringe. Die Auftraggeber werden im Rahmen dieses Vergabeverfahrens den Dienstleistungspartner für die kommenden Jahre zum Abschluss einer Ein-Partner-Rahmenvereinbarung ermitteln. Das gegenständliche Vergabeverfahren beinhaltet die dezentral angelieferte textile Vollversorgung inkl. einer umfassenden textilen Versorgungsassistenz (siehe Leistungsbeschreibung) mit qualitativ hochwertigen Textilien. Darüber hinaus ist die Konzeption über Gestellung und Betrieb von zentralem und dezentralem RFID-Kleiderentnahme- und Rückgabesystemen für die Standorte des Auftraggebers anzubieten. Die Leistung wird im Wege des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb vergeben, da der Auftrag konzeptionelle oder innovative Lösungen umfasst (vgl. § 14 Abs. 3 Nr. 2 VgV) und der Auftrag darüber hinaus aufgrund konkreter Umstände, die mit der Art, der Komplexität oder dem rechtlichen oder finanziellen Rahmen oder den damit einhergehenden Risiken zusammenhängen, nicht ohne vorherige Verhandlungen vergeben werden kann (vgl. § 14 Abs. 3 Nr. 3 VgV) . Eine Aufteilung in Lose unterbleibt aufgrund technischer und wirtschaftlicher Gründe. Der Auftragnehmer übernimmt die externe Textilversorgung für die Kliniken und Funktionsbereiche der Auftraggeber. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von sechs Jahren. Die nach § 21 Abs. 6 VgV verlängerte Laufzeit ergibt sich aus dem Umstand, dass der Auftragnehmer zu Vertragsbeginn umfangreiche textile und maschinelle Investitionen tätigen und seinen Betrieb und seinen Fuhrpark auf den Leistungsumfang einstellen muss, um die Leistung erbringen zu können. Die Investitionen umfassen den Kauf der Textilien, deren Kennzeichnung und Vorbehandlung, sowie die Beschaffung, Lieferung und Inbetriebnahme von Logistik- und Organisationsmitteln (insbesondere Kleiderausgabesysteme, Roll-Container, ggf. Fahrzeuge) wodurch ein beträchtlicher Investitionsaufwand für den Auftragnehmer entsteht (vgl. Regelungen des Vertrags). Mit der vorgesehenen Laufzeit soll eine wirtschaftlich angemessene Amortisation dieses Aufwandes ermöglicht werden und dadurch auch wirtschaftliche Angebotspreise abgesichert werden. Zudem umfasst die Versorgung eine komplexe Logistik über mehrere Standorte und eine Vielzahl an Textiltypen, Größen und Nutzergruppen. Die Einrichtung und Anpassung der Versorgung benötigt eine Einführungsphase. Ein Anbieterwechsel nach lediglich 4 Jahren würde diesen aufwändigen Prozess mit starkem Einfluss aus die Klinikabläufe unangemessen kurzen Abständen wiederholen und die Effizienz der Versorgung sowie Versorgungssicherheit beeinträchtigen. Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt ohne MwSt. 4.595.000. Die einschlägigen Höchstmengen werden in der Anlage "Preisblatt_MZG-Entwurf" aufgeführt.
Kennung des Verfahrens62033d31-25f8-497c-ac10-64135a86cf19
Interne KennungEU-10.TEX-2025
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
Zentrale Elemente des Verfahrens1. Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb: Alle Bewerber haben die Möglichkeit, einen Teilnahmeantrag einzureichen. Aus dem Kreis der Bewerber, die die Anforderungen an die Eignung gemäß den transparent bekannt gemachten Eignungskriterien erfüllen, werden 3 bis 5 Bewerber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Eine solche Reduzierung des Teilnehmerkreises erfolgt nur, sofern eine ausreichende Anzahl an (formell und materiell) geeigneten Bewerbern vorhanden ist. Der Auftraggeber behält sich insoweit auch die Aufforderung von weniger als 3 Bewerbern zur Angebotsabgabe ausdrücklich vor. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr als 3 Bewerber die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, wird der Auftraggeber diejenigen Bewerber zur Abgabe eines Angebots auffordern, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt objektiv und diskriminierungsfrei anhand der bekanntgemachten Kriterien. Erzielen mehrere Teilnahmeanträge die gleiche Punktzahl und stehen damit auf dem gleichen Rang, ist aber nur noch ein Platz im begrenzten Bewerberkreis, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, zu vergeben, so erfolgt die Vergabe des Platzes durch Losentscheid. 2. Transparenz: Das Verfahren wird insbesondere unter Beachtung der Grundsätze von Transparenz und Nichtdiskriminierung durchgeführt. Die Modalitäten für die Durchführung des Verhandlungsverfahrens werden in den Bewerbungsbedingungen (Teil A) detailliert beschrieben. 3. Fristen: Bewerber/Bieter müssen die Fristenvorgaben der Vergabestelle beachten. 4. Bewertungskriterien: Die für die Ermittlung des Zuschlags eingereichten Angebote werden gemäß den in den Vergabeunterlagen festgelegten Kriterien bewertet. Diese umfassen sowohl den Preis als auch qualitative Aspekte. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt, welches die Anforderungen des Auftraggebers am besten erfüllt.
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 98310000 Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 39518000 Krankenhauswäsche
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftAntoniusstraße 19  
StadtBad Lippspringe
Postleitzahl33175
Land, Gliederung (NUTS)Paderborn (DEA47)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenKarl-Hansen-Klinik
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftLindenstr. 26  
StadtBad Lippspringe
Postleitzahl33175
Land, Gliederung (NUTS)Paderborn (DEA47)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenCecilien-Klinik
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftAn der Martinusquelle 10  
StadtBad Lippspringe
Postleitzahl33175
Land, Gliederung (NUTS)Paderborn (DEA47)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenKlinik Martinusquelle
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftAuguste-Viktoria-Allee 25  
StadtBad Lippspringe
Postleitzahl33175
Land, Gliederung (NUTS)Paderborn (DEA47)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenKlinik am Park
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftKurparkstraße 21  
StadtBad Lippspringe
Postleitzahl33175
Land, Gliederung (NUTS)Paderborn (DEA47)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenKlinik für Orthopädie, Traumatologie u. Sportmedizin
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftSchanzenberg 23  
StadtHorn-Bad Meinberg
Postleitzahl32805
Land, Gliederung (NUTS)Paderborn (DEA47)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenMZG - Klinik Schanzenberg
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.4 595 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung4 595 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXP4DDS5172# (A.) Die Vorgaben des Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG NRW) sind zu beachten und werden vertraglich abgebildet. (B.) Bei der Öffnung der Teilnahmeanträge und der Angebote dürfen keine Personen außer der Auftraggeber und deren Berater anwesend sein.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachungAuftragsunterlagen
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Betrug
Korruption
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Zahlungsunfähigkeit
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelRahmenvereinbarung Textile Vollversorgung
BeschreibungDie Leistung wird im Wege des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb vergeben, da der Auftrag konzeptionelle oder innovative Lösungen umfasst (vgl. § 14 Abs. 3 Nr. 2 VgV) und der Auftrag darüber hinaus aufgrund konkreter Umstände, die mit der Art, der Komplexität oder dem rechtlichen oder finanziellen Rahmen oder den damit einhergehenden Risiken zusammenhängen, nicht ohne vorherige Verhandlungen vergeben werden kann (vgl. § 14 Abs. 3 Nr. 3 VgV) . Eine Aufteilung in Lose unterbleibt aufgrund technischer und wirtschaftlicher Gründe. Die Rahmenvereinbarung umfasst die bedarfsgerechte, an den in den Vergabeunterlage konkret bezeichneten Anlieferstellen der Auftraggeber anzuliefernde textile Vollversorgung mit Mietstationswäsche sowie Mietbereichs- und Mietberufsbekleidung sowie die Textilpflege und den Transport geringer Mengen auftraggebereigener Wäsche und sonstiger Textilien nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen. Der Auftragnehmer wird unverzüglich nach Zuschlagserteilung mit den Vorbereitungen zur vertragsgerechten Umsetzung der Leistungen beginnen. Dazu gehören auch die Schulung und Beratung der Auftraggeber vor und bei Leistungsübernahme. Der Auftragnehmer hat die reibungslose Aufnahme der Dienstleistung an den Standorten der Auftraggebers zu gewährleisten. Ziel ist eine reibungslose Umstellung der Textilversorgung bei den Auftraggebern, bei der die Patientenversorgung nicht beeinträchtigt wird und die patientennahen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Auftraggeber nur geringstmöglich in ihren Arbeitsabläufen gestört werden. Der Auftragnehmer soll 16 Wochen nach Zuschlagserteilung, frühestens aber ab dem 1. Juli 2026, mit der externen Textilversorgung für die Kliniken und Funktionsbereiche der Auftraggeber beginnen. Wesentliche Leistungspflicht ist die Textilversorgung (Gestellung von Mietwäsche, Abholung, Aufbereitung, ggf. Reparatur, Kommissionierung und Lieferung) der Auftraggeber einschließlich aller Betriebsteile und verbundenen Einrichtungen. Der Auftragnehmer hat ab Versorgungsbeginn hochwertige, verwendungsbereite (d.h. eingewaschene) Textilien einzusetzen. Die Lieferung der Stations- und Bereichswäsche hat überwiegend auf Basis von Bestellungen durch die Versorgungsassistenz und mittels Standard- oder Normliefermengen zu erfolgen. Die Ausstattung mit Berufsbekleidung erfolgt für den ärztlichen Dienst, den Pflege- und Funktionsdienst überwiegend mit größenbezogener Berufskleidung (Poolkleidung). Für Mitarbeiter der Forschung ist die spezielle Kleidung auch personenbezogen zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer hat ein Kleiderausgabesystem für die größenbezogene Berufskleidung für die entsprechenden Dienstarten in mehreren Klinikstandorten zu stellen, welches die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Nutzer) mit Berufskleidung bedient. Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt ohne MwSt. 4.595.000. Die einschlägigen Höchstmengen werden in der Anlage "Preisblatt_MZG-Entwurf" aufgeführt. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von sechs Jahren. Die nach § 21 Abs. 6 VgV verlängerte Laufzeit ergibt sich aus dem Umstand, dass der Auftragnehmer zu Vertragsbeginn umfangreiche textile und maschinelle Investitionen tätigen und seinen Betrieb und seinen Fuhrpark auf den Leistungsumfang einstellen muss, um die Leistung erbringen zu können. Die Investitionen umfassen den Kauf der Textilien, deren Kennzeichnung und Vorbehandlung, sowie die Beschaffung, Lieferung und Inbetriebnahme von Logistik- und Organisationsmitteln (insbesondere Kleiderausgabesysteme, Roll-Container, ggf. Fahrzeuge) wodurch ein beträchtlicher Investitionsaufwand für den Auftragnehmer entsteht (vgl. Regelungen des Vertrags). Mit der vorgesehenen Laufzeit soll eine wirtschaftlich angemessene Amortisation dieses Aufwandes ermöglicht werden und dadurch auch wirtschaftliche Angebotspreise abgesichert werden. Zudem umfasst die Versorgung eine komplexe Logistik über mehrere Standorte und eine Vielzahl an Textiltypen, Größen und Nutzergruppen. Die Einrichtung und Anpassung der Versorgung benötigt eine Einführungsphase. Ein Anbieterwechsel nach lediglich 4 Ja. Die in der Anlage X ausgewiesenen Mengenangaben basieren auf der statistischen Auswertung der Auftraggeber, die für den Zeitraum der Leistungserbringung repräsentativ sind, aber lediglich als Anhaltspunkt für die tatsächlich anfallenden Mengen dient. Es ist in jedem Fall der komplette Bedarf zu decken. Aus der Angabe des geschätzten Gesamtwerts in der Anlage X sowie des dort geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr kann keine Verpflichtung der Auftraggeber zur Beauftragung eines bestimmten Leistungsumfangs oder Mindestumfang der Dienstleistungen abgeleitet werden. Der Auftragnehmer kann aus dem Nichtabruf des geschätzten Gesamtwerts und des geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr keine Ansprüche auf Schadensersatz oder sonstige Ansprüche ableiten. Die Auftraggeber sind insbesondere berechtigt, im erforderlichen und in einem den Rahmenvereinbarungspartnern zumutbaren Umfang und innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung gemäß EU-Bekanntmachung um maximal 15% des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens jeweils positionsspezifisch zu erhöhen, wenn a) dies zur fachgerechten Erbringung der von der Rahmenvereinbarung erfassten Leistungen im Geltungsbereich und während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erforderlich ist oder b) für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die Auftraggeber beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der Auftraggeber nach sich ziehen oder c) grundlegende betriebliche Entscheidungen der Auftraggeber über Erweiterungen der Klinikabschnitte zu einem erhöhten Patientenaufkommen und damit zu einer Anpassung des Beschaffungsbedarfs führen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, dort insbesondere auf die Leistungsbeschreibung (Teil B) und die Vertragsunterlagen (Teil C) verwiesen.
Interne KennungEU-10.TEX-2025
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 98310000 Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 39518000 Krankenhauswäsche
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftAntoniusstraße 19  
StadtBad Lippspringe
Postleitzahl33175
Land, Gliederung (NUTS)Paderborn (DEA47)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenKarl-Hansen-Klinik
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftLindenstr. 26  
StadtBad Lippspringe
Postleitzahl33175
Land, Gliederung (NUTS)Paderborn (DEA47)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenCecilien-Klinik
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftAn der Martinusquelle 10  
StadtBad Lippspringe
Postleitzahl33175
Land, Gliederung (NUTS)Paderborn (DEA47)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenKlinik Martinusquelle
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftAuguste-Viktoria-Allee 25  
StadtBad Lippspringe
Postleitzahl33175
Land, Gliederung (NUTS)Paderborn (DEA47)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenKlinik am Park
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftKurparkstraße 21  
StadtBad Lippspringe
Postleitzahl33175
Land, Gliederung (NUTS)Paderborn (DEA47)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenKlinik für Orthopädie, Traumatologie u. Sportmedizin
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftSchanzenberg 23  
StadtHorn-Bad Meinberg
Postleitzahl32805
Land, Gliederung (NUTS)Paderborn (DEA47)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenMZG - Klinik Schanzenberg
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit6 Jahre
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, § 22 Abs. 1 LkSG (gem. Vordruck Anlage A.4 zu Teil A). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die vorgenannte Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 19 MiLoG und § 98c AufenthG. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die vorgenannte Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über das Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs (gem. Vordruck Anlage A.5 zu Teil A). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die vorgenannte Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.

KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsAuszug aus dem Handelsregister oder alternativer Nachweis, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate ist - Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist. Ist ein Bieter nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Dieser Nachweis ist - soweit erforderlich - zwingend ins Deutsche zu übersetzen und die Übersetzung ist beglaubigt vorzulegen. - Alternativer Nachweis: Sofern der Bieter nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung). Dieser Nachweis ist - soweit erforderlich - zwingend ins Deutsche zu übersetzen und die Übersetzung ist beglaubigt vorzulegen. - Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt. Mindestanforderung: Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder eines alternativen Nachweises, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate ist. Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands müssen gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher Übersetzung einreichen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die vorgenannte Unterlage von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.

KriteriumZertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des EignungskriteriumsNachweis der Zertifizierung des Bieters bzw. aller Mitglieder der Bietergemeinschaft nach DIN EN ISO 9001ff. (oder gleichwertig). Nachzuweisen ist ein gültiges Zertifikat zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist. Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands müssen gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher Übersetzung einreichen. BITTE PRÜFEN: Im Falle einer Bewerbergemeinschaft hat jedes Mitglied, das im Rahmen der Auftragsausführung Leistungen erbringt, für die der vorgenannte Eignungsnachweis gefordert ist, die hierfür maßgeblichen Eignungskriterien eigenständig zu erfüllen und die entsprechenden Nachweise jeweils selbst vorzulegen. Eine gemeinschaftliche Erbringung eines einheitlichen Nachweises genügt insoweit nicht.

KriteriumZertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des EignungskriteriumsZertifikat als Nachweis über die Einhaltungen der Anforderungen gemäß Anlage zu den Ziffern 4.4.3 und 6.4 der Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert-Koch-Instituts Berlin (bspw. RAL-Hygienezeugnis RAL-GZ 992/2 oder Zertifizierung nach Hygienemodul des Deutschen Textilreinigungsverbandes zum Hygienemanagement "Kontrollsystem Biokontamination von Textilien nach DIN EN 14065") oder einen gleichwertigen Nachweis. BITTE PRÜFEN: Einen gleichwertigen Nachweis bildet die Bescheinigung einer anderen Konformitätsbewertungsstelle, die hinreichend gesichert belegt, dass die hygienische Aufbereitung der Krankenhauswäsche durch den Bewerber den insoweit relevanten in Deutschland geltenden Anforderungen entspricht, insbesondere den Anforderungen der §§ 23, 36 IfSG, den Anforderungen des RKI und der VAH zur Hygiene bei Wäscheversorgung von Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie den anerkannten Regeln der Technik wie bspw. DIN EN 14065. Die Prüfung der Gleichwertigkeit erfolgt durch die Vergabestelle. Dieses Zeugnis ist vorzulegen und muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist gültig sein und sich - bei Vorhandensein von mehreren Betriebsstätten - auf die Betriebsstätte des Bewerbers beziehen, die er für die Auftragsausführung vorsieht. Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands müssen gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher Übersetzung einreichen. BITTE PRÜFEN: Im Falle einer Bewerbergemeinschaft hat jedes Mitglied, das im Rahmen der Auftragsausführung Leistungen erbringt, für die der vorgenannte Eignungsnachweis gefordert ist, die hierfür maßgeblichen Eignungskriterien eigenständig zu erfüllen und die entsprechenden Nachweise jeweils selbst vorzulegen. Eine gemeinschaftliche Erbringung eines einheitlichen Nachweises genügt insoweit nicht.

KriteriumZertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des EignungskriteriumsZertifikat als Nachweis für die Erfüllung der Anforderungen an die Aufbereitung von Wäsche aus Lebensmittelbetrieben gemäß DIN EN 14065 (bspw. RAL- Hygienezeugnis RAL-GZ 992/3 oder Zertifizierung nach Hygienemodul des Deutschen Textilreinigungsverbandes zum Hygienemanagement "Kontrollsystem Biokontamination von Textilien nach DIN EN 14065"). BITTE PRÜFEN: Einen gleichwertigen Nachweis bildet die Bescheinigung einer anderen Konformitätsbewertungsstelle, die hinreichend gesichert belegt, dass die hygienische Aufbereitung der Krankenhauswäsche durch den Bewerber den insoweit relevanten in Deutschland geltenden Anforderungen entspricht, insbesondere den Anforderungen der §§ 23, 36 IfSG, den Anforderungen des RKI und der VAH zur Hygiene bei Wäscheversorgung von Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie den anerkannten Regeln der Technik wie bspw. DIN EN 14065. Die Prüfung der Gleichwertigkeit erfolgt durch die Vergabestelle. Dieses Zeugnis ist vorzulegen und muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist gültig sein und sich - bei Vorhandensein von mehreren Betriebsstätten - auf die Betriebsstätte des Bewerbers beziehen, die er für die Auftragsausführung vorsieht. Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands müssen gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher Übersetzung einreichen. BITTE PRÜFEN: Im Falle einer Bewerbergemeinschaft hat jedes Mitglied, das im Rahmen der Auftragsausführung Leistungen erbringt, für die der vorgenannte Eignungsnachweis gefordert ist, die hierfür maßgeblichen Eignungskriterien eigenständig zu erfüllen und die entsprechenden Nachweise jeweils selbst vorzulegen. Eine gemeinschaftliche Erbringung eines einheitlichen Nachweises genügt insoweit nicht.

KriteriumAllgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über den Gesamtumsatz für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (netto, jeweils getrennt pro Jahr) (gem. Vordruck Anlage A.7 zu Teil A) Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Eigenerklärung gem. Vordruck Anlage A.7 zu Teil A nicht für jedem Mitglieder der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Es reicht bereits die Vorlage durch ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft. Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft, sofern eine Mehrfachnennung erfolgt, werden addiert. Umsätze von eignungsleihenden Unternehmen werden in die Berechnung einbezogen, wenn mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens gemäß dem vorgegebenen Formblatt vorgelegt wird.

KriteriumSpezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung (Vordruck Anlage A.8 zu Teil A) über den Umsatz für den Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist, bezogen auf die drei letzten Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Eigenerklärung gem. Vordruck Anlage A.8 zu Teil A nicht für jedem Mitglieder der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Es reicht bereits die Vorlage durch ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft. Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft, sofern eine Mehrfachnennung erfolgt, werden addiert. Umsätze von eignungsleihenden Unternehmen werden in die Berechnung einbezogen, wenn mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens gemäß dem vorgegebenen Formblatt vorgelegt wird. Mindestanforderung: Der Umsatz muss bezogen auf die drei letzten Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind, durchschnittlich 10 Mio. EUR (netto)/Geschäftsjahr betragen. Die Bepunktung erfolgt bei mehr als drei geeigneten Bewerbern (vgl. insoweit auch Abschnitt 5. der Bewerbungsbedingungen (Teil A)) in folgender Weise: > 35 Millionen Euro netto (Durchschnitt/Jahr) = 20 Punkte > 30 Millionen Euro netto (Durchschnitt/Jahr) = 16 Punkte > 25 Millionen Euro netto (Durchschnitt/Jahr) = 12 Punkte > 20 Millionen Euro netto (Durchschnitt/Jahr) = 8 Punkte > 15 Millionen Euro netto (Durchschnitt/Jahr) = 4 Punkte > 10 Millionen Euro netto (Durchschnitt/Jahr) = 0 Punkte Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau)20,00

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über mindestens drei Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag: Datum des Fristablaufs für die Einreichung des Teilnahmeantrags), bei denen jeweils mit dem Vergabegegenstand vergleichbare Leistungen erbracht worden sind (gem. Vordruck Anlage A.9 zu Teil A). Vergleichbar sind Wäschereileistungen für stationäre Gesundheitseinrichtungen (bspw. Krankenhäuser, Pflegeheime, Rehakliniken). Das Ausführungsende des jeweiligen Referenzauftrags darf bei Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag nicht länger als 36 Monate (drei Jahre) zurückliegen. Noch laufende Referenzen werden nicht berücksichtigt. Mindestanforderungen: - mindestens ein Referenzauftrag für ein Krankenhaus bzw. ein Klinikum mit mindestens 800 Betten und 1.300 Mitarbeitern, für das die Textile Vollversorgung durchgeführt wurde / wird und - zwei Referenzaufträge für ein Krankenhaus bzw. eine Reha-Klinik oder Pflegeheim mit mindestens 300 Betten, für das die Textile Vollversorgung durchgeführt wurde / wird. Anzugeben sind dabei je Referenz (a) Art und Umfang der Leistung (Projektbeschreibung), (b) Art und Umfang der stationäre Gesundheitseinrichtung (unter Angabe der Betten- und Mitarbeiteranzahl), (c) der Auftraggeber mit Ansprechstelle (Telefonnummer/E-Mail-Adresse) sowie (d) der Erbringungszeitpunkt. Hinweis: Bei Bewerbergemeinschaften und eignungsleihenden Unternehmen muss für jede Referenz klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft und / oder welchem eignungsleihenden Unternehmen zuzuordnen ist. Es ist ausreichend, wenn ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder ein Eignungsleihenden Unternehmen die Mindestanforderung erfüllt, soweit diese die maßgeblichen Leistungen im Falle der Auftragserteilung auch erbringen werden, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Die Bepunktung erfolgt bei mehr als drei geeigneten Bewerbern (vgl. insoweit auch Abschnitt 5. der Bewerbungsbedingungen (Teil A)) in folgender Weise: Gewertet werden max. 10 Referenzen, wobei die Mindestreferenzen nicht gewertet werden. Wertung mit je 5 Punkten. Max. 50 Punkte möglich. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau)50,00

KriteriumDurchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zur Beschäftigtenzahl in den vergangenen drei Geschäftsjahren (gem. Vordruck Anlage A.10 zu Teil A)

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsUnternehmensprofil: Der Bieter hat sein Unternehmen auf höchstens 5 DIN A4 Seiten vorzustellen und dabei insbesondere kurz auf Tätigkeitsbereiche, Größe, Entwicklung und die interne Organisationsstruktur des Unternehmens einzugehen. Hierin ist dazulegen, aus welcher Betriebsstätte bzw. Niederlassung die Versorgung des Auftraggebers erfolgen soll.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungAngebotspreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl55
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualität
BeschreibungBieterkonzepte und Bemusterung
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl45
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen13/11/2025 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DDS5172/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DDS5172
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung28/11/2025
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DDS5172
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge21/11/2025 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenEine Nachforderung erfolgt im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben des § 56 VgV und unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsSiehe Vertragsunterlagen.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Begründung der Laufzeit der RahmenvereinbarungDie Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von sechs Jahren. Die Vertragslaufzeit überschreitet damit die gesetzlich vorgesehene Regellaufzeit eines Rahmenvertrages von 4 Jahren (vgl. § 21 Abs. 6 VgV), da der Auftragnehmer zu Vertragsbeginn umfangreiche textile und maschinelle Investitionen tätigen und seinen Betrieb und seinen Fuhrpark auf den Leistungsumfang einstellen muss, um die Leistung erbringen zu können. Die Investitionen umfassen den Kauf der Textilien, deren Kennzeichnung und Vorbehandlung, sowie die Beschaffung, Lieferung und Inbetriebnahme von Logistik- und Organisationsmitteln (insbesondere Kleiderausgabesysteme, Roll-Container, ggf. Fahrzeuge) wodurch ein beträchtlicher Investitionsaufwand für den Auftragnehmer entsteht (vgl. Regelungen des Vertrags). Mit der vorgesehenen Laufzeit soll eine wirtschaftlich angemessene Amortisation dieses Aufwandes ermöglicht werden und dadurch auch wirtschaftliche Angebotspreise abgesichert werden. Zudem umfasst die Versorgung eine komplexe Logistik über mehrere Standorte und eine Vielzahl an Textiltypen, Größen und Nutzergruppen. Die Einrichtung und Anpassung der Versorgung benötigt eine Einführungsphase. Ein Anbieterwechsel nach lediglich 4 Jahren würde diesen aufwändigen Prozess mit starkem Einfluss aus die Klinikabläufe unangemessen kurzen Abständen wiederholen und die Effizienz der Versorgung sowie Versorgungssicherheit beeinträchtigen.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltMedizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe gGmbH - MZG Westfalen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtMedizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe gGmbH - MZG Westfalen
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungMedizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe gGmbH - MZG Westfalen
RegistrierungsnummerDE184126509
PostanschriftPeter-Hartmann-Allee 1
StadtBad Lippspringe
Postleitzahl33175
Land, Gliederung (NUTS)Paderborn (DEA47)
LandDeutschland
E-Mailb.blomtrath@medizinisches-zentrum.de
Telefon+49 5252-9500
Internetadressehttps://www.medizinisches-zentrum.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer05515-03004-07
PostanschriftAlbrecht-Thaer-Straße 9
StadtMünster
Postleitzahl48147
Land, Gliederung (NUTS)Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Fax+49 251411 2165
Internetadressehttps://www.bezreg-muenster.nrw.de
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachunga67a3e4c-2fc8-479a-807d-cc09e7901afd  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung17/10/2025 23:18:27 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung693796-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe202/2025
Datum der Veröffentlichung21/10/2025