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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Technische Universität Dresden, Körperschaft des öffentlichen Rechts, ausführende Stelle: Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus der Technischen Universität Dresden
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Beschaffung der SMILe App und von SMILeCare
Beschreibung: Nutzungsüberlassung und Anpassung von SMILe App und SMILeCare
Kennung des Verfahrens: 9cf7c675-cf33-4957-a186-401a75e11aeb
Interne Kennung: Beschaffung der SMILe App und von SMILeCare
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Fetscherstraße 74
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01307
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb ist zulässig, „weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist“ (vgl. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV) und „wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten“ (vgl. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c VgV). Für die Beschaffung kommt ausschließlich das Unternehmen „XITASO GmbH“ in Betracht. Im Rahmen des Innovationsfondsprojekts „Sektorenübergreifende Versorgung von Patient:innen mit hämatologischen Erkrankungen nach innovativer Zelltherapie (SPIZ)“ werden Patient:innen nach allogener Stammzelltransplantation und CAR-T-Zelltherapie nachgesorgt. Die gegenständliche Studie ist als randomisiert-kontrollierte Studie konzipiert. Die Patienten im Interventionsarm erhalten eine intensivierte kombinierte analoge und digitale Nachsorge. Ein Teil der digitalen Nachsorge soll mittels einer App / Software abgebildet werden, in der Patienten zum einen regelmäßig Vitalwerte und Symptome erfassen und zum anderen umfangreiche Informationen über ihre Erkrankung, Informationen zu typischen unerwünschten Wirkungen der Zelltherapien und relevante Kontaktdaten jederzeit zugänglich sind. Die erfassten Daten werden durch onkologische Fachpflegekräfte ausgelesen und bei Auffälligkeiten dem ärztlichen Personal vorgelegt, wodurch frühzeitig und symptomorientiert zielgerichtete Interventionen folgen. Die App / Software muss daher sowohl eine geeignete Usability für die Patient:innen als auch für die Behandelnden aufweisen, so dass wichtige Informationen zeitnah zur Verfügung stehen. Eine für den Verwendungszweck in Betracht kommende Software-Lösung muss zudem auf die individuellen und komplexen Therapien der allogenen Stammzelltransplantation und der CAR-T-Zelltherapie optimal angepasst sein und einen regelmäßigen Support für Behandler:innen und Patient:innen bieten. Im Rahmen einer umfangreichen, weltweiten Marktrecherche wurde festgestellt, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausschließlich das Produkt der Firma XITASO – die SMILe-Software (SMILe-App und SMILeCare) - alle zwingend erforderlichen Anforderungen erfüllt; dies betrifft insbesondere die individualisierte Anpassung auf spezifische hämatologische Fragestellungen (insb. Abfrage von symptombezogenen Parametern), welche keine andere Software-Lösung / App bietet. Es ist auch ausschließlich der XITASO GmbH möglich, die Nutzungsrechte an der Software einzuräumen sowie die für die Verwendung in unserem Projekte notwendigen Anpassungen an der Softwarelösung vorzunehmen bzw. diese projektspezifisch weiterzuentwickeln. Es ist somit im vorliegenden Sachverhalt von Anfang an klar, dass ein Teilnahmewettbewerb nicht zu mehr Wettbewerb oder besseren Beschaffungsergebnissen führen würde (vgl. BR-Drs. 87/16 vom 29.02.2016, S. 169). Es sind auf dem Markt auch keine weiteren vernünftigen Alternativen oder Ersatzlösungen verfügbar, welche die Anforderungen des Auftraggebers erfüllen können; zugleich stellen die entsprechenden Anforderungen des Auftraggebers keine künstliche Einschränkung der Parameter der Auftragsvergabe dar. Vielmehr kann ausschließlich durch die Beauftragung der XITASO GmbH gewährleistet werden, dass die für die erfolgreiche Durchführung unseres Forschungsprojektes erforderliche Software-Lösung zur digitalen Nachsorge beschafft und genutzt werden kann (vgl. § 14 Abs. 6 VgV).
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
GWB / VgV - § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b und c VgV - Die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb ist zulässig, „weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist“ (vgl. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV) und „wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten“ (vgl. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c VgV).
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Beschaffung der SMILe App und von SMILeCare
Beschreibung: Nutzungsüberlassung und Anpassung von SMILe App und SMILeCare
Interne Kennung: # 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (Das Vorstehende gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.) Bezüglich aller verspätet oder überhaupt nicht gerügten Verstöße ist der Bieter präkludiert.
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Der Auftrag kann aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten, darunter von Rechten des geistigen Eigentums, nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Technische Universität Dresden, Körperschaft des öffentlichen Rechts, ausführende Stelle: Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus der Technischen Universität Dresden
Registrierungsnummer: USt.-IdNr. DE 18 83 69 99 1
Postanschrift: Fetscherstraße 74
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01307
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, AöR; Geschäftsbereich Logistik und Einkauf / Abteilung Wirtschaftsbetriebe / Vergabestelle
Telefon: +49 351 4582908
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Brauhausstr. 2, 04107 Leipzig / Postfach 10 13 64
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
Telefon: +49 3419773800
Fax: +49 3419771049
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: XITASO GmbH IT & Software Solutions
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: USt-IdNr. DE280851194
Postanschrift: Austraße 35
Stadt: Augsburg
Postleitzahl: 86153
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271)
Land: Deutschland
Telefon: +49 821 885 882 58
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Offizielle Bezeichnung: Huggenberger, Ulrich - Funktion des gesetzlichen Vertreters, geschäftsführenden Gesellschafters oder Partners (§ 19 Abs. 3 Nr. 1c GwG)
Offizielle Bezeichnung: Huggenberger, Martin - Funktion des gesetzlichen Vertreters, geschäftsführenden Gesellschafters oder Partners (§ 19 Abs. 3 Nr. 1c GwG)
Offizielle Bezeichnung: Dr. Schackert, Michael Peter - Funktion des gesetzlichen Vertreters, geschäftsführenden Gesellschafters oder Partners (§ 19 Abs. 3 Nr. 1c GwG)
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271)
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271)
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271)
Land: Deutschland
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 8fc21f8e-3e10-4efb-8f14-69e6cc0a2e05 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 14/11/2023 08:14:46 (UTC+00:00) Westeuropäische Zeit, GMT
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 693906-2023
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 220/2023
Datum der Veröffentlichung: 15/11/2023