5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 42000000 Industrielle Maschinen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Reckrod
Land, Gliederung (NUTS): Fulda (DE732)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: PL1: Berufs- oder Handelsregisterauszug - Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie), sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: Die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: Oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen. Der Nachweis kann in (nicht beglaubigter) Fotokopie/Ablichtung (PDF) vorgelegt wer-den, muss jedoch eindeutig lesbar sein. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung nicht älter als 12 Monate sein. Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Nachweis 1.
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: PL2: Nichtvorliegen Ausschlussgründe - Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB. Der Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB ist möglich. Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Vordruck 3.1 (bzw. Vordruck 3.2)
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: PL3:Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktionen Russland). - Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktionen Russland). Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Vordruck 8.
Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: WL1: Jahresumsatz - Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 (drei) abge-schlossenen Geschäftsjahren Sofern ein Unternehmen erst innerhalb der letzten drei Jahre gegründet wurde und da-her noch keine drei abgeschlossenen Geschäftsjahre aufweist, legt es für die fehlen-den Jahre eine Unternehmensplanung für die Zukunft unter Angabe der erwarteten Jahresumsätze vor. Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Der Umsatz der letzten 3 (drei) abgeschlossenen Geschäftsjahre aus vergleichbaren Tätigkeiten muss in EUR (netto) in Summe mindestens 6.000.000 Euro betragen. Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Vordruck 6.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: WL2: Berufs- oder Betriebshaftpflicht - Die Haftpflichtdeckungshöhe muss für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mindestens EUR 10 Mio. je Versicherungsjahr betragen. Falls eine Versicherung mit diesen Deckungshöhen derzeit nicht besteht, genügt die Vorlage von 1. einer Eigenerklärung des Bieters, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftragge-bers abzuschließen und 2. die unwiderrufliche Erklärung eines Versicherers (in nicht beglaubigte Kopie), dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung bereit ist. Der Nachweis kann in Fotokopie/Ablichtung (PDF) vorgelegt werden, muss jedoch eindeutig lesbar sein. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Bekanntmachung nicht älter als (zwölf) 12 Monate sein. Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Nachweis 2.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: TL1: Referenzen - Angaben über die Ausführung einschlägiger und vergleichbarer Leistungen (Referen-zen) in den letzten maximal fünf (5) Jahren seit Veröffentlichung der Bekanntmachung mit Angabe der durchgeführten Lieferung / Leistungen gefordert, die nach Art, Umfang und Schwierigkeit, mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Die Referenz muss zum Nachweis der Vergleichbarkeit mindestens folgende Angaben enthalten: 1. Referenztitel 2. Auftraggeber (siehe Hinweis Datenschutz zur Angabe des Auftraggebers in der Anlage A.4) (Sollte der Auftraggeber aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht benannt werden dürfen, so genügt eine Kategorisierung des Auftraggebers (Industrie, andere Sektorenauftraggeber).) 3. Ansprechpartner inkl. Kontaktdaten (siehe Hinweis Datenschutz zur Angabe des Auftraggebers in der Anlage A.4, z.B. E-Mail, Telefonnummer) (Sollte der Ansprechpartner aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht benannt werden dürfen, so genügt eine Kategorisierung des Auftraggebers (Industrie, andere Sektorenauftraggeber).) 4. Tätigkeitsbereiche (Alle aufgeführten Tätigkeitsbereiche sind gefordert, sonst kann die Referenz nicht gewertet werden (siehe Anlage A.1) 5. Kurzbeschreibung der ausgeführten Leistung (Alle aufgeführten Leistungen sind gefordert, sonst kann die Referenz nicht gewertet werden (siehe Anlage A.1) 6. Auftragswert in EUR (netto) (präzise Wertangabe gefordert, sonst kann die Referenz nicht gewertet werden (siehe Anlage A.3) 7. Ausführungszeitraum (Auftrags- und Lieferdatum) (Das Auftrags- und Lieferdatum darf nicht länger als fünf (5) Jahre zurückliegen (siehe Anlage A.3)) Um die Richtigkeit der gemachten Angaben zu gewährleisten, behält sich der Auftrag-geber vor, die Referenzen nachzuprüfen. Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Es sind mindestens drei (3), jedoch maximal zehn (10) einschlägige (vergleichbare) Referenzen einzureichen. Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Vordruck 7.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Anzahl der eingereichten Referenzen - Die im Vergleich höchste Anzahl an eingereichten Referenzen erhält die volle Punktzahl. Eine geringere Anzahl an eingereichten Referenzen wird gemäß des Dreisatzes ins Verhältnis zur höchsten Anzahl an eingereichten Referenzen geringer bewertet. Das Verhältnis aus bewerteter Anzahl an eingereichten Referenzen zu höchster Anzahl an eingereichten Referenzen wird mit der vollen Punktezahl und der Gewichtung des Kriteriums entsprechend der nachstehenden Formel multipliziert:
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 600,00
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Durchschnittlicher Auftragswert der eingereichten Referenzen - Das im Vergleich höchste durchschnittliche Auftragsvolumen in EUR (netto) der eingereichten Referenzen erhält die volle Punktzahl. Ein geringeres durchschnittliche Auftragsvolumen in EUR (netto) der eingereichten Referenzen wird gemäß des Dreisatzes ins Verhältnis zum höchsten durchschnittlichen Auftragsvolumen der eingereichten Referenzen geringer bewertet. Das Verhältnis aus bewertetem durchschnittlichen Auftragsvolumen der eingereichten Referenzen zu höchstem durchschnittlichen Auftragsvolumen der eingereichten Referenzen wird mit der vollen Punktezahl und der Gewichtung des Kriteriums entsprechend der nachstehenden Formel multipliziert:
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 400,00
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: TL2: Einhaltung Sprachniveau - Zur Sicherstellung der Kommunikation wird ein Mindestsprachniveau (Niveau B2) der deutschen Sprache verlangt. Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Mindestens zwei (2) im Projekt verantwortliche Mitarbeiter ein (1) Bauleiter und ein (1) Monteur müssen die deutsche Sprache mindestens auf dem Niveau B2 beherrschen. Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Vordruck 9.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: TL3: Einhaltung von Reaktionszeiten - Zur Sicherstellung der Anlagensicherheit und Anlagenverfügbarkeit müssen während der gesamten Gewährleistungszeit gewisse Reaktionszeiten eingehalten. Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Während der Gewährleistungszeit müssen die folgenden Reaktionszeiten eingehalten werden: o telefonischer Support Montag bis Freitag: 24 Stunden nach Störungsmeldung o Stellung von befähigtem Servicepersonal vor Ort: innerhalb der Woche (Kalen-dertage) 3 Kalendertage nach Meldung der Störung Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Vordruck 10.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/10/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 13/11/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 09/11/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen nach § 51 Abs. 2 oder 3 SetkVO nachzufordern. Die nachgeforderten Unterlagen sind von dem betroffenen Bieter innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist vorzulegen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Vergabeunterlagen
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: siehe Vergabeunterlagen
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GASCADE Gastransport GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: GASCADE Gastransport GmbH