694014-2022 - ErgebnisDeutschland-Bergisch Gladbach: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
OJ S 241/2022 14/12/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z2
Postanschrift: Brüderstraße 53
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: forschungsvergabe@bast.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
FE 03.0616/2021/DGB - Empfehlungen für Lichtsignalprogramme mit getrennter Signalisierung für abbiegende Kraftfahrzeuge und geradeausfahrende Fahrräder
Referenznummer der Bekanntmachung: Z2mg-FE 03.0616/2021/DGB
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
FE 03.0616/2021/DGB "Empfehlungen für Lichtsignalprogramme mit getrennter Signalisierung für abbiegende Kraftfahrzeuge und geradeausfahrende Fahrräder"
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 168 067,23 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Hauptort der Ausführung: 51427 Bergisch Gladbach, Brüderstrasse 53
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
An hochbelasteten innerörtlichen Knotenpunkten im Hauptverkehrsstraßennetz (oft Bundes- und Landesstraßen) entstehen beim Abbiegen an Knotenpunkten mit Lichtsignalanalgen bei geneinsamer Freigabe des Abbiege- und des Rad-/Fußverkehrs häufig Konfliktsituationen, welche zu Unfällen unter Beteiligung von Radfahrenden und zu Fuß Gehenden führen können. Mehr als die Hälfte aller Radverkehrsunfälle mit Personenschaden an signalisierten Knotenpunkten sind auf solche Konflikte zurückzuführen. Entsprechende Unfallhäufungen finden sich hierbei meist an großen Knotenpunkten mit mehreren Fahrstreifen in den Zufahrten. Durch eine zeitlich getrennte Freigabe des Abbiegeverkehrs und des Rad-/Fußverkehrs können entsprechende Unfälle vermieden werden. Die dafür in der Regel erforderlichen zusätzlichen Phasen im Signalprogramm können jedoch negative Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit und die Wartezeiten für alle Verkehrsteilnehmenden am Knotenpunkte haben. Dabei hat auch die Führungsform des Radverkehrs einen erheblichen Einfluss. Derzeit existieren keine Erkenntnisse wie groß diese Auswirkungen tatsächlich sind und mit welchen signaltechnischen Maßnahmen auch bei getrennter Signalisierung eine ausreichende Leistungsfä-higkeit bei akzeptablen Wartezeiten gewährleistet werden kann.
Ziel des Forschungsprojektes ist die Erarbeitung von Empfehlungen für den Einsatz und die möglichst leistungsfähige Gestaltung von Signalprogrammen mit signaltechnisch gesicherter Führung rechtsabbiegender Verkehrsströme.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 164-465502
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: Z2mg-FE 03.0616/2021/DGB
Bezeichnung des Auftrags:
FE 03.0616/2021/DGB - Empfehlungen für Lichtsignalprogramme mit getrennter Signalisierung für abbiegende Kraftfahrzeuge und geradeausfahrende Fahrräder
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
07/12/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 5
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Ruhr-Universität Bochum, Lehrstuhl für Verkehrswesen
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44801
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 168 067,23 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 168 067,23 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
09/12/2022