1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Sportzentrum Winterberg Hochsauerland GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Freizeit, Sport, Kultur und Religion
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Projekt Klimaneutralität Sportzentrum Winterberg
Beschreibung: Die Sportzentrum Winterberg Hochsauerland GmbH (kurz: "SZW") ist eine kommunale Beteiligungsgeseellschaft der Stadt Winterberg und des Hochsauerlandkreises. Die Gesellschaft betreibt die Kunsteisbahn in Winterberg ("VELTINS-EisArena"), auf der nationale und internationale Wettbewerbe ausgetragen werden. Die VELTINS-EisArena ist die bekannteste deutsche Eisbahn und WM-Sportstätte. Die SZW beabsichtigt, die VELTINS-EisArena kllimaneutral zu betreiben. Dazu ist es erforderlich, Anlagen zu errichten, mit denen erneuerbare Energie erzeugt und für den Betrieb der Kunsteisbahn bereitgestellt werden kann. Die Verpachtung der Flächen am Standort der VELTINS-EisArena über einen Zeitraum von 25 Jahren an einen Vertragspartner, der diese Anlagen errichtet, betreibt und die erforderliche Energie an die SZW liefert, ist Gegenstand der Ausschreibung.
Kennung des Verfahrens: 31c0393e-f96a-4c3a-9f00-cb374b0cca07
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Zentrale Elemente des Verfahrens: Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Bei ausreichender Anzahl geeigneter Bewerber werden max. 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb aufgefordert. Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren: 1. Stufe: Es wird geprüft, ob der Teilnahmeantrag alle geforderten Angaben und Unterlagen enthält. Fehlende Angaben und Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen. Teilnahmeanträge, die auch bei Ablauf der Nachfrist noch unvollständig sind, werden nicht berücksichtigt. 2. Stufe: Es wird geprüft, ob der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft nach den von ihm/ihr eingereichten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet erscheint, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen, insbesondere die festgelegten Mindestanforderungen an die technische Leistungsfähigkeit erfüllt. 3. Stufe: Bei einer größeren Anzahl grundsätzlich geeigneter Bewerber, welche die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt die Auswahl der Bewerber, welche zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb aufgefordert werden, auf Basis der unter Ziff. III.1.3 geforderten Angaben zu den Referenzen. Es werden diejenigen Bewerber / Bewerbergemeinschaften zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb eingeladen, die nach den vorgelegten Angaben zu den Referenzen im Vergleich zu ihren Mitbewerbern in besonderer Weise geeignet erscheinen, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht zu erbringen. Dabei ist nicht die Anzahl der Referenzen, sondern der Grad ihrer Vergleichbarkeit mit den unter Ziff. II.2.4) genannten Leistungen entscheidend. Maßgeblich ist, inwieweit der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft mit den eingereichten Referenzen die erfolgreiche Erbringung von quantitativ und qualitativ vergleichbaren Aufgabenstellungen nachweisen kann.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 09330000 Solarenergie
Zusätzliche Einstufung (cpv): 09332000 Sonnenenergieanlage
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Winterberg
Stadt: Winterberg
Postleitzahl: 59955
Land, Gliederung (NUTS): Hochsauerlandkreis (DEA57)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0WHDR2 1. Bewerber können Fragen bis spätestens zum (Ablauf des) 04.12.2023 stellen. Später gestellte Frage werden möglicherweise nicht rechtzeitig vor Ablauf der für die Abgabe von Teilnahmeanträgen gesetzten Frist (13.12.2023, 23:59 Uhr) beantwortet und/oder führen nicht nicht zu einer Verlängerung dieser Frist (§ 20 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 VgV). 2. Bewerber erhalten für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren keine Aufwandsentschädigung.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Projekt Klimaneutralität Sportzentrum Winterberg
Beschreibung: Die Sportzentrum Winterberg Hochsauerland GmbH (kurz: "SZW") ist eine kommunale Beteiligungsgeseellschaft der Stadt Winterberg und des Hochsauerlandkreises. Die Gesellschaft betreibt die Kunsteisbahn in Winterberg ("VELTINS-EisArena"), auf der nationale und internationale Wettbewerbe ausgetragen werden. Die VELTINS-EisArena ist die bekannteste deutsche Eisbahn und WM-Sportstätte. Die SZW beabsichtigt, die VELTINS-EisArena kllimaneutral zu betreiben. Dazu ist es erforderlich, Anlagen zu errichten, mit denen erneuerbare Energie erzeugt und für den Betrieb der Kunsteisbahn bereitgestellt werden kann. Die Verpachtung der Flächen am Standort der VELTINS-EisArena über einen Zeitraum von 25 Jahren an einen Vertragspartner, der diese Anlagen errichtet, betreibt und die erforderliche Energie an die SZW liefert, ist Gegenstand der Ausschreibung.
Interne Kennung: #1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 09330000 Solarenergie
Zusätzliche Einstufung (cpv): 09332000 Sonnenenergieanlage
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Winterberg
Stadt: Winterberg
Postleitzahl: 59955
Land, Gliederung (NUTS): Hochsauerlandkreis (DEA57)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Vertragsdauer des Pachtvertrages kann durch Ausübung einer einseitigen Option zugunsten des Auftraggebers (Verpächters) einmalig um 60 Monate verlängert werden.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Weitere Beschreibung der Beschaffung Die ausgeschriebenen Vertragsleistungen haben vier Elemente: (1) Verpachtung von Flächen, die am Standort der Veltins-EisArena in Winterberg für die Errichtung von PV-Anlagen genutzt werden können, für einen Zeitraum von 25 Jahren (2) Planung und Errichtung der PV-Anlagen einschließlich der Infrastrukturanbindung an das örtliche Netz (3) Betrieb der PV-Anlagen (4) Lieferung von ca. 1 Millionen kWh/anno an die Sportzentrum Winterberg Hochsauerland GmbH für den Betrieb der Kunsteisbahn und aller Nebenanlagen und -einrichtungen. Die vorgenannten Leistungselemente werden wie folgt konkretisiert, weitere Informationen werden den ausgewählten Bietern mit der Aufforderung zur Abgabe von Erstangeboten zur Verfügung gestellt: Zu (1): Am Standort der Kunsteisbahn in Winterberg sind fünf Potenzialflächen vorhanden, die als Standorte für die Errichtung von PV-Anlagen genutzt werden können: - Parkplatz Kappe mit einer Fläche von 0,20 ha - Veltins Kreisel mit einer Fläche von 0,20 ha - Ausgleichsfläche Kurve 9 mit einer Fläche von 1,00 ha - Vereinsparkplatz mit einer Fläche von 0,17 ha - Zielfläche mit einer Fläche von 0,4 ha - weitere Dachflächen mit einer Gesamtfläche von 0,3 ha Die Gesamtfläche der vorgenannten Teilflächen beläuft sich auf 2,3 ha. Zu (2): Die Teilfläche Veltins Kreisel mit 0,20 ha ist zeitlich vorrangig mit einer PV-Anlage zu überdachen. Die Dachkonstruktion muss eine Folie zur Abdichtung gegen Niederschläge integrieren. Die PV-Anlage auf dieser Teilfläche soll gleichzeitig die Funktion einer Überdachung der in diesem Bereich befindlichen Zuschauerränge haben.Die Anlagen und Bauvorhaben sind abschließend zu errichten bis zum Ablauf des Jahres 2024. Das für die Errichtung und den Betrieb erforderliche Baurecht ist geschaffen worden beziehungsweise wird vorhanden sein. Es ist an die Bedingung gebunden, dass die Betreibergesellschaft der Kunsteisbahn mindestens 50 % der erzeugten elektrischen Leistung abnimmt und standortbezogen für den Betrieb verwendet. Zu (3): Die PV-Anlagen sind insgesamt spätestens bis zum Ablauf des Jahres 2024 in Betrieb zu nehmen. Zu (4): Die vertraglich vereinbarte Lieferung der erzeugten Energie beginnt ab dem 01.01.2025. Nach eigener Berechnung des Auftraggebers kann auf den Teilflächen über Photovoltaikanlagen eine elektrische Leistung von circa 2 Millionen kWh/anno erzeugt werden. Daran knüpft die Anforderung an, dass ca. 1 Millionen kWh jährlich erzeugt und bereitgestellt werden müssen. Der Anlagenbetreiber ist verpflichtet, auch dann Strom zu liefern, wenn die Anlagen zum Abnahmezeitpunkt nicht genug Strom produzieren. Die Vertragsgestaltung wird mithin sowohl die Direktabnahme der erzeugten Energie als auch eine Stromlieferung mit "grünem" Strom vorsehen, soweit erstere den Bedarf nicht deckt.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bewerber hat mit dem Teilnahmaantrag folgende Eigenerklärungen abzugeben bzw. Unterlagen einzureichen: 1) Unternehmensdarstellung/ Firmenprofil (Eigenerklärung in Vordruck 1 der Anlage A1); 2) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123 Abs. 1 und 4, 124 GWB (Vordruck 2 in Anlage A1) oder - soweit die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nicht abgegeben werden kann - Eigenerklärung zu Maßnahmen zur Selbstreinigung unter Berücksichtigung der Anforderungen aus § 125 Abs. 1 S. 1 GWB (kein Vordruck); 3) Eigenerklärung über die vollständige Zahlung von Steuern und Abgaben (Vordruck 3 in Anlage A1) 4) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU nach VHB NRW (Anlage A2) Bewerbergemeinschaften natürlicher und/ oder juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die vorgenannten Bedingungen erfüllt. Auf Anforderung des Auftraggebers sind die Angaben auf Eigenerklärungen durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung des Eignungskriteriums: Angabe der Eignungskriterien 1) Eigenerklärung zu Umsätzen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Vordruck 4 in Anlage A1); 2) Eigenerklärung zum Bestehen einer Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit Deckungssummen i. H. v. mindestens 10 Mio. EUR, zweifach maximiert pro Jahr durch Fremdbescheinigung des Versicherungsgebers (nicht älter als 3 Monate, Kopie ausreichend) oder Bereitschaftserklärung eines Versicherungsgebers, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen (Kopie ausreichend), (Vordruck 4 in Anlage A1) Bewerbergemeinschaften natürlicher und/ oder juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die vorgenannten Bedingungen erfüllt. Auf Anforderung des Auftraggebers sind die Angaben auf Eigenerklärungen durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Beruft sich ein Bewerber für die nachzuweisende wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines Dritten, hat er mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Dritten vorzulegen (Formular 532 EU), aus der hervorgeht, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 SektVO). Entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe ist mit dem Angebot ferner eine Erklärung über die gemeinsame Haftung des Bieters und des Dritten für die Auftragsausführung vorzulegen (§ 47 Abs. 3 VgV). Möglicherweise geforderte Mindeststandards Als Mindestbedingung werden kumulierte Umsätze aus den letzten drei Geschäftsjahren in Höhe von 15 Mio. EUR (netto) gefordert.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung des Eignungskriteriums: Angabe der Eignungskriterien Referenzen über erfolgreich durchgeführte Projekte mit Merkmalen, die den ausgeschriebenen Leistungen qualitativ und quantitativ vergleichbar sind (Vordruck 5 in Anlage A1). Nicht erforderlich ist dabei, dass das referenzierte Projekt auf der Grundlage eines Pachtvertrages durchgeführt wurde; das der Errichtung und dem Anlagenbetrieb zugrunde liegende Nutzungsrecht ist vielmehr ohne Bedeutung und kann bei der Beschreibung ausgeklammert werden. Nachvollziehbar und detailliert zu beschreiben sind - die technischen Merkmale der realisierten Anlagen, - die Baukosten (der Kostengruppen 300 und 400) sowie - die kaufmännischen Konditionen, die dem Auftraggeber / Abnehmer für die Lieferung der erzeugten Energie eingeräumt wurden. Soweit diese nicht offengelegt werden dürfen, ist zu bestätigen, dass jedenfalls eine mehrjährige, mindestens 5-jährige Festlegung einer Vergütung für die Energielieferung vereinbart wurde. Geforderte Mindeststandards 1. In den Referenzen sind der Ausfrührungszeitraum zu nennen, der nicht weiter zurück liegen darf als maximal 3 Jahre, gerechnet ab Anfang 2023. Das referenzierte Projekt muss frühestens im Januar 2020 begonnen worden sein. 2. Zu nennen sind für jede Referenz ein Ansprechpartner mit Name und Telefonnummer sowie Email-Adresse. Für die Referenzen: Das referenzierte Projekt muss die Erzeugung und Lieferung von "grünem Strom" zum Gegenstand gehabt haben.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Rangfolge: 5,00
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Höhe des Pacht je Vertragsjahr
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept für technische Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie am Standort der Kunsteisbahn
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Preis je Kilowattstunde gelieferten Stroms (bei Direktabnahme)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 70
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/12/2023 23:59:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle entscheidet über Nachforderungen gemäß § 56 VgV.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Ausführung der Bauleistungen am Standort der VELTINS-EisArena für die Anlagen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen (PV-Anlagen) muss bis spätestens zum 31.12.2024 beendet sein. Die Inbetriebnahme aller Anlagen muss bis spätestens zum 31.12.2024 erfolgen. Die Energielieferung muss am 01.01.2025 beginnen. Die Einhaltung dieser Termine ist eine entscheidende Bedingung für die Zuschlagserteilung. Der Vertrag wird eine Vertragsstrafe für den Falle der Nichterfüllung dieser Pflicht regeln. Zudem hängt die Bewilligung öffentlicher Fördermittel von der Einhaltung dieses Endtermins ab, sodass im Falle der Nichterfüllung der darauf gerichteten Förderbedingung ein Widerruf der Zuwendungsentscheidung und eine Rückforderung der Fördermittel zu erwarten ist. Der dadurch entstehende Schaden wäre durch den Auftragnehmer zu ersetzen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster - Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Verfahren für Verstöße gegen das Vergaberecht richtet sich im vorliegenden Fall nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden kann. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes, den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Wir weisen ferner darauf hin, dass die Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB von folgenden Voraussetzungen abhängt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB [Vertragsschluss nach Ablauf einer Wartefrist] bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Im Übrigen wird auf die zuständige Vergabekammer verwiesen, von der weitere Auskünfte zur Einlegung von Rechtsbehelfen eingeholt werden können.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Sportzentrum Winterberg Hochsauerland GmbH
TED eSender: Beschaffungsamt des BMI
8. Organisationen
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Sportzentrum Winterberg Hochsauerland GmbH
Registrierungsnummer: HRB 2471
Stadt: Meschede
Postleitzahl: 59872
Land, Gliederung (NUTS): Hochsauerlandkreis (DEA57)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Stephan Pieper
Telefon: +49 55291-94-1583
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster - Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer: unbekannt
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48143
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2514110
Fax: +49 2514112165
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 223cb41a-010b-4276-a3fc-dca30f05fcb9 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 13/11/2023 16:18:37 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 694067-2023
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 220/2023
Datum der Veröffentlichung: 15/11/2023