5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79421000 Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung, 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung, 79950000 Veranstaltung von Ausstellungen, Messen und Kongressen, 79416200 Beratung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Vertragslaufzeit kann durch das BMWE einmalig um bis zu 24 Monate verlängert werden.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10115
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/10/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/09/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 22 424 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Personal
Beschreibung: Ziff. 4.1.1 Verfahrensbeschreibung - Personal (Gewichtung = 15 %) Anzugeben sind für die vorgesehene Geschäftsstellenleitung und deren Stellvertretung sowie für das vorgesehene Kernteam, d.h. diejenigen Personen, die vorrangig und ggf. als Projektleitende für die Arbeitspakete 2.1 in Zusammenhang mit 2.2.1, 2.3, 2.4 und 2.5 zuständig wären: jeweilige Zuständigkeit im Falle der Zuschlagserteilung und Auftragsausführung, für die Ausführung des zu vergebenden Auftrags und im Rahmen der Zuständigkeit relevante (auf Nachfrage nachweisbare) fachliche Qualifikation (v.a. Ausbildung, Studium mit Angabe des Abschlusses, ggf. relevante Ergänzungs- und Zusatzqualifikationen), für die Ausführung des zu vergebenden Auftrags (auf Nachfrage nachweisbare) relevante berufliche Erfahrung von mindestens 5 Jahren (Geschäftsstellenleitung und deren Stellvertretung) bzw. von mindestens 2 Jahren (Personen des Kernteams) sowie zu Tätigkeiten/Projekten/Vorhaben, die mit den im Falle einer Beauftragung zu übernehmenden Leistungen/ Zuständigkeiten vergleichbar sind sowie bezogen auf das Kernteam einschlägige Erfahrung in der Administration und Begleitung von Projektförderung einschließlich Kenntnissen über das Projektförderinformationssystem (Profi).
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Arbeitsabläufe und -organisation
Beschreibung: Ziff. 4.1.2 Verfahrensbeschreibung - Arbeitsabläufe und -organisation (Gewichtung = 15 %) Das vorgesehene Konzept für die Arbeitsorganisation und -abläufe ist zu erläutern. Dabei sind insbesondere folgende Aspekte darzulegen: - Organigramm mit Angaben zu Verantwortlichkeiten innerhalb des Teams, das den Auftrag durchführt (d.h. ggf. auch über das Kernteam hinausgehend). - Angaben, wie sichergestellt wird, dass die Auftragsausführung zeitnah nach Erteilung des Zuschlags in vollem Umfang aufgenommen werden kann. - Eine möglichst dezidierte Darstellung der personalorganisatorischen Gestaltung der Arbeitsabläufe nach den Fragen in 4.1.2. der Verfahrensbeschreibung
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Umsetzungskonzept
Beschreibung: Ziff. 4.1.3 Verfahrensbeschreibung - Umsetzungskonzept (Gewichtung = 70 %) Das Angebot soll eine detaillierte Beschreibung der geplanten Herangehensweise des Bieters an die inhaltliche Ausführung des Auftrags enthalten sowie Erläuterungen, wie diese Herangehensweise eine Auftragsausführung auf qualitativ hohem Niveau bestmöglich gewährleistet. Es ist für jedes Unterkriterium darzulegen: Was sind die übergreifenden konzeptionellen Erwägungen bezüglich des Leistungspakets insgesamt? Wie wird das Leistungspaket im Zusammenhang mit den anderen Leistungspaketen bearbeitet? Welche Ressourcen (u.a. Vorgehensweisen, Methoden, Anwendungen, Tools, Wissensmanagement) sollen eine effiziente und fristgerechte Umsetzung der einzelnen Leistungs-/Arbeitspakete gem. Leistungsbeschreibung sicherstellen? Welche Mechanismen der Qualitätssicherung finden hinsichtlich der einzelnen Leistungs-/Arbeitspakete gem. Leistungsbeschreibung Anwendung? 4.1.3.1 Unterkriterium 1 (30 von 70%): Operative Umsetzung von AP 2.1, 2.2, 2.5, 2.7 4.1.3.2 Unterkriterium 2 (30 von 70%): Operative Umsetzung von AP 2.3 und 2.4 4.1.3.3 Unterkriterium 3 (10 von 70%): Operative Umsetzung von AP 2.6
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Zur Bestimmung des Zuschlagskriteriums Preis ist das Preisblatt vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Änderungen und Anpassungen am Preisblatt sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Die Gesamtpunktzahl wird anhand der modifizierten UfAB-II-Methode wie folgt ermittelt (Ziff. 4.2 Verfahrensbeschreibung): Die qualitativen Kriterien fließen zu 70 %, der Preis mit 30 % in die Gesamtbewertung ein.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Bundes - Vergabekammer des Bundes
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu richten. Die Einreichung eines Nachprüfungsantrags per E-Mail an vk@bundeskartellamt.bund.de ist nach Angaben des Bundeskartellamts nur mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße vorab gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des BMWE (s. Ziffer I.1) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle des BMWK gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle des BMWE, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag durch das BMWE bereits erfolgt ist, bevor die Vergabekammer das BMWE über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag durch die Vergabestelle des BMWE darüber informiert. Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung dieser Information an die unterlegenen Bieter auf elektronischem Weg (§ 134 GWB).Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle des BMWE; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird zudem hingewiesen. Hinweis: Das BMWE ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - BMWE, Referat ZC4 - Zentrale Vergabestelle