694724-2022 - AuftragsänderungDeutschland-Frankfurt am Main: Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
OJ S 241/2022 14/12/2022
Bekanntmachung einer Änderung
Bauleistung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Marko Asseng, Jan Hammerschmitt
E-Mail: obm-team-mitte@deutschebahn.com
Fax: +49 6926520071
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Knoten Stadion 2. BS_bauvorbereitende Maßnahmen
Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI56322
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
II.1.3.
Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Frankfurt/M
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Umbau Knoten Stadion, 2. Baustufe, Vorlaufmaßnahme/Bauvorbereitende Maßnahmen
Errichtung zwei zusätzlicher Gleise für den Fernverkehr zwischen Bf. Stadion und Abzw. Gutleuthof (einschl. 3. Niederräder Brücke)
1. Baufeldfreimachung, Baustellenerschließung, Kampfmittelsondierungen
2. Temporäre Lärmschutzwände
3. EÜ Golfstraße, Verbauarbeiten, Hilfsbrücken
4. Güterzugrampe, Verbauarbeiten
5. Signalausleger
6. Signalgründungen
7. EÜ Goldsteinstraße, Verbauarbeiten, Hilfsbrücken
8. EÜ Schwanheimer Straße, Rückbau
9. LSW Hahnstraße
10. Ausbau Weichen FNI, Einbau Weichen FNI
11. Rückbau Gleise, Aufbau Gleise
12. Rückbau Oberbau und Neubau Oberbau Str.3683, Str. 3520
13. Kabelführung (Kabeltiefbau)
14. Bahnkörper Niederrad - Stadion – Erdbau
15. Bahnkörper Niederrad - Stadion – Entwässerung
16. Straßen und Wege (Dritter) - Geh- und Radweg "Stadt FFM"
17. Straßen und Wege (Dritter) - Schwanheimer Straße "Stadt FFM"
18. TK – Kabelarbeiten
19. EEA – Bauvorbereitende Maßnahmen
20. MTA - Bauvorbereitende Maßnahmen
außer SIPO
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/05/2022 Ende: 31/07/2023
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 137-392878

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 21FEI56322_92313145
Bezeichnung des Auftrags:
Knoten Stadion 2. BS_bauvorbereitende Maßnahmen
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe
11/07/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: ARGE BvM Knoten Stadion FFM-Niederrad c/o Hering Bahnbau GmbH
Postanschrift: Neuländer 1
Ort: Burbach
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57299
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1.DB Engineering & Consulting GmbH
2.
3.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
09/12/2022

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil
45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Frankfurt/M
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Umbau Knoten Stadion, 2. Baustufe, Vorlaufmaßnahme/Bauvorbereitende Maßnahmen
Errichtung zwei zusätzlicher Gleise für den Fernverkehr zwischen Bf. Stadion und Abzw. Gutleuthof (einschl. 3. Niederräder Brücke)
1. Baufeldfreimachung, Baustellenerschließung, Kampfmittelsondierungen
2. Temporäre Lärmschutzwände
3. EÜ Golfstraße, Verbauarbeiten, Hilfsbrücken
4. Güterzugrampe, Verbauarbeiten
5. Signalausleger
6. Signalgründungen
7. EÜ Goldsteinstraße, Verbauarbeiten, Hilfsbrücken
8. EÜ Schwanheimer Straße, Rückbau
9. LSW Hahnstraße
10. Ausbau Weichen FNI, Einbau Weichen FNI
11. Rückbau Gleise, Aufbau Gleise
12. Rückbau Oberbau und Neubau Oberbau Str.3683, Str. 3520
13. Kabelführung (Kabeltiefbau)
14. Bahnkörper Niederrad - Stadion – Erdbau
15. Bahnkörper Niederrad - Stadion – Entwässerung
16. Straßen und Wege (Dritter) - Geh- und Radweg "Stadt FFM"
17. Straßen und Wege (Dritter) - Schwanheimer Straße "Stadt FFM"
18. TK – Kabelarbeiten
19. EEA – Bauvorbereitende Maßnahmen
20. MTA - Bauvorbereitende Maßnahmen
außer SIPO
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/05/2022 Ende: 31/07/2023
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: ARGE BvM Knoten Stadion FFM-Niederrad c/o Hering Bahnbau GmbH
Postanschrift: Neuländer 1
Ort: Burbach
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57299
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
LÄ_A049: Mehrmengen Absperrschranken (Anzeigen Nr: AN 27)
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
Im HLV ist Pos. 1.2.140 für das Stellen, Vorhalten und den Rückbau von Absperrschranken mit einer Menge von 1,00St. als Mengenvordersatz angegeben. Diese Menge ist zum jetzigen Zeitpunkt bereits überschritten.
Nach Prüfung der Leistungen wird festgestellt, dass diese dem Willen des AG entsprechen und somit nachträglich anerkannt werden.
Darüber hinaus ist festzustellen, dass, wenn der AN diese Leistungen nicht ohne Auftrag erstellt hätte, die Leistungen beim AN in Auftrag gegeben worden wären. Denn durch die Beauftragung eines zweiten AN wäre nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber ggf.
Mängelansprüche geltend gemacht werden können.
Der Gesamtcharakter des Auftrages ändert sich dadurch nicht.
VII.2.3.
Preiserhöhung