Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Den ursprünglichen Ausschreibungsunterlagen wurden Punktwolken beigefügt, deren Verwendung ein erneutes Aufmaß überflüssig machen sollte. Diese Daten erwiesen sich im Projektverlauf jedoch als unbrauchbar, da der Abstand der Punkte nicht für eine detaillierte Bestandsmodellierung und DGM-Erstellung genügt. In der Folge müssen Vermessungsarbeiten durchgeführt werden, um das BIM-Bestandsmodell erzeugen zu können, welches die Grundlage für die Planung bildet. Im Projektverlauf wurde zudem festgestellt, dass angrenzende Bereiche (km 34,3 - 36 und km 48 - 50,3) für die Variantenbetrachtung der Planung relevant werden. Somit werden einige Positionen der ursprünglichen Ausschreibung um diese Kilometerbereiche erweitert.
Der AN wurde bereits per Hauptvertrag (Strecke 6403, km 36 - 48) mit grundlegenden Vermessungsarbeiten beauftragt.
Die Aufmessung durch den selben AN sichert eine konsistente Datengrundlage und eine schnittstellenfreie Datenübergabe zwischen Vermesser und Modellierer.