Dieser Ausnahmetatbestand wird hier gesehen, da zur Erweiterung der JUCLOUD durch andere Hardwarelieferanten ein einheitliche Betriebs- und Supportkonzept essentiell ist. Die erforderliche 24/7-Verfügbarkeit der Gesamtumgebung wäre sonst nicht sichergestellt. Das Betriebskonzept der JUCLOUD fußt auf der niederschwelligen Nutzung von weitgehend standardisierten und automatisierten Bereitstellungs- und Betriebsprozessen. Ein zentrales Element dieser Umgebung ist die Hochverfügbarkeit der Systemkomponenten, die zum einen durch eine einheitliche Hardwarearchitektur und zum anderen durch hierauf abgestimmte Supportleistungen des Hardwarelieferanten gewährleistet wird. Zentrale Hardwarebestandteile der JUCLOUD-Architektur sind die Compute- und Storagesysteme der Fa. sysgen. Die Wartung der Systeme erfolgt ebenfalls durch die Fa. Sysgen. Aus technischen Gründen kann nur ein bestimmtes Unternehmen – in diesem Fall sysgen – die Leistung bereitstellen § 14 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b VgV.