695556-2022 - ErgebnisDeutschland-Sprendlingen: Planungsleistungen im Bauwesen
OJ S 241/2022 14/12/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: VG-Verwaltung Sprendlingen-Gensingen
Postanschrift: Elisabethenstraße 1
Ort: Sprendlingen
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Postleitzahl: 55576
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@vg-sg.de
Telefon: +49 06701201-191
Fax: +49 06701201-9000
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sprendlingen-gensingen.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Neubau Kindertagesstätte Sankt Johann; Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppe 4-5 + 7-8
Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-06-908 III
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Errichtung einer 3-zügigen Kindertagesstätte in der Ortsgemeinde Sankt Johann gemäß vorliegender Baugenehmigung
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Hauptort der Ausführung: Baugrundstück Friedhofstraße/Auf dem Schleich 55578 Sankt Johann
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Ortsgemeinde Sankt Johann beabsichtigt die Errichtung einer Kindertagesstätte auf dem Grundstück
Friedhofstraße/Auf dem Schleich. Neben den üblichen gebäudetechnischen Anforderungen müssen auch die Belange des
Klimaschutzes und eines gesunden Raumklimas erfüllt werden.
Beauftragt wird die Planung der Technischen Ausrüstung für die Anlagengruppen gem. § 53 Abs. 2 HOAI
4. Starkstromanlage
5. Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
7. nutzungsspezifische Anlagen und verfahrenstechnische Anlagen
8. Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistung / Gewichtung: 70%
Qualitätskriterium - Name: Gesamteindruck des Vortrags / Gewichtung: 10%
Qualitätskriterium - Name: Vertrag / Gewichtung: 5%
Kostenkriterium - Name: Honorar / Gewichtung: 15%
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 165-469165
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 2022-06-908 II
Bezeichnung des Auftrags:
Neubau Kindertagesstätte Sankt Johann; Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppe 4-5 + 7-8
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP6YY4YMNP
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Telefon: +49 6131162234
Internet-Adresse: www.mwvlw.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Erkennen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Bei Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
09/12/2022