Nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV können Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden, wenn der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist.
Die Ersatzbeschaffung der OP-Tischkomponenten für den Zentral-OP des Hauses muss aufgrund der interdisziplinären Nutzung der OP Säle zum vorhandenen OP-Tisch Systemkonzept kompatibel sein, da die Plattensysteme, Lagerungseinheiten in allen OP Sälen flexibel eingesetzt werden und zur jeweiligen stationären Säulensystem passen müssen. Gleiches gilt für Zubehör, Befestigungen und Adapter sowie die Transportsysteme. Dies ist ausschließlich durch die Komponenten der Getinge gewährleistet, so dass es für die Ersatzbeschaffung keine sinnvolle und wirtschaftlich Alternative gibt. .