695733-2022 - Vorankündigung – DirektvergabeDeutschland-Heidelberg: OP-Ausrüstung
OJ S 241/2022 14/12/2022
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Heidelberg
Postanschrift: Im Neuenheimer Feld 672
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle Investitionen des Uniklinikum Heidelberg
E-Mail: VergabeteamInvestitionen.ZIM@med.uni-heidelberg.de
Telefon: +49 6221567423
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum.uni-heidelberg.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
2022-194 Ersatzbeschaffung 2 OP-Tischsystemen, Getinge
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
33162100 OP-Ausrüstung
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Beschaffung von 2 OP-Tischsäulen mit zugehörigen Lagerungsplatten, Transportern, Zubehör, der Modellreihe OTESUS, Getinge für den Zentral-OP des Krankenhauses Bergstrasse.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 272 911,73 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Hauptort der Ausführung: Kreiskrankenhaus Bergstrasse (KKB), OP Abteilung, Viernheimer Str. 2, 64646 Heppenheim
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Ersatz von 2 stationären OP-Tischsäulen mit Lagerungsplatten, Transportern, Zubehör der Modellreihe OTESUS, Getinge für den Zentral-OP des Krankenhaus Bergstrasse aufgrund wirtschaftlichen und technischen Totalschaden der Vorgängermodelle.
Die Systemkomponenten müssen kompatibel zum vorhandenen OP-Tischkonzept der Getinge sein, u.a. Modell OTESUS. Es werden 2 röntgendurchlässige Handtische und ein Karbontisch erforderlich, sowie Universal-Lagerungsflächen, Verlängerungsplatten, Beinplattenpaare, Rückenplatten, Schultereinheit, Kopfhalter, Transporter, diverse Körperstützten und zugehörige Befestigungsstücke und Adapter.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Funktion und Ausführung / Gewichtung: 100
Preis - Gewichtung: 0
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV können Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden, wenn der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist.
Die Ersatzbeschaffung der OP-Tischkomponenten für den Zentral-OP des Hauses muss aufgrund der interdisziplinären Nutzung der OP Säle zum vorhandenen OP-Tisch Systemkonzept kompatibel sein, da die Plattensysteme, Lagerungseinheiten in allen OP Sälen flexibel eingesetzt werden und zur jeweiligen stationären Säulensystem passen müssen. Gleiches gilt für Zubehör, Befestigungen und Adapter sowie die Transportsysteme. Dies ist ausschließlich durch die Komponenten der Getinge gewährleistet, so dass es für die Ersatzbeschaffung keine sinnvolle und wirtschaftlich Alternative gibt. .
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 2022-194
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Ersatzbeschaffung 2 OP-Tischsysteme, Getinge
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag der Zuschlagsentscheidung
08/12/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Getinge Deutschland GmbH
Postanschrift: Kehler Str.31
Ort: Rastatt
NUTS-Code: DE124 Rastatt
Postleitzahl: 76437
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 272 911,73 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Baden Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 135 GWB regelt: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (3) Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
09/12/2022