696076-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Recycling von Siedlungsabfällen – Verwertung von
OJ S 203/2025 22/10/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungAbfallwirtschaftsgesellschaft LK Schaumburg mbH
E-Maild.koenemann@aws-shg.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersUmweltschutz
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelVerwertung von
BeschreibungVerwertung von ca. 7.000 Tonnen/a "Unterkorn" in 2 Losen je ca. 3.500 Tonnen/a
Kennung des Verfahrensb1000000-c0de-4000-a000-00d459469875
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Schaumburg (DE928)
LandDeutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.2 205 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann2
Auftragsbedingungen
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Korruption
Betrug
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Zahlungsunfähigkeit
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelLos 1
BeschreibungVerwertung von ca. 3.500 Tonnen/a "Unterkorn"
Interne KennungLos 1
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
Menge3 500
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtSachsenhagen
Postleitzahl31553
Land, Gliederung (NUTS)Schaumburg (DE928)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2026
Enddatum der Laufzeit31/12/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumAllgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie die Umsätze betreffend die Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, jeweils in den letzten drei Geschäftsjahren. Dabei sind auch Umsätze des Bieters für Leistungen zu berücksichtigen, die von dem Bieter in Bietergemeinschaft mit einem anderen Unternehmen bzw. als Unterauftragnehmer für ein anderes Unternehmen erbracht worden sind, jedoch nur in Höhe des Umsatzanteils des Bieters (Formular F3 zu Kap. IV.)

KriteriumAnteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des EignungskriteriumsGgf. Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der Leistungsbereiche; freiwillige Angabe, wer für bestimmte Leistungen als Unterauftragnehmer vorgesehen ist (Formular F2 zu Kap. IV.)

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsReferenzangaben zu Leistungen, die mit der zu erbringenden Leistung vergleichbar sind, nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, wobei eine Auftraggeberbestätigung (zunächst) nicht beigefügt werden muss. Eine Referenzleistung ist mit der zu erbringenden Leistung vergleichbar, wenn sie sich auf die Verwertung von Restabfällen und dessen Verwertungsstufen bezieht. Die Referenzleistungen müssen ein ähnliches Volumen wie die zu erbringende Leistung haben, mindestens jedoch über 50 % der prognostizierten Auftragsmenge er-bracht worden sein (= mindestens 1.750 Mg/a). Der Ausführungszeitraum der Referenzleistungen muss mindestens zwei Jahre betragen. Anzugeben sind nur die Referenzen der letzten zehn Jahre. Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen: • Nennung des Auftraggebers und der Ansprechperson (mit Telefonnummer) • Beschreibung des Leistungsumfanges einschließlich Angabe des Volumens/Tonnage • Auftragssumme (netto) • Ausführungszeitraum (siehe Formular F4 zu Kap. IV.). Auflistung von mindestens zwei Referenzen, die den Anforderungen nach Abschn. G. II. Nr. 4 entspricht und sich auf die Verwertung von Restabfällen und dessen Verwertungsstufen bezieht. Hinweis: Ergänzend wird auch an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass nach § 47 Abs. 1 VgV und den Vergabeunterlagen die Möglichkeit besteht, sich im Wege der Eignungsleihe auch für Referenzen auf Drittunternehmen zu beziehen. In diesem Fall ist eine entsprechende Ver-pflichtungserklärung vorzulegen (vgl. Formular F9 zu Kap. IV. oder gleichwertige Erklärungen).

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsNachweis über die Zertifizierung gemäß § 56 KrWG (Entsorgungsfachbetrieb) mindestens in Bezug auf die ausgeschriebene Verwertung von „Unterkorn“ oder Nachweis der gleichwertigen Qualifikation. Ein evtl. ausgestelltes Zertifikat kann als Scan eingereicht werden (Formular F5 zu Kap. IV). Der Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder der Nachweis der gleichwertigen Qualifikation muss sich auf alle angeforderten Leistungen (Verwertung von „Unterkorn“) beziehen und auch dann bereits mit der Angebotsabgabe erbracht werden muss, wenn sich der Bieter zur Nachweiserbringung nach § 47 VgV auf eine entsprechende Zertifizierung eines Dritten (Unterauftragnehmers) beruft. Soweit ein mehrstufiges Entsor-gungskonzept für die Verwertung der Abfälle vorgesehen ist, ist es ausreichend, wenn mit dem Angebot die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder der Nachweis der gleichwertigen Qualifikati-on für den Betreiber der ersten Verwertungs- bzw. Entsorgungsanlage nachgewiesen wird. Die Vergabestelle behält sich aber die Nach-forderung von entsprechenden Nachweisen für die nachgeschalteten Entsorgungsanlagen vor.

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsNachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung zur Deckung etwaiger Ansprüche aus diesem Vertrag über mind. 5 Mio. € für Personen-/Sachschäden und mind. 1 Mio. € für Vermögensschäden. Die genannten Mindestversicherungssummen müssen zumindest für zwei Schadensfälle pro Jahr (also 2-fach maximiert) zur Verfügung stehen und nachgewiesen werden. Die Betriebshaftpflichtversicherung hat beim Einsatz von Unterauftragnehmern auch Ansprüche aus Auswahlverschulden zu decken. Der Nachweis kann durch Bestätigung einer Versicherung oder Scan des Versicherungsscheins erbracht werden. Gleichwertig ist die Vorlage einer Bereitschaftserklärung einer Versicherung zum Abschluss einer solchen Versicherung (Formular F6 zu Kap. IV.). Der Abschluss der Versicherung ist zum Leistungsbeginn unaufgefordert nachzuweisen.

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat (Formular F7 zu Kap. IV.).

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsGgf. Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr. 7/2016 vom 05.01.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 06.01.2016, S. 16 als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen).

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsSoweit der Eignungsnachweis über eine Präqualifizierung erfolgen soll: Angabe der Zertifikatsnummer des Bieters sowie des dazugehörigen Zugangscodes beim Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) im Angebotsschreiben.

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung des Bewerbers, dass kein verbotener Tatbestand nach Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maß-nahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (5. EU‐Sanktionspaket), vorliegt (im Angebotsschreiben enthalten).

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Niedersächsischen Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) (im Angebotsschreiben enthalten).

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über das Nichtvorliegen der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB sowie über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeiternehmer-Entsendegesetz – AEntG) sowie nach § 19 des Mindestlohngesetzes – MiLoG (Formular F7 zu Kap. IV.).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtKosten
Beschreibung1. Gesamtentsorgungskosten a) Die Gesamtentsorgungskosten setzen sich zusammen aus: • Preis für die prognostizierte Abfallmenge • Transportkosten b) Bewertung der Gesamtentsorgungskosten: Der Bieter mit den niedrigsten Gesamtentsorgungskosten erhält die volle Punktzahl (90 Punkte). 0 Punkte entsprechen den doppelten Kosten des günstigsten Anbieters. Die Punkte der dazwischenliegenden Kosten werden mittels linearer Interpolation ermittelt. Kosten, die den doppelten Betrag des günstigsten Anbieters übertreffen, erhalten ebenfalls 0 Punkte.
Kriterium
ArtQualität
Beschreibung2. Umweltverträglichkeit Zusätzliche Punkte (Maximum 10) erhält der Bieter, wenn er sich mit dem Angebot verpflichtet, für die Leistungserbringung „saubere schwere Nutzfahrzeuge“ und/oder „emissionsfreie schwere Nutzfahrzeuge“ und/oder „nachgerüstete Fahrzeuge“ im Sinne von § 2 Nr. 5, 6 und 7 SaubFahrzeugBeschG (im Folgenden „saubere Fahrzeuge“) einzusetzen. Für die Wertung der Angebote macht der Bieter mit seinem Angebot: • Angaben dazu wie viele Fahrzeuge er für die Leistungserbringung insgesamt einsetzen wird • Wie viele saubere Fahrzeuge er einsetzen wird. Dabei erhalten die Bieter Punkte nach dem folgenden Schema: • 100 % der eingesetzten Fahrzeuge sind saubere Fahrzeuge (§ 2 Nr. 5,6 und 7 SaubFahrzeugBeschG) = 1o Punkte • 75 % der eingesetzten Fahrzeuge sind saubere Fahrzeuge (§ 2 Nr. 5,6 und 7 SaubFahrzeugBeschG) = 7,5 Punkte • 50 % der eingesetzten Fahrzeuge sind saubere Fahrzeuge (§ 2 Nr. 5,6 und 7 SaubFahrzeugBeschG) = 5 Punkte • 25 % der eingesetzten Fahrzeuge sind saubere Fahrzeuge (§ 2 Nr. 5,6 und 7 SaubFahrzeugBeschG) = 2,5 Punkte Der Auftraggeber behält sich stichprobenartige Kontrollen während der Vertragsdurchführung vor. Es wird darauf hingewiesen, dass Vertragsstrafen bis hin zur Kündigung drohen, wenn der spätere Auftragnehmer die in seinem Angebot eingegangenen Verpflichtungen zum Einsatz sauberer Fahrzeuge nicht einhält.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kannFür die Gesamtwertung werden die unter 1. und 2. erreichten Punkte addiert. Das Angebot mit der höchsten Endsumme erhält den Zuschlag.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://bi-medien.de/ausschreibungsdienste/ausschreibungen/D459469875
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://bi-medien.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote17/11/2025 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss44 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenNachforderung möglich bzgl der Nachreichung, Vervollständigung oder Korrektur fehlender, unvollständiger oder fehlerhafter unternehmensbezogener Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise oder bzgl der Nachreichung oder Vervollständigungen fehlender oder unvollständiger leistungsbezogener Unterlagen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die in § 160 Abs. 3 GWB genannten Fristen: Demnach ist ein Antrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Niedersachsen
5.1.
LosLOT-0002
TitelLos 2
BeschreibungVerwertung von ca. 3.500 Tonnen/a "Unterkorn"
Interne KennungLos 2
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
Menge3 500
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtSachsenhagen
Postleitzahl31553
Land, Gliederung (NUTS)Schaumburg (DE928)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2026
Enddatum der Laufzeit31/12/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumAllgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie die Umsätze betreffend die Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, jeweils in den letzten drei Geschäftsjahren. Dabei sind auch Umsätze des Bieters für Leistungen zu berücksichtigen, die von dem Bieter in Bietergemeinschaft mit einem anderen Unternehmen bzw. als Unterauftragnehmer für ein anderes Unternehmen erbracht worden sind, jedoch nur in Höhe des Umsatzanteils des Bieters (Formular F3 zu Kap. IV.)

KriteriumAnteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des EignungskriteriumsGgf. Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der Leistungsbereiche; freiwillige Angabe, wer für bestimmte Leistungen als Unterauftragnehmer vorgesehen ist (Formular F2 zu Kap. IV.)

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsReferenzangaben zu Leistungen, die mit der zu erbringenden Leistung vergleichbar sind, nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, wobei eine Auftraggeberbestätigung (zunächst) nicht beigefügt werden muss. Eine Referenzleistung ist mit der zu erbringenden Leistung vergleichbar, wenn sie sich auf die Verwertung von Restabfällen und dessen Verwertungsstufen bezieht. Die Referenzleistungen müssen ein ähnliches Volumen wie die zu erbringende Leistung haben, mindestens jedoch über 50 % der prognostizierten Auftragsmenge er-bracht worden sein (= mindestens 1.750 Mg/a). Der Ausführungszeitraum der Referenzleistungen muss mindestens zwei Jahre betragen. Anzugeben sind nur die Referenzen der letzten zehn Jahre. Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen: • Nennung des Auftraggebers und der Ansprechperson (mit Telefonnummer) • Beschreibung des Leistungsumfanges einschließlich Angabe des Volumens/Tonnage • Auftragssumme (netto) • Ausführungszeitraum (siehe Formular F4 zu Kap. IV.). Auflistung von mindestens zwei Referenzen, die den Anforderungen nach Abschn. G. II. Nr. 4 entspricht und sich auf die Verwertung von Restabfällen und dessen Verwertungsstufen bezieht. Hinweis: Ergänzend wird auch an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass nach § 47 Abs. 1 VgV und den Vergabeunterlagen die Möglichkeit besteht, sich im Wege der Eignungsleihe auch für Referenzen auf Drittunternehmen zu beziehen. In diesem Fall ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen (vgl. Formular F9 zu Kap. IV. oder gleichwertige Erklärungen).

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsNachweis über die Zertifizierung gemäß § 56 KrWG (Entsorgungsfachbetrieb) mindestens in Bezug auf die ausgeschriebene Verwertung von „Unterkorn“ oder Nachweis der gleichwertigen Qualifikation. Ein evtl. ausgestelltes Zertifikat kann als Scan eingereicht werden (Formular F5 zu Kap. IV). Der Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder der Nachweis der gleichwertigen Qualifikation muss sich auf alle angeforderten Leistungen (Verwertung von „Unterkorn“) beziehen und auch dann bereits mit der Angebotsabgabe erbracht werden muss, wenn sich der Bieter zur Nachweiserbringung nach § 47 VgV auf eine entsprechende Zertifizierung eines Dritten (Unterauftragnehmers) beruft. Soweit ein mehrstufiges Entsor-gungskonzept für die Verwertung der Abfälle vorgesehen ist, ist es ausreichend, wenn mit dem Angebot die Zertifizierung als Entsor-gungsfachbetrieb oder der Nachweis der gleichwertigen Qualifikati-on für den Betreiber der ersten Verwertungs- bzw. Entsorgungsanlage nachgewiesen wird. Die Vergabestelle behält sich aber die Nach-forderung von entsprechenden Nachweisen für die nachgeschalteten Entsorgungsanlagen vor.

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsNachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung zur Deckung etwaiger Ansprüche aus diesem Vertrag über mind. 5 Mio. € für Personen-/Sachschäden und mind. 1 Mio. € für Vermögensschäden. Die genannten Mindestversicherungssummen müssen zumindest für zwei Schadensfälle pro Jahr (also 2-fach maximiert) zur Verfügung stehen und nachgewiesen werden. Die Betriebshaftpflichtversicherung hat beim Einsatz von Unterauftragnehmern auch Ansprüche aus Auswahlverschulden zu decken. Der Nachweis kann durch Bestätigung einer Versicherung oder Scan des Versicherungsscheins erbracht werden. Gleichwertig ist die Vorlage einer Bereitschaftserklärung einer Versicherung zum Abschluss einer solchen Versicherung (Formular F6 zu Kap. IV.). Der Abschluss der Versicherung ist zum Leistungsbeginn unaufgefordert nachzuweisen.

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat (Formular F7 zu Kap. IV.).

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsGgf. Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr. 7/2016 vom 05.01.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 06.01.2016, S. 16 als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen).

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsSoweit der Eignungsnachweis über eine Präqualifizierung erfolgen soll: Angabe der Zertifikatsnummer des Bieters sowie des dazugehörigen Zugangscodes beim Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) im Angebotsschreiben.

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung des Bewerbers, dass kein verbotener Tatbestand nach Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maß-nahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (5. EU‐Sanktionspaket), vorliegt (im Angebotsschreiben enthalten)

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Niedersächsischen Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) (im Angebotsschreiben enthalten).

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über das Nichtvorliegen der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB sowie über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeiternehmer-Entsendegesetz – AEntG) sowie nach § 19 des Mindestlohngesetzes – MiLoG (Formular F7 zu Kap. IV.).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtKosten
Beschreibung1. Gesamtentsorgungskosten a) Die Gesamtentsorgungskosten setzen sich zusammen aus: • Preis für die prognostizierte Abfallmenge • Transportkosten b) Bewertung der Gesamtentsorgungskosten: Der Bieter mit den niedrigsten Gesamtentsorgungskosten erhält die volle Punktzahl (90 Punkte). 0 Punkte entsprechen den doppelten Kosten des günstigsten Anbieters. Die Punkte der dazwischenliegenden Kosten werden mittels linearer Interpolation ermittelt. Kosten, die den doppelten Betrag des günstigsten Anbieters übertreffen, erhalten ebenfalls 0 Punkte.
Kriterium
ArtQualität
Beschreibung2. Umweltverträglichkeit Zusätzliche Punkte (Maximum 10) erhält der Bieter, wenn er sich mit dem Angebot verpflichtet, für die Leistungserbringung „saubere schwere Nutzfahrzeuge“ und/oder „emissionsfreie schwere Nutzfahrzeuge“ und/oder „nachgerüstete Fahrzeuge“ im Sinne von § 2 Nr. 5, 6 und 7 SaubFahrzeugBeschG (im Folgenden „saubere Fahrzeuge“) einzusetzen. Für die Wertung der Angebote macht der Bieter mit seinem Angebot: • Angaben dazu wie viele Fahrzeuge er für die Leistungserbringung insgesamt einsetzen wird • Wie viele saubere Fahrzeuge er einsetzen wird. Dabei erhalten die Bieter Punkte nach dem folgenden Schema: • 100 % der eingesetzten Fahrzeuge sind saubere Fahrzeuge (§ 2 Nr. 5,6 und 7 SaubFahrzeugBeschG) = 1o Punkte • 75 % der eingesetzten Fahrzeuge sind saubere Fahrzeuge (§ 2 Nr. 5,6 und 7 SaubFahrzeugBeschG) = 7,5 Punkte • 50 % der eingesetzten Fahrzeuge sind saubere Fahrzeuge (§ 2 Nr. 5,6 und 7 SaubFahrzeugBeschG) = 5 Punkte • 25 % der eingesetzten Fahrzeuge sind saubere Fahrzeuge (§ 2 Nr. 5,6 und 7 SaubFahrzeugBeschG) = 2,5 Punkte Der Auftraggeber behält sich stichprobenartige Kontrollen während der Vertragsdurchführung vor. Es wird darauf hingewiesen, dass Vertragsstrafen bis hin zur Kündigung drohen, wenn der spätere Auftragnehmer die in seinem Angebot eingegangenen Verpflichtungen zum Einsatz sauberer Fahrzeuge nicht einhält.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kannFür die Gesamtwertung werden die unter 1. und 2. erreichten Punkte addiert. Das Angebot mit der höchsten Endsumme erhält den Zuschlag.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://bi-medien.de/ausschreibungsdienste/ausschreibungen/D459469875
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://bi-medien.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote17/11/2025 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss44 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenNachforderung möglich bzgl der Nachreichung, Vervollständigung oder Korrektur fehlender, unvollständiger oder fehlerhafter unternehmensbezogener Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise oder bzgl der Nachreichung oder Vervollständigungen fehlender oder unvollständiger leistungsbezogener Unterlagen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin17/11/2025 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die in § 160 Abs. 3 GWB genannten Fristen: Demnach ist ein Antrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Niedersachsen
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungAbfallwirtschaftsgesellschaft LK Schaumburg mbH
RegistrierungsnummerHRB 782
AbteilungAbfallwirtschaftsgesellschaft LK Schaumburg mbH
PostanschriftAm Krankenhaus 1a
StadtStadthagen
Postleitzahl31655
Land, Gliederung (NUTS)Schaumburg (DE928)
LandDeutschland
KontaktpersonDetlef Könemann
E-Maild.koenemann@aws-shg.de
Telefon+49 5721 97051880
Internetadressehttps://aws-shg.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Niedersachsen
Registrierungsnummert:04131153308
StadtLüneburg
Postleitzahl21339
Land, Gliederung (NUTS)Lüneburg, Landkreis (DE935)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@mw.niedersachsen.de
Internetadressehttps://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht /vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachungd642b345-498f-4f37-b252-ce21884ce4de-01
Hauptgrund für die ÄnderungAktualisierte Informationen
BeschreibungÄnderung des Titels des Vergabeverfahrens (unter 2.1 Titel) ursprünglicher Titel: Verwertung von neuer Titel: Verwertung von Unterkorn im Landkreis Schaumburg ab dem 01.01.2026
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung075b400e-2500-4ac5-a78b-5755aa121444  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung21/10/2025 10:07:05 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung696076-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe203/2025
Datum der Veröffentlichung22/10/2025