Für den 1. Bauabschnitt des Technikums wurde entsprechend der Wertgrenze ein Offenes Verfahren durchgeführt. Die Erweiterung des bestehenden Vertrags um den 2. Bauabschnitt wird von dem erstplatzierten aus dem Offenen Verfahren vergeben.
Aus Gründen der Haftung und Gewährleistung für die Planungsleistungen ist die Beauftragung verschiedener Planungsbüros (Gewährleistungsüberschneidungen) nicht möglich, da es in der Gesamtplanung des Gebäudes keine abgrenzbare physische Schnittstelle gibt. Ebenfalls aus genehmigungsrechtlichen Gründen ist die Durchgängigkeit der Planer erforderlich. Zudem hat sich der Gesamtcharakter der Leistung nicht geändert, wodurch sich der Bewerberkreis nicht geändert hätte. Da bereits die Büros mit Kapazitäten und den geringsten Kosten ausgewählt wurden, sind keine wirtschaftlicheren Ergebnisse zu erwarten gewesen.
Vertraglich wurde die Abrechnung nach HOAI vereinbart, was weiterhin Grundlage für die nun entstehenden Kosten für den 2. Bauabschnitt ist. Es wurden keine Änderungen an Honorarzonen, Nebenkosten oder Stundensätzen vorgenommen. Der ursprüngliche Vertrag wird entsprechend nur erweitert.
Zum Zeitpunkt der Ausschreibung für den 1. Bauabschnitte lagen noch keine Genehmigungen für den 2.Bauasbschnitt vor. Es wurde bis dato lediglich darüber nachgedacht das Gebäude möglicherweise später noch zu erweitern. Eine entsprechende Information wurde bereits in den ersten Ausschreibungen bekanntgegeben.