Im Vorhaben ABS Berlin-Dresden, Fortführung 1. Baustufe werden im Bereich des Bahnhofes Zossen die Bahnanlagen für eine Geschwindigkeit von 200 km/h ausgebaut. Die Baumaßnahmen umfassen Tief- und Oberbauleistungen, Kabeltiefbauarbeiten, Erneuerung der Oberleitungsanlage, Errichtung eines ESTW-A sowie Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik und Telekommunikationsanlagen, Erneuerung von Bahnsteigen einschl. Bau einer Personenunterführung sowie einer SÜ sowie die Errichtung von Schallschutzwänden. Die Bauarbeiten erfolgen in mehreren Bauphasen/Bauzuständen. Gegenstand des Auftrages sind alle dafür notwendigen fachtechnischen und umweltfachlichen Bauüberwachungsleistungen einschl. der Erstellung des
Inbetriebnahmedossiers.
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Weiterführung der unter Ziffer II.2.4 aufgeführten Leistungen im Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2027.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 147-422151
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
ABS Berlin - Dresden, Fortführung 1. Baustufe, PFA 2 Umbau Bahnhof Zossen einschließlich BÜ-Ersatzmaßnahme B246 (SÜ B246 neu) und ESTW Zossen; Bauüberwachungsleistungen
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses 12/12/2022
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6.
Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 12/12/2022