Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
Im Auftrag ist die Lph 3, 6 und 7 der Objektplanung und Verkehrsanlageplanung sowie die Lph 2, 3 und 6 der
Tragwerksplanung der EÜ Ohetal gemäß HOAI enthalten. Durch die Ril-Novellierung 804.4501 im 06/2021 nach
Vertragsschluss (12/2019) sind zusätzliche Leistungen im Leistungsbild Tragwerksplanung notwendig. Aufgrund dessen ist die
EP mit einer UIG verbunden, was Voraussetzung für die Erreichung des Werkerfolgs der Lph3 ist. Es erfolgte eine wesentliche
Änderung der Bauwerksbemessungsregeln, mit der Folge, dass die UIG zusätzliche Anforderungen an die Konstruktion
aufstellt. Die daraus resultierenden Auswirkungen auf das Tragwerk können mit den beauftragten Leistungen nicht beurteilt
werden, weil die dafür notwendige Nachweise, grundsätzlich erst bei der Erstellung der Statik im Rahmen der Lph 4 der
Tragwerksplanung zu erbringen sind.
Die Regelwerksänderung war trotz Anwendung der erforderlichen Sorgfalt zum Zeitpunkt der Ausschreibung/Vergabe nicht
vorhersehbar.