697298-2022 - ErgebnisDeutschland-Leverkusen: Tablettcomputer
OJ S 243/2022 16/12/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Leverkusen
Postanschrift: Postfach 10 11 40
Ort: Leverkusen
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51311
Land: Deutschland
E-Mail: dirk.herzog@ivl.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leverkusen.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Lieferung von mobilen Endgeräten und Zubehör für Schülerinnen und Schüler (Los 3)
Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-08-19-LOS3
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
30213200 Tablettcomputer
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Ausschreibungsgegenstand ist eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung schulgebundener mobiler Endgeräte (Tablets) und des für den Einsatz dieser Geräte erforderlichen Zubehörs (Tastatur/Hülle-Kombination, Ladekabel) für Schülerinnen und Schüler im Zuständigkeitsbereich der Auftraggeberin.
Die Ausschreibung besteht aus 5 Losen. In jedem Los wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu 3 Unternehmen geschlossen:
Los 1 - Schulen der Primarstufe: geschätzte Abnahmemenge 1060 mobile Endgeräte (iPads); verbindliche Höchstabnahmemenge 1200 mobile Endgeräte (iPads)
Los 2 - Schulen der Sekundarstufe I und II: geschätzte Abnahmemenge 639 mobile Endgeräte (iPads); verbindliche Höchstabnahmemenge 710 mobile Endgeräte (iPads)
Los 3 - Sekundarstufe Sekundarstufe I und II: geschätzte Abnahmemenge 641 mobile Endgeräte (iPads); verbindliche Höchstabnahmemenge 710 mobile Endgeräte (iPads)
Los 4 - Kinder iPad-Hüllen; geschätzte Abnahmemenge 1060 Hüllen; verbindliche Höchstabnahmemenge 1200 Hüllen
Los 5 - iPad-Hüllen mit Tastatur; geschätzte Abnahmemenge 1280 Hüllen; verbindliche Höchstabnahmemenge 1420 Hüllen
Die gebildeten fünf Lose werden aus technischen Gründen in gesonderten Projekträumen des Vergabemarktplatzes NRW veröffentlicht.
Es ist zulässig, Angebote für mehrere oder alle Lose einzureichen. Eine Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein einzelner Bieter den Zuschlag erhalten kann, besteht nicht.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 940 399,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
30237200 Computerzubehör
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Stadt Leverkusen, Fachbereich Schulen Goetheplatz 1-4 51379 Leverkusen
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
a) Die Rahmenvereinbarung ist in folgende Lose mit den folgenden Höchstabnahmemengen aufgeteilt:
Los 1 - Schulen der Primarstufe: geschätzte Abnahmemenge 1060 mobile Endgeräte (iPads); verbindliche Höchstabnahmemenge 1200 mobile Endgeräte (iPads)
Los 2 - Schulen der Sekundarstufe I und II: geschätzte Abnahmemenge 639 mobile Endgeräte (iPads); verbindliche Höchstabnahmemenge 710 mobile Endgeräte (iPads)
Los 3 - Sekundarstufe Sekundarstufe I und II: geschätzte Abnahmemenge 641 mobile Endgeräte (iPads); verbindliche Höchstabnahmemenge 710 mobile Endgeräte (iPads)
Los 4 - Kinder iPad-Hüllen; geschätzte Abnahmemenge 1060 Hüllen; verbindliche Höchstabnahmemenge 1200 Hüllen
Los 5 - iPad-Hüllen mit Tastatur; geschätzte Abnahmemenge 1280 Hüllen; verbindliche Höchstabnahmemenge 1420 Hüllen
Der Rahmenvereinbarung liegt eine erwartete Projektförderung nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Digitalisierung der Schulen in Nordrhein-Westfalen (RL DigitalPakt NRW) für Maßnahmen an Schulen und in Regionen (RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung v. 11.09.2019, ABl. NRW. 09/19), der Richtlinie über die Förderung von Endgeräten für Schulen in Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Digitalen Ausstattungsoffensive für Schulen in NRW (RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung v. 15.10.2021, ABl. NRW. Sonderausgabe 10/21), der Richtlinie über die Förderung von Endgeräten für Schulen in Nordrhein-Westfalen im Rahmen des "REACT-EU" (RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung v. 15.10.2021, ABl. NRW. Sonderausgabe 10/21) sowie der Richtlinie über die Förderung von digitalen Sofortausstattungen in Kursen zum nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen der Sekundarstufe I gemäß § 6 des Weiterbildungsgesetzes und darauf vorbereitende Maßnahmen an Volkshochschulen und nach dem Weiterbildungsgesetz anerkannten Weiterbildungseinrichtungen in anderer Trägerschaft -RL ZBW-REACT-EU-EFRE (RdErl. d. Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen v. 8.6.2021, MBl. NRW. S. 442) zugrunde. Ziel der Förderprogramme ist es, die digitale Ausstattung an den Schulen zu verbessern sowie den berechtigten Schulen eine vollständige Ausstattung aller Schülerinnen und Schülern mit digitalen Endgeräten zu ermöglichen, soweit die Voraussetzungen hierzu erfüllt werden und die anerkannten Weiterbildungseinrichtungen bei den digitalen Ausstattungen zu unterstützen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 162-460847
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
02/11/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 5
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: REDNET GmbH
Postanschrift: Carl-von-Linde-Str.12
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55129
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 940 399,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 940 399,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
08/12/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 5
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Telekom Deutschland GmbH
Postanschrift: Landgrabenweg 151
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 940 399,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 940 399,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
08/12/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 5
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Gesellschaft für digitale Bildung mbH
Postanschrift: Friesenweg 5g
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22763
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 940 399,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 940 399,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYR7DBKU
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: +49 221147-2889
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen):
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
13/12/2022