697772-2022 - ErgebnisDeutschland-Bergisch Gladbach: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
OJ S 243/2022 16/12/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z2
Postanschrift: Brüderstraße 53
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: forschungsvergabe@bast.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
FE 77.0608/2022 - Ermittlung von Fußverkehrsaufkommen aus Kurzzeitzählungen und Umfelddaten
Referenznummer der Bekanntmachung: Z2kyl-FE 77.0608/2022
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
FE 77.0608/2022 - Ermittlung von Fußverkehrsaufkommen aus Kurzzeitzählungen und Umfelddaten
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 226 890,76 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Daten zum Verkehrsaufkommen, oft in Form von Querschnittszählungen, sind zentraler Bestandteil von Planungsprozessen, sie dienen der Dimensionierung von Verkehrsanlagen und der Abwägung der Belange der unterschiedlichen Nutzergruppen des Verkehrsraums. Ebenso werden in Forschungsprojekten sowie der Verkehrssicherheitsarbeit Daten zum Verkehrsaufkommen benötigt, bspw. zur Evaluation von Maßnahmen oder als Expositionsgrößen bei der Bewertung der Verkehrssicherheit. Im Gegensatz zum Kfz-Verkehr existieren jedoch für den Fußverkehr keine etablierten Methoden abseits von manuellen Verkehrszählungen. Aufgrund des großen personellen und damit finanziellen Aufwands für manuelle Zählungen werden Daten zum Fußverkehrsaufkommen deshalb bisher nur selten erhoben.
Ziel des Projektes ist die Ableitung von Hochrechnungsfaktoren, mit denen (z. B. für Verkehrsplanungen oder Forschungsprojekte) aus Kurzzeitzählungen (Querschnittszählungen) tägliche Aufkommen berechnet werden können. Damit kann der Aufwand zur Erfassung von Fußverkehrsaufkommen deutlich gesenkt und somit ein häufigerer Einbezug dieser Daten in kommunale Planungen und Forschungsprojekte ermöglicht werden. Im Projekt soll auch geprüft, und wenn möglich eine Methodik entwickelt werden, die Hochrechnung durch den Einbezug von Umfelddaten (z. B. Lage der Zählstelle, Umfang der Bebauung und Art der Nutzung in der Umgebung) zu verbessern. Zudem soll im Ergebnis des Projektes eine Methodik vorliegen, mit der aus existierenden Umfelddaten, gestützt durch das Geografische Informationssystem (GIS), Fußverkehrsaufkommen abgeleitet werden kann. Diese Ergebnisse sollen schließlich den Einbezug von Fußverkehrsaufkommen in kommunale Planungsvorhaben sowie in Forschungsprojekte mit geringerem personellem und finanziellem Aufwand ermöglichen. Des Weiteren sollen sie in die Regelwerke der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV), bspw. die Empfehlungen für Verkehrserhebungen (EVE), einfließen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Projektkonzeption / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 145-414360
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: Z2kyl-FE 77.0608/2022
Bezeichnung des Auftrags:
FE 77.0608/2022 - Ermittlung von Fußverkehrsaufkommen aus Kurzzeitzählungen und Umfelddaten
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
06/12/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 7
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: TU Dresden
Postanschrift: Hettnerstraße 1
Ort: Dresden
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 01062
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 226 890,76 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 226 877,84 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
12/12/2022