Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 15/07/2019Ende: 31/03/2021
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 19FEI37466
Bezeichnung des Auftrags:
2-gleisiger Ausbau Daglfing-Trudering (Truderinger Spange) - OP VA, OP+TWP IBW, FP TA - Lph. 1-2 (optional 3-4 und 6)
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe 24/06/2019
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: ILF Consulting Engineers Austria GmbH
Ort: Dornbirn
NUTS-Code: AT34 Vorarlberg
Land: Österreich
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession Gesamtwert der Beschaffung: 688 485,15 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 13/12/2022
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil 71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 15/07/2019Ende: 31/03/2021
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 94 752,00 EUR
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: ILF Consulting Engineers Austria GmbH
Ort: Dornbirn
NUTS-Code: AT34 Vorarlberg
Land: Österreich
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Objekt- u. Tragwerksplanung (Lph 1/2, optional Lph 3/4) eines 2-gleisigen Betontroges mit Unterschottermatte an der Strecke 5560 von km 32,75 (BÜ Xaver-Weismor-Straße) bis zum km 32,92 (SÜ Schatzbogen)
LÄ01
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
Im Nachbarprojekt Daglfinger Kurve wurde durch den dort beauftragten Gutachter eine Untersuchung zur Reduktionswirkung verschiedener Erschütterungsmaßnahmen durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen, dass für den Bereich der Str. 5560 ca. km 32,5 - km 32,9 die Grenzwerte nur durch den Bau eines Betontroges mit Unterschottermatte (entsprechend eines leichten Masse-Feder-Systems) eingehalten werden können.
Die Planung dieses Troges (Lph 1/2, optional Lph 3/4) unter den gegebenen Randbedingungen ist unverzichtbar, um eine genehmigungsfähige Planung hinsichtlich des Erschütterungsschutzes erstellen zu können.
Zum Zeitpunkt der Ausschreibung konnte durch den AG nicht vorhergesehen werden, wie sich die wechselseitigen Faktoren der veränderten Gleislagen, der Bodenverhältnisse, des Prognose-Nullfalls für die Errechnung des Schwellenwerts als auch die Zugzahlenprognose 2030 auf die Notwendigkeit von Maßnahmen für den Erschütterungsschutz auswirken würden.
VII.2.3.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)