Zusätzliche Angaben
Seit dem 18.10.2018 sind folgende Änderungen für EU-weite Vergaben gesetzlich wirksam:
- elektronische Veröffentlichung der EU-weiten Vergaben
- elektronische Kommunikation mit Bietern und Lieferanten
- Annahme von Angeboten AUSSCHLIESSLICH auf ELEKTRONISCHEM Weg
(Es werden Angebote nur gewertet, wenn diese elektronisch eingereicht wurden)
Wir bitten dies dringend zu beachten!
Bieterfragen müssen spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform gestellt werden.
Fragen die zur Erläuterung, Konkretisierung oder Änderung der Vergabeunterlagen beitragen, werden bis Ablauf der Angebotsfrist beantwortet