699812-2025 - Ergebnis
Deutschland – Computeranlagen und Zubehör – Beschaffung einer Antiviren- und Antispam-Lösung (Bereitstellung als Software, Software-Appliance oder Hardware-Appliance) in der E-Mail-Infrastruktur am Internetübergang des Landes Hessen
OJ S 204/2025 23/10/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLand Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
E-Mailvergabestelle@hzd.hessen.de
Rechtsform des ErwerbersRegionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelBeschaffung einer Antiviren- und Antispam-Lösung (Bereitstellung als Software, Software-Appliance oder Hardware-Appliance) in der E-Mail-Infrastruktur am Internetübergang des Landes Hessen
BeschreibungBeschaffung einer Antiviren- und Antispam-Lösung (Bereitstellung als Software, Software-Appliance oder Hardware-Appliance) in der E-Mail-Infrastruktur am Internetübergang des Landes Hessen
Kennung des Verfahrensb6177880-82da-497c-9183-212d801ec778
Interne KennungVG-3000-2025-0071
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 30200000 Computeranlagen und Zubehör
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48760000 Virenschutzsoftwarepaket, 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftMainzer Straße 29  
StadtWiesbaden
Postleitzahl65185
Land, Gliederung (NUTS)Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
LandDeutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.2 058 200,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung2 470 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenEin Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen: (1) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. (2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014 Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. (3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei "Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eignungskriterium dar. (4) Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG abzugeben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG"). (5) Der Auftragnehmer wird personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten. Hierzu wird eine Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung geschlossen (Datei "Vereinbarung_Auftragsverarbeitung "). Der Bieter füllt die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichte Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung an den vorgesehenen Stellen aus (gelb markiert); insbesondere fügt der Bieter die erforderlichen technisch-organisatorischen Maßnahmen seinem Angebot bei. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass für diesen Auftrag keine besonderen Anforderungen an die technisch-organisatorischen Maßnahmen gestellt werden. Wirtschaftlichkeitsprüfung Es werden die folgenden Zuschlagskriterien mit der jeweiligen Gewichtung festgelegt: Preis 70%, Kriterienkatalog 30%. Die Bewertung der Angebote erfolgt durch Addition der gewichteten Punktzahlen für Preis und Leistung: Z = P x 70 % + K x 30 % Der Bieter mit der höchsten Kennzahl Z, entsprechend der oben genannten Formel, hat, gesamt betrachtet, das für den Auftraggeber wirtschaftlichste Angebot abgegeben und erhält den Zuschlag. Sind die ermittelten Kennzahlen zweier Angebote identisch, ist für die Vergabeentscheidung der niedrigste Angebotspreis entscheidend. Danach entscheidet das Los. Der Preis ergibt sich aus der Gesamtsumme (brutto) aus dem Preisblatt (Datei "Preisblatt" auf der Vergabeplattform). Die Punkteberechnung erfolgt nach der logarithmischen Interpolationsmethode. Dabei erhält der günstigste Angebotspreis die maximale Punktzahl (264). Die Leistungspunktzahl ergibt sich aus dem Blatt "Bewertungskriterien" des Kriterienkatalogs (Datei "Kriterienkatalog" auf der Vergabeplattform). In diesem können maximal 264 Punkte erhalten werden. Diese setzen sich aus den Bewertungen der einzelnen Fragen zusammen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
TitelBeschaffung einer Antiviren- und Antispam-Lösung (Bereitstellung als Software, Software-Appliance oder Hardware-Appliance) in der E-Mail-Infrastruktur am Internetübergang des Landes Hessen
BeschreibungDie Kommunikation und der Informationsaustausch mittels E-Mail mit externen Kommunikationspartnern über das Internet ist eine wesentliche Voraussetzung für die Aufgabenerfüllung der hessischen Landesverwaltung. Die HZD bietet deshalb ihren Kunden einen umfassenden, sicherheitstechnisch geschützten Zugang in das Internet. Ein entscheidender Teilbereich ist die Bereitstellung von E-Mail-Funktionalitäten. Umfang/Volumen a) Im Falle der Bereitstellung als Software oder Software-Appliance: Zeitlich befristete Überlassung einer Antivirus- und einer Antispam-Software-Lösung (On-Premises) für die Nutzung durch mindestens 175.500 Benutzer und die Annahme von mindestens 150.000 E-Mails täglich sowie für die anschließende notwendige Pflege der Software (Produkt-Updates, Patches, Signaturen). oder b) Im Falle der Bereitstellung als Hardware-Appliance: Verkauf einer Antivirus-/Antispam-Hardware-Appliance-Lösung (On-Premises) für die Nutzung durch mindestens 175.500 Benutzer und den Versand von mindestens 150.000 E-Mails täglich sowie für die Sicherstellung von Hersteller-Subskription und Wartung für die Systeme und für die anschließende Pflege der Software (Produkt-Updates, Patches, Signaturen). Gegenstand der Leistungserbringung ist die Überlassung einer geeigneten Antiviren- und Antispam-Software für E-Mail oder einer geeigneten Appliance-Lösung (Hard- oder Software-Appliance) im Umfeld des Internet-Zuganges des Landes sowie die dazugehörigen Pflege-Leistungen. Diese Lösung muss On-Premises arbeiten. Die Leistung umfasst die Komplexe: • Überlassung der Software (auch Software-Appliances) o Befristete Überlassung und Bereitstellung der Software • Pflege der Software o Bereitstellung aller aktuellen Software-Patches und -Updates (Hersteller-Subskription) und relevanter Informationen o Bereitstellung aktueller Signaturdateien • Bei Hardware-Appliances zusätzlich: o Überlassung und Bereitstellung der Hardware in Form einer Appliance-Lösung o Bereitstellung der nötigen Hersteller-Subskription und Wartungsleistungen für die Systeme • Weiterhin verpflichtet sich der Auftragnehmer, den Auftraggeber bei produktspezifischen Problemen bzw. Support Cases zu unterstützen. Hierunter sind alle Störungen zu fassen, welche die einwandfreie Funktion und/oder die Lauffähigkeit der Software und/oder der Appliance bzw. der Hardware beeinträchtigen. •Bei Bedarf: Abruf von Consulting- und betrieblichen Unterstützungsleistungen o bei der Integration der Lösung in die komplexen Netzinfrastrukturen und in die existierende Umgebung des Landes Hessen, o bei der Inbetriebnahme der Lösung (Installation, Konfiguration) sowie bei der Übernahme der Funktionen der bisherigen Lösung inklusive der Migration des Regelwerkes der existierenden Lösung auf die neuen Systeme. Besonderheiten zu den Produkten der Hersteller Kaspersky und Trellix Angebote, mit denen Produkte des Herstellers Kaspersky angeboten werden, werden für den Zuschlag abgelehnt. Ein Zuschlag auf solche Angebote erfolgt daher in diesem Vergabeverfahren nicht. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt seit dem 15. März 2022 vor dem Einsatz von Virenschutzsoftware des russischen Herstellers Kaspersky (https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Publikationen/Warnungen-nach-P7_BSIG/2022/BSI_W-004-220315.pdf?__blob=publicationFile&v=12). In der Handlungsempfehlung wird im öffentlichen Bereich geraten: "Unternehmen und Behörden mit besonderen Sicherheitsinteressen/Rahmenbedingungen und Einrichtungen Kritischer Infrastrukturen sind in besonderem Maß gefährdet." Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 4 des Hessischen Sicherheitsüberprüfungs- und Verschlusssachengesetzes (HSÜVG) i.V.m. § 1 Nr. 3 der Verordnung zur Bestimmung lebenswichtiger Einrichtungen nach dem Hessischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz (Sabotageschutzverordnung) ist im Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums der Finanzen die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung zur lebenswichtigen Einrichtung mit sicherheitsempfindlichen Stellen eingeordnet worden. Nach § 2 Abs. 4 Nr. 2 HSÜVG sind solche Einrichtungen "lebenswichtig", die "für das Funktionieren des Gemeinwesens unverzichtbar sind und deren Beeinträchtigung zu einer Gefährdung der Versorgung der Bevölkerung mit wichtigen Dingen des Lebens führen oder erhebliche Unruhe in großen Teilen der Bevölkerung und somit Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung entstehen lassen würde". Daher darf sich die HZD für das Land Hessen keinem erhöhten Risiko durch den Einsatz eines Virenschutzprodukts eines russischen Herstellers aussetzen, zu dessen Produkten noch dazu eine Warnung des BSI vorliegt. Ebenso werden Angebote abgelehnt, mit denen Produkte des Herstellers Trellix (ehemals McAfee) angeboten werden. Ein Zuschlag auf solche Angebote erfolgt daher in diesem Vergabeverfahren nicht. Produkte des Herstellers Trellix dürfen ebenfalls nicht angeboten werden, denn zur Sicherstellung eines mehrstufigen Scanprozesses, der den Empfehlungen des BSI entspricht, muss für die Malware-Analyse an den geplanten Einsatzorten eine andere Software eingesetzt werden als auf den Endgeräten innerhalb der Landesverwaltung. Derzeit werden als landesinterne Virenschutz-Lösung die Produkte der Firma Trellix eingesetzt. Das Land Hessen hat in seiner "Informationssicherheitsleitlinie für die Hessische Landesverwaltung" festgeschrieben, dass die Vorgaben und Empfehlungen des BSI zu berücksichtigen sind. Daraus ergibt sich, dass auch die HZD den Empfehlungen des BSI folgt und hinsichtlich der eingesetzten Virenschutzsoftware eine Dual-Vendor-Strategie verfolgt. Daher muss bei der neu zu beschaffender Lösung ein anderes Virenschutzprodukt zu Einsatz kommen als auf den Endgeräten. Eine detaillierte Beschreibung des Leistungsgegenstandes ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Interne KennungLOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 30200000 Computeranlagen und Zubehör
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48760000 Virenschutzsoftwarepaket, 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftMainzer Straße 29  
StadtWiesbaden
Postleitzahl65185
Land, Gliederung (NUTS)Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns28/10/2025
Enddatum der Laufzeit27/10/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungZweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.2 058 200,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung2 470 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenDie Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 2.470.000,00 EUR (netto) bei einer maximalen Laufzeit von 48 Monaten abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet diese Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungLeistung
BeschreibungKriterienkatalog
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl30
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreisblatt
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl70
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLand Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
6. Ergebnisse
Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung2 470 000,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0000
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung
Höchstwert der Rahmenvereinbarung2 470 000,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungBechtle GmbH & Co. KG IT-Systemhaus Rhein-Main
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0000
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0001
Datum des Vertragsabschlusses17/10/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle BezeichnungLand Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
RegistrierungsnummerDE 113823665
PostanschriftMainzer Straße 29
StadtWiesbaden
Postleitzahl65185
Land, Gliederung (NUTS)Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
LandDeutschland
E-Mailvergabestelle@hzd.hessen.de
Telefon+49 611340 0
Fax+49 611340 1150
Internetadressehttps://vergabe.hessen.de
Profil des Erwerbershttps://vergabe.hessen.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle BezeichnungVergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
RegistrierungsnummerDE 812056745
PostanschriftWilhelminenstraße 1 - 3
StadtDarmstadt
Postleitzahl64283
Land, Gliederung (NUTS)Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@rpda.hessen.de
Telefon+49 6151-126603
Fax+49 611 327648534
Internetadressehttps://www.rp-darmstadt.hessen.de
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungBechtle GmbH & Co. KG IT-Systemhaus Rhein-Main
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
RegistrierungsnummerDE813141523
PostanschriftHilperstraße 12a
StadtDarmstadt
Postleitzahl64295
Land, Gliederung (NUTS)Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
LandDeutschland
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0000
8.1.
ORG-7005
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung92b58b36-eae7-472c-a65c-db3e172d543c  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung22/10/2025 10:41:15 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung699812-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe204/2025
Datum der Veröffentlichung23/10/2025