Zusätzliche Angaben
Auflistung der einzureichenden Unterlagen/Angaben: S. Fomblatt 216
Eignungsnachweise:
Geforderte Eignungsnachweise gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Preisanpassung:
Im Falle von Baustoffpreissteigerungen im Laufe des Vergabeverfahrens oder nach Zuschlagserteilung im Vergleich zu den jeweiligen Baustoffpreisen zum Zeitpunkt der Angebotsfrist ist der Wetteraukreis grundsätzlich zur Prüfung eines Preisanpassungsanspruchs des Bieters / Auftragnehmers bereit. Hierzu haben die Bieter / Auftragnehmer gegenüber dem Wetteraukreis die erforderlichen Nachweise gemäß IV.4 des Erlasses des BMWSB vom 25. März 2022 (Az. BWI7-70437/9#4) vorzulegen. Die Einreichung der volllständig ausgefüllten Formblätter 223 ist erforderlich. Bei dem Bieter, der den Auftrag erhält, wird die Urkalkulation angefordert, die dem Angebot zu Grunde liegt.