700880-2025 - Ergebnis
Deutschland – Öffentlicher Verkehr (Straße) – Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Böblingen und dem Enzkreis, "bündelfreie Linien 660, 652, 653 und 653A"
OJ S 204/2025 23/10/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLandkreis Böblingen
E-Mailvergaben-bus@lrabb.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLandkreis Enzkreis
E-Mailoepnv@enzkreis.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelVergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Böblingen und dem Enzkreis, "bündelfreie Linien 660, 652, 653 und 653A"
BeschreibungDie öffentlichen Auftraggeber sind zuständige Aufgabenträger im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nach § 8 Abs. 3 Satz 1 PBefG i. V. m. § 6 Abs. 1 des Gesetzes über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs Baden-Württemberg (ÖPNVG BW). Die Auftraggeber sind gem. § 6 Abs. 3 ÖPNVG BW damit auch zuständige Behörde im Sinne der EU-Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (VO 1370/2007). Die Landkreise sind damit für die Sicherstellung eines ausreichenden Verkehrsangebots in ihrem Wirkungskreis zuständig (§ 8 Abs. 3 PBefG). Nachdem die aktuelle Verkehrsbedienung bei den bündelfreien Linien 660, 652, 653 und 653A zum 31.12.2025 endet, war die Verkehrsleistung ab dem 01.01.2026 zu gewährleisten, mithin neu auszuschreiben. Zur Vergabe kommen die Busverkehrsleistungen auf den nachfolgenden aufgelisteten VVS/VPE-Linien: • Linienweg 660: Schnellbus Wiernsheim - Mönsheim - Heimsheim – Leonberg und zurück • Linienweg 652: Weissach Porsche – Heimsheim Dieb – Friolzheim – Tiefenbronn – Heimsheim – Leonberg und zurück • Linienweg 653: Weissach / Wiernsheim - Mönsheim - Heimsheim - Rutesheim - Leonberg und zurück • Linienweg 653A: Heckengäu - Rutesheim / Weissach / JCB-Schule (Schülerverkehr) Es handelt sich ausschließlich um Linienverkehre die nach § 42 PBefG genehmigt werden sollen. Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen. Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich des Sauberen- Fahrzeuge- Beschaffungs-Gesetzes. Es gelten bei einer angenommenen (Mindest-)Fahrzeugflotte von 14 Fahrzeugen folgende Mindestvorgaben: Einsatz von mindestens 3 „emissionsfreien Fahrzeugen“ gemäß § 2 Satz 1 Nummer 6 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 112.500 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden. Einsatz von mindestens 3 „sauberen Fahrzeuge“ gemäß § 2 Satz 1 Nummer 5 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 150.000 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden.
Kennung des Verfahrens15bb42a1-19fc-4db2-8777-2f8086d3c109
Interne Kennungbündelfreie Linien 660, 652, 653 und 653A
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Böblingen (DE112)
LandDeutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Enzkreis (DE12B)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelPersonenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Böblingen und im Enzkreis, "bündelfreie Linien 660, 652, 653 und 653A"
BeschreibungDer öffentliche Auftraggeber ist zuständiger Aufgabenträger im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nach § 8 Abs. 3 Satz 1 PBefG i. V. m. § 6 Abs. 1 des Gesetzes über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs Baden-Württemberg (ÖPNVG BW). Der Auftraggeber ist gem. § 6 Abs. 3 ÖPNVG BW damit auch zuständige Behörde im Sinne der EU-Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (VO 1370/2007). Der Landkreis ist damit für die Sicherstellung eines ausreichenden Verkehrsangebots in seinem Wirkungskreis zuständig (§ 8 Abs. 3 PBefG). Nachdem die aktuelle Verkehrsbedienung bei den bündelfreien Linien 660, 652, 653 und 653A zum 31.12.2025 endet, war die Verkehrsleistung ab dem 01.01.2026 zu gewährleisten, mithin neu auszuschreiben.
Interne KennungLOT-0001 E83343576
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Böblingen (DE112)
LandDeutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Enzkreis (DE12B)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2026
Enddatum der Laufzeit31/12/2035
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungZuschlagskriterium 100% Preis
BeschreibungDer Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Maßgeblich ist das beste Preis-Leistungs-Verhältnis (§ 127 Abs. 1 S. 3 GWB, § 58 Abs. 2 VgV). Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält den Zuschlag. Bei gleichem Wertungspreis entscheidet das Los. Der Wertungspreis setzt sich zusammen aus angebotenen Gesamtpreis zzgl. des angebotenen Preises für das Zubestellszenario sowie der erwarteten Preissteigerung (Aufschlag) für die Ausgangsleistung und das Zubestellszenario. Das Zubestellszenario dient dazu, verbindliche Preise für Zubestellungen im Sinne des § 6 ÖDLA abzufragen. Die Preise für Zubestellungen werden auch in den Wertungspreis eingerechnet. Das Volumen, mit dem Preise in die Wertung einbezogen werden, ist dem Zubestellszenario zu entnehmen. Auf den Preis der Grundleistung und dem Preis für Zubestellungen wird ein Aufschlag auf den jeweiligen Preisbestandteil der einzelnen Angebote vorgenommen, um die Preisentwicklung während der Vertragslaufzeit abzubilden. Die Aufschläge werden wie folgt festgelegt: - Preisbestandteil Personal: um 16,2 Prozent - Preisbestandteil Kapital: um 9,8 Prozent - Preisbestandteil Instandhaltung: um 5,2 Prozent - Preisbestandteil Diesel: um 4,9 Prozent - Preisbestandteil Strom: um 22,0 Prozent - Preisbestandteil sonstiges: um 11,6 Prozent.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Informationen über die Überprüfungsfristen: Zuständig für die Nachprüfung der Vergabe dieses Auftrags im Verfahren nach §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist die Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe (vgl. Ziff. 8.1. ORG-0003). Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB rügen. Auf die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Böblingen
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge1,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungSeitter Mobilitäts Service
Angebot
Kennung des AngebotsE83343576 - 002
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des Angebots1,00 EUR
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftragsbündelfreie Linien 660, 652, 653 und 653A
Datum des Vertragsabschlusses14/10/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
FahrzeugkategorieBus (M3)
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen14
Zahl sauberer Fahrzeuge10
Zahl emissionsfreier Nutzfahrzeuge3
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungLandkreis Böblingen
RegistrierungsnummerDE 145 047 086
AbteilungStabsstelle Nachhaltige Mobilität
PostanschriftParkstr. 16
StadtBöblingen
Postleitzahl71034
Land, Gliederung (NUTS)Böblingen (DE112)
LandDeutschland
KontaktpersonStabsstelle Nachhaltige Mobilität
E-Mailvergaben-bus@lrabb.de
Telefon+4970316631374
Fax+4970316631962
Internetadressehttps://www.lrabb.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungLandkreis Enzkreis
RegistrierungsnummerDE 144 190 080
AbteilungAmt für Nachhaltige Mobilität, Sachgebiet ÖPNV
PostanschriftZähringerallee 3
StadtPforzheim
Postleitzahl75177
Land, Gliederung (NUTS)Enzkreis (DE12B)
LandDeutschland
KontaktpersonAmt für Nachhaltige Mobilität, Sachgebiet ÖPNV
E-Mailoepnv@enzkreis.de
Telefon+4972313089839
Internetadressewww.enzkreis.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungVergabekammer Baden-Württemberg
RegistrierungsnummerDE 811 469 974
PostanschriftKapellenstraße 17
StadtKarlsruhe
Postleitzahl76131
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon+497219268730
Fax+497219263985
Internetadressehttps://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungSeitter Mobilitäts Service
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
RegistrierungsnummerDE358022110
StadtFriolzheim
Postleitzahl71292
Land, Gliederung (NUTS)Enzkreis (DE12B)
LandDeutschland
E-Mailinfo@seitterbus.de
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Offizielle BezeichnungAlf Seitter
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0005
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachunge0c91b25-bfaf-4dcb-86f0-4d837a78c2b4  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung21/10/2025 06:44:24 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung700880-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe204/2025
Datum der Veröffentlichung23/10/2025