701201-2025 - Ergebnis
Deutschland – Dachkonstruktionen – Herstellung und Lieferung von individuellen ACRYLGLAS-DACHPLATTEN für das Olympiazeltdach
OJ S 204/2025 23/10/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungSWM Services GmbH
E-Mailfreitag.tim@swm.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersFreizeit, Sport, Kultur und Religion
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelHerstellung und Lieferung von individuellen ACRYLGLAS-DACHPLATTEN für das Olympiazeltdach
BeschreibungHerstellung und Lieferung von individuellen ACRYLGLAS-DACHPLATTEN zur Neueindeckung des Zeltdaches des Olympiastadions, der Olympiahalle und der Olympiaschwimmhalle im Olympiapark München
Kennung des Verfahrens65135d1d-bac7-4526-9e00-abadc2fe0bc6
Interne KennungTFR-250122-008
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 44112400 Dachkonstruktionen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
TitelHerstellung und Lieferung von individuellen ACRYLGLAS-DACHPLATTEN für das Olympiazeltdach
BeschreibungHerstellung und Lieferung von individuellen ACRYLGLAS-DACHPLATTEN zur Neueindeckung des Zeltdaches des Olympiastadions, der Olympiahalle und der Olympiaschwimmhalle im Olympiapark München
Interne KennungTFR-250122-008
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 44112400 Dachkonstruktionen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungGesamtpreis
BeschreibungGesamtpreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gilt: § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 und 3 GWB: (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltSWM Services GmbH
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetSWM Services GmbH
6. Ergebnisse
Ungefährer Wert der Rahmenvereinbarungen56 404 987,50 EUR
Direktvergabe
Begründung der DirektvergabeDer Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige BegründungHintergrund des Beschaffungsvorhabens: 1. Das Beschaffungsvorhaben ist Bestandteil eines Gesamtvorhabens im Bereich der Modernisierung des Olympiaparks. Das Gesamtvorhaben setzt sich aus drei Bauabschnitten (Olympiahalle, Olympiaschwimmhalle, Olympiastadion) mit je 11 Leistungsmodulen zusammen. Das Beschaffungsvorhaben betrifft Leistungsmodul Nr. 11 (Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen an der Olympiazeltdach-Konstruktion / Erneuerung der Dacheindeckung). 2. Die gesamte einzudeckende Dachfläche der Olympiazeltdachkonstruktion umfasst circa 78.000 qm. Die Umsetzung des Leistungsmoduls Nr. 11 erfolgt über die drei oben genannten Teilabschnitte. Zur Durchführung bzw. Umsetzung der Erneuerung der gesamten Dacheindeckung sind folgende Produkte bzw. Leistungen zu beschaffen: (a) Dacheindeckung (Dachplatten), (b) Nebenkomponenten (insb. Auflageteller / Gummi-Metall-Puffer / Fugenbänder) und (c) Bauleistungen (Demontage der Bestandseindeckung und Durchführung der Neueindeckung). Gegenstand des vorliegenden Beschaffungsvorhabens ist die Beschaffung der Dacheindeckung (Dachplatten). 3. Das Material der Dacheindeckung muss vielseitigen, komplexen, technischen Rahmenbedingungen und Anforderungen entsprechen. Die maßgeblichen Mindestanforderungen an den Werkstoff und den Herstellungsprozess ergeben sich insbesondere aus technischen Gesichtspunkten, sowie umwelt- und denkmalschutzrechtlichen als auch baurechtlichen und brandschutztechnischen Anforderungen. Direktvergabe: Begründung der Direktvergabe: Die Voraussetzungen für eine Vergabe des Auftrages an den Auftragnehmer im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 lit. b) SektVO liegen vor, da der ausgeschriebene Auftrag nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden kann und aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Die maßgeblichen Einzelheiten fassen wir nachfolgend zusammen. 1. Technische Notwendigkeit der PMMA-Dachplatten / Die im Vorfeld durchgeführten Analysen und Untersuchungen haben eindeutig ergeben, dass die Dacheindeckung ausschließlich mit PMMA-Dachplatten erfolgen kann. Die spezifischen technischen Eigenschaften und die individuellen baulichen, brandschutzbezogenen und denkmalschutzbezogenen Anforderungen des Bauwerks machen den Einsatz dieses Materials (PMMA-Dachplatten) unverzichtbar. Alternative Materialien erfüllen auch die technischen und sicherheitsrelevanten Anforderungen nicht. 2. Markterkundung und technische Ausschließlichkeit / Auf der Grundlage einer umfassenden Markterkundung ergab sich, dass nur ein Marktteilnehmer in der Lage ist, die erforderlichen PMMA-Dachplatten in der benötigten Art, Güte und Menge herzustellen und zu produzieren. Die technische Ausschließlichkeit begründet sich insbesondere aus den zahlreichen technischen Besonderheiten des Auftragsgegenstands. Nur der Wirtschaftsteilnehmer verfügt über die notwendigen speziellen Werkstoffe, Fertigungswerkzeuge sowie das erforderliche Fachwissen, um die komplexen technischen und sicherheitsrelevanten Anforderungen erfüllen zu können. Allein aus technischen Gründen besteht daher kein Wettbewerb.
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0000
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung56 404 987,50 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungPOLYVANTIS GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTFR-250122-008
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0000
Wert des Angebots56 404 987,50 EUR
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsTFR-250122-008
TitelHerstellung und Lieferung von ACRYLGLAS-DACHPLATTEN für das Olympiazeltdach
Datum der Auswahl des Gewinners01/10/2025
Datum des Vertragsabschlusses20/10/2025
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetSWM Services GmbH
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle BezeichnungSWM Services GmbH
RegistrierungsnummerDE813863509
PostanschriftEmmy-Noether-Straße 2
StadtMünchen
Postleitzahl80992
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
KontaktpersonEinkauf Lieferungen und Fahrzeuge
E-Mailfreitag.tim@swm.de
Telefon000
Internetadressehttps://www.swm.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungRegierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
RegistrierungsnummerDE811335517
PostanschriftMaximiliansstraße 39
StadtMünchen
Postleitzahl80538
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon+49 89 2176 2411
Fax+49 89 2176 2847
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungPOLYVANTIS GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
RegistrierungsnummerDE338260925
PostanschriftRiedbahnstraße 70
StadtWeiterstadt
Postleitzahl64331
Land, Gliederung (NUTS)Darmstadt-Dieburg (DE716)
LandDeutschland
E-Mailinfo@polyvantis.com
Telefon000
Fax000
Internetadressewww.polyvantis.com
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0000
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung87764a17-16d0-4ed2-8c90-648236b9cc4e  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung22/10/2025 14:11:53 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung701201-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe204/2025
Datum der Veröffentlichung23/10/2025