701310-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit – Sicherheits-, Gesundheits-, Objekt- und Umweltschutzdienstleistungen (SiGeKo inkl. HSSE) für die Errichtung einer Klärschlammverwertungsanlage (KSVA) in Böblingen
OJ S 204/2025 23/10/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungRBB KSVA Vermögensgesellschaft mbH & Co. KG
E-Mailkontakt@zvkbb.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelSicherheits-, Gesundheits-, Objekt- und Umweltschutzdienstleistungen (SiGeKo inkl. HSSE) für die Errichtung einer Klärschlammverwertungsanlage (KSVA) in Böblingen
BeschreibungEs werden Dienstleistungen zur Koordination des Sicherheits-, Gesundheits-, Objekt- und Umweltschutzes für die Errichtung des Ingenieurbauwerks einer Klärschlammverwertungsanlage (KSVA) in Böblingen vergeben. Der AN übernimmt insbesondere die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) sowie das korrespondierende HSSE-Management als gesamtheitliche sicherheitsrechtliche Beratungsleistung im Rahmen des Projektes.
Kennung des Verfahrensedc9542a-3c32-4002-8c09-d5113e41ffd6
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71317210 Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftMusberger Sträßle 11  
StadtBöblingen
Postleitzahl71032
Land, Gliederung (NUTS)Böblingen (DE112)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende RechtsvorschriftEs gelten alle maßgeblichen grenzüberschreitenden Vorschriften im Zusammenhang mit dem Beschaffungsgegenstand.
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
BetrugDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 263 (Betrug) oder 264 StGB (Subventionsbetrug).
KorruptionDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) oder nach § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder nach den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), oder nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129a StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) oder nach § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen.
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SteuernDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenErfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Schwerwiegendes berufliches FehlverhaltenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem VerfahrenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen 1. versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, 2. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder 3. fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelSicherheits-, Gesundheits-, Objekt- und Umweltschutzdienstleistungen (SiGeKo inkl. HSSE) für die Errichtung einer Klärschlammverwertungsanlage (KSVA) in Böblingen
BeschreibungEs werden Dienstleistungen zur Koordination des Sicherheits-, Gesundheits-, Objekt- und Umweltschutzes für die Errichtung des Ingenieurbauwerks einer Klärschlammverwertungsanlage (KSVA) in Böblingen vergeben. Der AN übernimmt insbesondere die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) sowie das korrespondierende HSSE-Management als gesamtheitliche sicherheitsrechtliche Beratungsleistung im Rahmen des Projektes.
Interne Kennung80725-25
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71317210 Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftMusberger Sträßle 11  
StadtBöblingen
Postleitzahl71032
Land, Gliederung (NUTS)Böblingen (DE112)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2026
Enddatum der Laufzeit31/12/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumDurchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsGefordert ist die Angabe des erzielten Jahresumsatzes (netto) des Bewerbers in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei Geschäftsjahren (2022, 2023 und 2024). Der Angaben zum erzielten Jahresumsatz (netto) im Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei Geschäftsjahren (2022, 2023 und 2024) werden bei einem durchschnittlichen Umsatz über den vorgenannten Zeitraum von - unter bis einschließlich EUR 2.500.000,00 mit 0 Punkten, - mehr als EUR 2.500.000,00 bis einschließlich EUR 5.000.000,00 mit 1 Punkt, - mehr als EUR 5.000.000,00 bis einschließlich EUR 8.000.000,00 mit 2 Punkten, - mehr als EUR 8.000.000,00 bis einschließlich EUR 12.000.000,00 mit 3 Punkten, - mehr als EUR 12.000.000,00 bis einschließlich EUR 17.500.000,00 mit 4 Punkten, - mehr als EUR 17.500.000,00 mit 5 Punkten bewertet.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumDurchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des EignungskriteriumsGefordert ist die Angabe der durchschnittlich in den letzten drei Jahren 2022, 2023 und 2024 im Tätigkeitsbereich des Auftrages fest angestellten fachspezifischen technischen Mitarbeiter. Die Angaben zur Anzahl der durchschnittlich in den letzten drei Jahren (2022, 2023 und 2024) im Tätigkeitsbereich des Auftrages fest angestellten Mitarbeiter inkl. Führungskräfte werden bei einer durchschnittlichen Anzahl von - bis einschließlich 15 Mitarbeiter mit 0 Punkten, - mehr als 15 Mitarbeiter bis einschließlich 25 Mitarbeitende mit 1 Punkt, - mehr als 25 Mitarbeiter bis einschließlich 35 Mitarbeitende mit 2 Punkten, - mehr als 35 Mitarbeiter bis einschließlich 45 Mitarbeitende mit 3 Punkten, - mehr als 45 Mitarbeiter bis einschließlich 60 Mitarbeiterin mit 4 Punkten, - mehr als 60 Mitarbeiter mit 5 Punkten bewertet.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsZu benennen ist der vom Bewerber für das Projekt vorgesehene Projektleiter, dessen fachliche Qualifikation entsprechend nachzuweisen ist. Die für die Auftragsdurchführung als Projektleitung vorgesehene Personal hat folgende Qualifikationen aufzuweisen: -Studienabschluss/vergleichbare Ausbildung: Ein abgeschlossenes Studium im Bereich Bauingenieurwesen, Architektur, Sicherheitstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung ist erforderlich. Alternativ kann auch eine abgeschlossene Ausbildung mit entsprechender Weiterbildung im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz anerkannt werden, wie z.B. Ausbildung Fachkraft für Arbeitssicherheit bzw. Sicherheitsfachkräfte (Sifa) oder vergleichbare Ausbildung -Zusatzqualifikation: Eine zusätzliche Qualifikation als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) gemäß der Baustellenverordnung (RAB 30) ist zwingend erforderlich. Diese Ausbildung vermittelt spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Koordination der Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen auf Baustellen notwendig sind. Im Bereich sicherheitstechnischer Dienstleistungen übliche Zertifikate wie ISO 45001 (Arbeitsschutzmanagement), ISO 14001 (Umweltmanagement) oder vergleichbar sind erwünscht; ggf. Sonderqualifikationen mit Sachkunde in den Bereichen Gerüstbau, Gefahrstoffe; Abfall, Gewässerschutz etc. - Berufserfahrung und nachgewiesene Referenzen: Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination verbunden mit Objekt- und Umweltschutz auf Baustellen, nachgewiesen durch mindestens drei Referenzen über abgeschlossene Leistungen für Projekte vergleichbarer Größe und Komplexität seit längstens 01/2020; Nachweis der Vertrautheit und Erfahrung im Umgang mit relevanten Normen und Regelwerken Verwenden Sie hierfür das Bewerbungsformular (Vergabeunterlagen). Die Bewertung der Qualifikation der vorgesehenen Projektleitung bzw. des Schlüsselpersonals erfolgt anhand der Erfüllung der in den Ausschreibungsunterlagen genannten Anforderungen (fachliche und Zusatzqualifikationen, Berufserfahrung, Referenzen). Je nach Erfüllungsgrad werden 0 bis 5 Bewertungspunkte vergeben. Diese Punktzahl wird mit dem Faktor 30 multipliziert. Die maximale erreichbare Punktzahl beträgt 150 Punkte. Eine vollständige Erfüllung aller Anforderungen, einschließlich einschlägiger Zusatzqualifikationen und überdurchschnittlicher Berufserfahrung, führt zur Höchstpunktzahl. Eine nur teilweise oder unzureichende Erfüllung der Anforderungen führt zu einer entsprechend geringeren Punktzahl. 0 Punkte Mindestanforderungen werden nicht erfüllt 1 Punkt Teilweise Erfüllung, relevante Nachweise teilweise vorhanden 2 Punkte Alle Mindestanforderungen erfüllt, Nachweise und Referenzen jedoch nur in Grundausstattung, Zusatzqualifikationen fehlen 3 Punkte Mindestanforderungen plus vollständige Nachweise zu Erfahrungen/Referenzen, ohne besondere Zusatzqualifikation 4 Punkte Alle Anforderungen erfüllt plus Zusatzqualifikationen (z. B. ISO-Zertifikate), darüber hinausgehende Erfahrungen/Referenzen 5 Punkte Deutlich überdurchschnittliche Erfüllung aller Kriterien, umfassende Zusatzqualifikation/Referenzen/Berufserfahrung weit über dem Soll
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsGewertet werden drei unternehmensbezogene Referenzen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind und die Kriterien für die Wertbarkeit einer Referenz erfüllen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Bewerber nicht zwingend 3 Referenzen angeben muss. In diesem Fall werden nur die angegebenen Referenzen gewertet. Sofern vom Bewerber im Rahmen der Bewerbung mehr als drei Referenzen angegeben werden, werden zugunsten des Bewerbers die drei Referenzen gewertet, die den Wertungskriterien für die Wertung der Referenzen am besten entsprechen. Die wertbaren Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet:  Sicherheitstechnische Betreuung einer thermischen Verwertungsanlage mit dem Schwerpunkt Klärschlammverbrennung oder einer vergleichbaren emissionsrelevanten Industrieanlage wie Müllverbrennung, Gas- und Kohlekraftwerken, Rückbau von Kernkraftanlagen oder chemische Industrie  im Zeitraum von 01/2020 bis zum Ende der für dieses Verfahren geltenden Teilnahmefrist;  mit einen Investitions-Projektvolumen größer 100 Mio. EUR (netto)  Erstellung, Umsetzung oder Mitwirkung an der Ausarbeitung von sicherheitsrelevanten Konzepten für vergleichbare Anlagen  für einen öffentlichen Auftraggeber Erfüllt eine Referenz eines dieser fünf Kriterien, so erhält der Bewerber 1 Teilpunkt. Erfüllen danach die maximal drei wertbaren Referenzen alle fünf Kriterien, wird die maximale Teilpunktzahl in Höhe von 15 Teilpunkten erreicht. Die Punkteverteilung ergibt sich aus folgender Matrix: ¬  0 bis 2 Teilpunkte: 0 Punkte, ¬  3 bis 5 Teilpunkte: 1 Punkt, ¬  6 bis 8 Teilpunkte: 2 Punkte, ¬  9 bis 11 Teilpunkte: 3 Punkte,  12 bis 13 Teilpunkte: 4 Punkte, und ¬  14 bis 15 Teilpunkte: 5 Punkte.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsDie Bieter haben eine Erklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer, die für die Dauer des verfahrensgegenständlichen Auftrags aufrechterhalten wird, und Erklärung darüber, dass für den Auftrag Deckungssummen für Personenschäden in Höhe von EUR 3,0 Mio. und für Sach-/Vermögensschäden in Höhe von EUR 1,5 Mio. bestehen werden, wobei die Maximierung der Schadensregulierung im Jahr mindestens das 2- fache der geforderten Deckungssummen betragen muss.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BeschreibungGemäß den Positionen im Angebotsformular (Honorarangebot) ist für alle verfahrensgegenständlichen Dienstleistungen ein Gesamtpauschalhonorar verbindlich einzureichen; Das auf dieser Grundlage ermittelte niedrigste Honorarangebot erhält 5 Punkte, alle weiteren Honorarangebote werden in der Weise interpoliert, dass das Verhältnis zwischen dem niedrigsten Honorarangebot und dem jeweiligen weiteren Angebot mit der maximalen Punktzahl multipliziert wird. Es wird bis auf die 2. Nachkommastelle gerundet. Die so ermittelte Einzelpunktzahl wird – je Angebot – mit 100 multipliziert. Das niedrigste Preisangebot erhält somit 500 Punkte.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl300
Kriterium
ArtQualität
BeschreibungDer Bieter hat ein schriftliches Konzept als Teil seines Angebotes abzugeben und darin möglichst detailliert, strukturiert und aussagekräftig seine Vorstellungen und seine Herangehensweise zur Erbringung der verfahrenstechnischen Anforderungen darzustellen. Für das schriftliche Konzept gelten folgende Vorgaben: Das schriftliche Konzept, in dem der Bieter mindestens stichpunktartige Ausführungen zu den Zuschlagskriterien macht, soll maximal 10 Seiten umfassen. Beispiele, Schemata, Schaubilder etc. sind erwünscht, sollen aber in den Text integriert werden und Bestandteil der 10 Seiten sein. Kriterien: Konzeptionelle Darstellung der ausgeschriebenen Sicherheitsdienstleistungen im Hinblick auf 1.die konkrete Herangehensweise bei den sicherheitstechnischen Aufgabenstellungen, wie z.B. Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung, Bau- und betriebsbegleitende Sicherheitskoordination, Erstellung und Überarbeitung von Not-fall- und Sicherheitskonzepten, Schulungen etc. (Faktor 16, max. 80 Punkte). 2.die gesamtheitlichen sicherheitsrechtlichen Betreuung bei der Bewältigung der Schwierigkeiten und Herausforderungen im Rahmen der Errichtung der KSVA (Faktor 16, max. 80 Punkte). 3. die Verfügbarkeit von Schlüsselpersonal samt Vertretungsregelungen (insb. vor Ort), Reaktionszeit, Erreichbarkeit bzw. im Bedarfsfall, Zusammenarbeit und Kommunikation mit dem Auftraggeber und Dritten etc. anhand vergleichbarer Referenzprojekte (Faktor 8, max. 40 Punkte). Die genannten (Unter-)Kriterien werden jeweils mit Punkten von 1 bis 5 bewertet und wie folgt ermittelt: ­ 5 Punkte: Das Kriterium wird sehr gut / überdurchschnittlich dargestellt. ­ 4 Punkte: Das Kriterium wird gut dargestellt. ­ 3 Punkte: Das Kriterium wird befriedigend / durchschnittlich dargestellt. ­ 2 Punkte: Das Kriterium wird ausreichend dargestellt. ­ 1 Punkt: Das Kriterium wird mangelhaft dargestellt. ­ 0 Punkte: Das Kriterium wird nicht dargestellt. Die vergebenen Punkte werden entsprechend der angegebenen Faktorierung multipliziert, um die jeweils erreichte Punktzahl zu ermitteln.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl200
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av268e9b-eu
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av268e9b-eu
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av268e9b-eu
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge21/11/2025 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenEs wird auf § 56 VgV hingewiesen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungRBB KSVA Vermögensgesellschaft mbH & Co. KG
Registrierungsnummer071032
PostanschriftMusberger Sträßle 11
StadtBöblingen
Postleitzahl71032
Land, Gliederung (NUTS)Böblingen (DE112)
LandDeutschland
E-Mailkontakt@zvkbb.de
Telefon070312118190
Profil des Erwerbershttps://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av268e9b-eu
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer076137
PostanschriftDurlacher Allee 100
StadtKarlsruhe
Postleitzahl76137
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon+49 7219268730
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachunge4351dae-b07b-4ae2-8cd9-6455fdb4d18c  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung21/10/2025 16:18:04 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung701310-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe204/2025
Datum der Veröffentlichung23/10/2025