701476-2022 - AuftragsänderungDeutschland-Frankfurt am Main: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
OJ S 243/2022 16/12/2022
Bekanntmachung einer Änderung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Körner, Boris
E-Mail: Boris.Koerner@deutschebahn.com
Telefon: +49 9112193078
Fax: +49 69260913730
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
ESTW Plattling, Stellbereiche Bf. Sandbach und Bf. Vilshofen - VP, EP und GP
Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI40046
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE224 Deggendorf
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Planung der Erweiterung des ESTW Plattling, Stellbereiche Bf. Sandbach und Bf. Vilshofen sowie gleichzeitig die Erneuerung der Stellwerktechnik in den Bahnhöfen Sandbach und Vilshofen. Zusätzliche ist die Erneuerung und der Neubau jeweils einer HOA/FBOA als Doppelanlage im Einrichtungsbetrieb, sowie die dazugehörige Gefahrenmeldeanlage zu planen.
Planungsleistungen Lph 3 und 4 (optional Lph 5-7)
• Erneuerung der Signaltechnik, Innen- und Außenanlage
• Errichten neuer ESTW-Modulgebäude
• Einbinden in das BZ-Konzept
• Einrichten von GWB
• Blockanpassungen
• Erneuerung und Anpassung der Leittechniken (ZN und ZL)
• Rückbau von entbehrlichen Anlagen
• Zusammenhangsmaßnahmen in den Fachgewerken Bautechnik, Oberleitung, Telekommunikation und EEA/50 Hz-Anlagen
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 25/01/2021 Ende: 19/01/2024
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 050-126915

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 19FEI40046
Bezeichnung des Auftrags:
ESTW Plattling, Stellbereiche Bf. Sandbach und Bf. Vilshofen - VP, EP und GP
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe
09/03/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: GRE German Rail Engineering GmbH
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
12/12/2022

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE224 Deggendorf
Hauptort der Ausführung: Deggendorf
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Planung der Erweiterung des ESTW Plattling, Stellbereiche Bf. Sandbach und Bf. Vilshofen sowie gleichzeitig die Erneuerung der Stellwerktechnik in den Bahnhöfen Sandbach und Vilshofen. Zusätzliche ist die Erneuerung und der Neubau jeweils einer HOA/FBOA als Doppelanlage im Einrichtungsbetrieb, sowie die dazugehörige Gefahrenmeldeanlage zu planen.
Planungsleistungen Lph 3 und 4 (optional Lph 5-7)
• Erneuerung der Signaltechnik, Innen- und Außenanlage
• Errichten neuer ESTW-Modulgebäude
• Einbinden in das BZ-Konzept
• Einrichten von GWB
• Blockanpassungen
• Erneuerung und Anpassung der Leittechniken (ZN und ZL)
• Rückbau von entbehrlichen Anlagen
• Zusammenhangsmaßnahmen in den Fachgewerken Bautechnik, Oberleitung, Telekommunikation und EEA/50 Hz-Anlagen
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 25/01/2021 Ende: 19/01/2024
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: GRE German Rail Engineering GmbH
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Die Firma GRE GmbH wurde mit der Planung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung für das ESTW Sandbach/Vilshofen
beauftragt. Mit Übergabe der Entwurfsplanung erfolgt die Ermittlung der Honorarvergütung auf der Basis der Kostenberechnung
und der ermittelten Objekte, die nicht im Grundvertrag enthalten waren. Nachfolgende Änderungen wurden in den
entsprechenden Objekten vorgenommen. Aufgrund der Erhöhung der anrechenbaren Kosten in einzelnen Objekten sowie nicht in
der Grundbeauftragung enthaltene Objekte erfolgte eine Anpassung, bzw. Ermittlung nach Aufwand des Honorars in der Lph 3
und 4 auf der Basis HOAI §48 (1). Konkret handelt es sich dabei um folgende Objekte: Techn. Ausrüstung LST, Techn.
Ausrüstung EEA, Kabeltiefbau, Oberbau, Signalausleger, Signalbrücken, Schallschutzwand, Modulgebäude, Freianlagen,
Blitzschutzkonzept. - LÄ NT01
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Gemäß Hauptvertrag beinhaltet der zugrundeliegende Leistungsumfang die Erweiterung des ESTWs Plattling um die
Stellbereiche Bf. Sandbach und Bf. Vilshofen sowie die Erneuerung der Stellwerkstechniken in den Bahnhöfen Sandbach und
Vilshofen. Durch die Verlängerung, bzw. Ertüchtigung der Gleise 20 und 21 resultiert ein geänderter Leistungsumfang zum
Hauptvertrag. Zusätzlich hat sich aus dem detaillierteren Planungsfortschritt eine präzisere Planungstiefe ergeben, die die
Notwendigkeit von zusätzlichen Signalen & Signalauslegern erforderlich machte. Bedingt durch zusätzliche Signale und
Signalauslegern ergab sich das Erfordernis von Zusammenhangsmaßnahmen in den Fachgewerken EEA, LST, KTB und
Oberbau.
Eine Beauftragung eines anderen AN würde zu einem wirtschaftlichen Mehraufwand führen, da dieser sich zuerst in die
bestehende Entwurfs- und Genehmigungsplanung einarbeiten müsste und daher ein höherer Aufwand nötig wäre.
VII.2.3.
Preiserhöhung