VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne vorherige BekanntmachungErläuterung:
Ein Verhandlungsverfahren ohne TNW mit einem Bieter ist nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV zulässig, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist.
Dies wurde durch eine umfassende Marktanalyse auf europäischer Ebene überprüft.
Um festzustellen, welche Auftragnehmer für diese Dienstleistungen in Frage kommen, wurde zunächst die zu beschaffende Dienstleistung genau analysiert. Es ergeben sich mehrere Besonderheiten im Vergleich zu sonstigen Dienst- und Lieferaufträgen, die darin liegen, dass gerade für Monitoringaufgaben bzw. Probennahmen ein großes Netzwerk von erfahrenen Beratern erforderlich ist. Der Auftrag kann nur ausgeführt werden, wenn eine breite und koordinierte Datenerhebung gewährleistet werden kann. Wegen der vertraulich zu behandelnden Betriebsdaten sowie Geschäftsgeheimnissen der Unternehmen ist zwischen den Beratern und den Landwirten eine gewachsene Vertrauensbasis erforderlich. Zudem müssen die Berater auch über das nötige pflanzenbauliche Fachwissen sowie fundierte und aktuelle Kenntnisse und Erfahrungen bezüglich der relevanten Parameter verfügen und dieses bereits in der Praxis angewandt haben. Auch sind umfangreiche Kenntnisse und insbesondere praktische Erfahrungen in der Auslegung des Förder- und Fachrechtes in der Landwirtschaft und im Gartenbau und der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) nötig.
Der Dienstleister muss ein breites Portfolio an Kulturen anbieten können, in der Fläche präsent sein und über entsprechend qualifiziertes Fachpersonal in ausreichender Stärke und der entsprechenden Erfahrung verfügen.
In die Marktanalyse waren alle LfL-Teilprojektleiter eingebunden. Diese sind in der Vergangenheit bereits in dem zu vergebenden Projekt tätig gewesen und wissen daher im Detail, welche Besonderheiten die benötigte Leistungen aufweist. Zudem handelt es sich um Experten, die einen tiefen langjährigen Erfahrungsschatz und einen sehr guten aktuellen Überblick über den speziellen Markt haben.
Das Landeskuratorium für pflanzliche Erzeugung (LKP) ist unionsweit der einzigen Anbieter, der die nachgefragte Leistung in der geforderten Qualität erbringen kann. Für jeden anderen Wirtschaftsteilnehmer ist es technisch nahezu unmöglich, die geforderte Leistung zu erbringen, da es nötig ist, spezielles Wissen und Hilfsmittel zu verwenden, sowie ein engmaschiges regionales Netzwerk an Vertrauenspersonen zu unterhalten.
Es gibt keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung und der mangelnde Wettbewerb ist nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter, § 14 Abs. 6 VgV.
-Die Fortführung der Ablaufprozesse aus den Vorjahren erlaubt es, das Projektpaket ökonomisch effizient weiterzuführen und einen Bruch in der Datenerhebung zu vermeiden. Die Art der Datenübertragung sowie die Genauigkeit der zu ermittelnden Daten muss gewahrt werden. Es sind erhebliche Ressourcen sowie eine aufgebaute und erprobte Infrastruktur notwendig, um das Projektpaket fortzuführen.
-Es bestehen in Teilprojekten Softwareanwendungen, die über standardisierten Schnittstellen gespeist werden müssen. Ein neuer Auftragnehmer müsste eine ähnliche Datenstruktur/-erhebung aufbauen, was mit zweierlei Risikofaktoren einherginge:
-Hoher Umstellungs- und Schulungsaufwand
-Interoperabilitäts- und Kompatibilitätsprobleme hinsichtlich einer möglichst schnellen Fehleranalyse und -beseitigung sowie Kosten- und Entwicklungsnachteile
-Risiken bezüglich Qualität und Termintreue: Selbst mit vertraglicher Regelung wird eine monetäre Entschädigung nicht ausreichen, um die Folgen eines Ausfalls zu entschärfen, da die Ansprüche der Gesellschaft (Umwelt, Produktqualität) im Fokus sind.
-Wenn die Datenqualität und zeitliche Datenlieferung nicht funktioniert, verlieren die Projekte ihre Daseinsgrundlage, da die Daten zu einem späteren Zeitpunkt keinen Wert für die Betriebe mehr haben.
-Fehleranfälligkeit in der Datenerhebung wegen fehlender fachlicher Erfahrung