Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Tutzing - Kochel, Oberleitungserneuerung
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 20/04/2022Ende: 31/12/2023
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 079-213741
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 1FEI55824
Bezeichnung des Auftrags:
Tutzing - Kochel, Oberleitungserneuerung
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe 19/04/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden .
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 13/12/2022
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 20/04/2022Ende: 31/12/2023
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
MKA05 - Zusätzliche Leistungen bei 50Hz-Planung: Bestandsaufnahme und -korrektur der Bestandspläne. Außerdem haben sich im Rahmen der Ausführungsplanung Änderungen im Vergleich zur Entwurfsplanung ergeben, welche eine Umplanung erfordern.
VII.2.2.
Gründe für die Änderung Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
MKA05 - Die Ausführungsplanung ist Vertragsbestandteil des beauftragten Auftragnehmers. Die Korrektur der Bestandspläne kann nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmers erfolgen da gesperrte Pläne nur durch eine "Partei" bearbeitet werden können.Die zusätzlichen Leistungen auf Grund der Änderungen im Vergleich zur Entwurfsplanung können nur durch den bisher beauftragten Auftragnehmer erbracht werden, da sie integraler Bestandteil der 50-Hz Planungen sind, eine Aufteiliung ist nicht möglich. Aus den Gründen ist eine separate Vergabe zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich und würde zu erheblichem Mehraufwand und Verzögerungen im Projektablauf führen.