703601-2022 - ErgebnisDeutschland-München: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
OJ S 244/2022 19/12/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Studentenwerk München Anstalt des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Leopoldstrasse 15
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80802
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Abt. Studentisches Wohnen, Bauen & Projektorganisation
E-Mail: bp@stwm.de
Telefon: +49 8938196-237
Fax: +49 8938196-219
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.studentenwerk-muenchen.de/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Beschaffung von Fachplanungsleistungen - Technische Ausrüstung - Anlagengruppe 1, 2, 3, 7, 8 - für die Leistungsphasen LPH 1 bis 9 - für die Generalsanierung der Studierendenwohnanlage
Referenznummer der Bekanntmachung: StwM_Verg_EU-033_22
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Beschaffung von Fachplanungsleistungen - Technische Ausrüstung - Anlagengruppe 1, 2, 3, 7, 8 - für die Leistungsphasen LPH 1 bis 9 - stufenweise für die Generalsanierung der Studierendenwohnanlage, Haus Nr. 12 in der Studentenstadt Freimann, München.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 981 207,41 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen, 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen, 45220000 Ingenieur- und Hochbauarbeiten
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Studentenwerk München Anstalt des öffentlichen Rechts Leopoldstr. 15 80802 München
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Das Studentenwerk München beabsichtigt, die Generalsanierung der Stu-dierendenwohnanlage in der Christoph-Probst-Straße 8, Haus Nr. 12, Studentenstadt Freimann München durchführen zu lassen. Nach BayBO in der Fassung der Bekanntmachung von 2007 ist dieses Gebäude nach Art. 2 (3) ein Gebäude der Gebäudeklasse 5, nach Art. 2 (4) ein Sonderbau mit zwei (2) Tatbeständen: Hochhaus von mehr als 22 m Höhe und ein Wohnheim als sonstige Einrichtung zur Unterbringung von Personen.
Das bestehende Gebäude entspricht hinsichtlich der technischen, bauphysikalischen Anforderungen, der Barrierefreiheit nicht mehr den heutigen Standards und weist im Bereich der Technischen Ausrüstung erhebliche Mängel auf; mittels Sanierung müssen diese Mängel behoben werden.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Fachplanungsleistungen - Technische Ausrüstung - Anlagengruppe 1, 2, 3, 7, 8 - für die Leistungsphasen LPH 1 bis 9 - stufenweise für die Generalsan-ierung der Studierendenwohnanlage, Haus Nr. 12 in der Studentenstadt Freimann, München.
Die technischen Anlagen in Außenanlagen der Kostengruppen 551, 552, 554 und 559 nach DIN 279:2018-12 werden zunächst nicht beauftragt, da derzeit noch nicht feststeht, ob hierfür Planungsleistungen erforderlich werden. Die dafür erforderlichen Leistungen sollen zur optionalen nach-träglichen Beauftragung angeboten werden.
Für die Planung sind die Regelungen des § 34 BauGB und der Baunutzungsverordnung, sowie die einschlägigen Vorschriften der Bayerischen Bauordnung, der Richtlinie über die bauaufsichtliche Behandlung von Hochhäusern (HHR) des Landes Bayern, Richtlinie zur Förderung von Wohnraum für Studierende, die Vorgaben der gesetzlichen Unfallversicherung, die Anforderungen der Barrierefreiheit, des Leitfadens Nachhaltiges Bauen, sowie alle sonstigen einschlägigen Vorschriften und Normen, jeweils in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Fassung, zu berücksichtigen.
Die Maßnahme unterliegt der Förderung durch das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.
Die Teilnahme an einer Vor-Ort Besichtigung der Wohnanlage als Grundlage der Planungsaufgabe ist erwünscht. Die Einzel-Besichtigungstermine finden voraussichtlich im Zeitraum zwischen dem 22.08.2022 und 26.08.2022 statt. Nähere Informationen erhält der Bieter mit gesondertem Schreiben des Auftraggebers.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Persönliche Erfahrung des Projektteams / Gewichtung: 40
Qualitätskriterium - Name: Ausführungskonzept mit Darstellungen der Projektstruktur und des Projektmanagements / Gewichtung: 30
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
1. Stufenweise Beauftragung
Die Leistungen des Fachplaners werden stufenweise beauftragt nach
- Grundleistungen;
- fest definierten (optionalen und nicht optionalen) Besonderen Leistungen
und
- (optionalen) weiteren Besonderen Leistungen.
Fest definierte (optionale und nicht optionale) Besondere Leistungen im Sinne der HOAI werden entsprechend des Vertragsentwurfs und des Leistungs- und Vergütungskatalogs im Wesentlichen pauschal vergütet.
Optionale weitere Besonderen Leistungen werden entsprechend des Vertragsentwurfs nach Aufwand vergütet; es sei denn die Parteien verständigen sich auf eine pauschale Vergütung.
Die Vertragslaufzeit kann je nach Planungs- und Baufortschritt länger dauern und endet mit Ablauf der letzten Gewährleistungsfrist.
2. (Optionale) weitere Besondere Leistungen
Soweit (optionale) weitere Besondere Leistungen anfallen, werden diese nach Aufwand vergütet (Stundensatz):
- Auftragnehmer; Projektleiter;
stellvertretender Projektleiter; Geschäftsführer 115,- EUR (netto)
- Mitarbeiter
(mit technischen oder wirtschaftlichen Aufgaben): 95,- EUR (netto)
- Sonstige Mitarbeiter oder technische Zeichner: 75,- EUR (netto)
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 128-365119
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
12/12/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Kofler Energies Ingenieurgesellschaft mbH
Postanschrift: Einsteinring 28
Ort: Aschheim
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85609
Land: Deutschland
E-Mail: muenchen@koflerenergies.com
Telefon: +49 89981078-300
Fax: +49 89981078-399
Internet-Adresse: www.koflerenergies.com
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 981 207,41 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1A6EK8
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: Vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
14/12/2022