Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Loses und beschädigtes Kleineisen sind für die Fehler-Bildung an der Gleisanlage verantwortlich sein und müssen dieser
unverzüglich instandgesetzt werden.
Gleislagefehler kann zu größeren Problemen und kosten intensiven Instandsetzungsmaßnahmen führen, wie
Gleisverwerfung und Entgleisung.