Zusätzliche Angaben
1) Für sämtliche Angaben und Nachweise sind verbindlich der „Bewerbungsbogen“ und die „Referenzbögen“ für die Referenzen 1 bis 4 zu verwenden.
Geforderte Nachweise sind als Anlagen beizufügen;
2) Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen, Nachweise und Referenzen berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen
bleiben bei der Wertung unberücksichtigt;
3) Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss aus dem Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen gelten auch mehrere Bewerbungen von
Einzelpersonen oder Unternehmen innerhalb verschiedener Bewerbungen von Bietergemeinschaften. In diesem Fall werden alle betroffenen
Bewerbungen ausgeschlossen;
4) Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich in digitaler Form zur Verfügung gestellt;
5) Evtl. auftretende Fragen sind in Textform elektronisch über die Vergabeplattform an die unter Ziffer I.3 genannte Kontaktstelle zu richten. Die
Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ebenfalls elektronisch über die Vergabeplattform;
6) Die Anträge auf Teilnahme sind elektronisch fristgerecht über die genannte Vergabeplattform einzureichen;
7) Die erforderlichen Angaben, Erklärungen sowie Nachweise zur Leistungsfähigkeit des Bewerbers ergeben sich im Einzelnen aus dem
Bewerbungsbogen. Nichtvorlage bzw. nicht rechtzeitige Vorlage des Teilnahmeantrags oder Teilnahmeanträge nur für Teilleistungen führen zum
Ausschluss der Bewerbung.
Der Teilnahmeantrag ist ohne handschriftliche Unterschrift gültig. Bestätigt wird der Antrag auf Teilnahme an diesem Vergabeverfahren verbindlich durch Eintragung des Namens des bevollmächtigten Vertreters des Unternehmens bzw. der Bewerbergemeinschaft im Bewerbungsbogen.