Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Aufgrund der gesamthaften Planung der Bietergemeinschaft über alle Gewerke hinweg, kann nur die Bietergemeinschaft diese Leistung in gefordertem Umfang und geforderter Detailtiefe erbringen. Somit sind notwendigen Kenntnisse über die Örtlichkeit bei der Bietergemeinschaft vorhanden.
Durch eine öffentliche Vergabe muss sich ein weiterer AN mit dieser Strecke auseinandersetzten. Aufgrund der Komplexität dieses Projekts über alle Gewerke hinweg und die Größe des Planungsumgriffes (ca. 50 km-Streckenlänge, ca. 75 Brückenbauwerke) wären erheblich höhere Kosten bei Fremdvergabe zu erwarten. Der Grund dabei liegt hauptsächlich in der notwendigen Einarbeitung des weiteren AN und der damit verbundenen Anzahl an Objekten und Plänen.