Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Erneuerung der Oberleitungsanlage im Streckenabschnitt Troisdorf - Bonn-Oberkassel OLA Nord
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 28/10/2020Ende: 03/07/2028
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 92289439
Bezeichnung des Auftrags:
Ausbau Troisdorf - Bonn-Oberkassel OLA Nord Los 10.003
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe 20/10/2020
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: Rail Power Systems GmbH
Postanschrift: Garmischer Straße 35
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81373
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession Gesamtwert der Beschaffung: 14 864 286,18 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 14/12/2022
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Hauptort der Ausführung:
Troisdorf - Bonn-Oberkassel
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Erneuerung der Oberleitungsanlage im Streckenabschnitt Troisdorf - Bonn-Oberkassel OLA Nord
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 28/10/2020Ende: 03/07/2028
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 14 864 286,18 EUR
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: Rail Power Systems GmbH
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
MKA19: PFA 1-5 – Abgleich Planung zu neuen Bauphasen
VII.2.2.
Gründe für die Änderung Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Mit Stand Februar 2022 wurden vom AG neue Bauphasenpläne für den Bereich der PFA 1-5 an den AN übergeben. Auf dieser Basis müssen die OLA - Entwurfsplanungen im PFA 1 -5 überprüft und abgeglichen werden. Hierzu ist auch die Machbarkeit und die Zeitliche Abfolge der Entwurfsplanungen mit den neuen Bauphasen zu überprüfen. Daraus resultierend ist auch ggfls. das Erstellen neuer Entwurfsplanungen mit eventuell zusätzlichen Bauzuständen erforderlich. Diese Maßnahmen waren ursprünglich nicht vorgesehen.
Alle OLA-Arbeiten einschl. der Bauzwischenzustände im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN zu erbringen. Neben den eigentlichen Bauarbeiten ist hierbei parallel stets auch die erforderliche Planung zu erbringen. Die Abgleich der OLA-Planung mit dem neuen Bauablauf muss zwingend durch den Ersteller der Planung erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es nicht möglich, die Ausführung der zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
VII.2.3.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)