Zusätzliche Angaben
Vertragsstrafen:
Die jeweiligen Ausführungstermine sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Bei Überschreitung des Termins durch sein Verschulden kommt der Auftragnehmer in Verzug.
Für den Fall der Überschreitung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,5% der Auftragssumme (Netto) je Verzugswoche, max. jedoch 5%, für zusammengehörige Teile festgesetzt.
Die Berechnung der Vertragsstrafen wird dem Auftragnehmer schriftlich mitgeteilt. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die aufgekommene Vertragsstrafe innerhalb von 30 Tagen zu erstatten.
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung gegen fällige Zahlungsansprüche des Auftragnehmers berechtigt. Weitergehende Schadensansprüche des Auftraggebers bleiben hiervon unberührt.
Auf Punkt 11 der beigefügten Zusätzlichen Vertragsbedingungen (Formular 512) wird ergänzend verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYUDB2B