705438-2022 - ErgebnisDeutschland-Ingolstadt: Arbeiten in Verbindung mit Starkstromleitungen
OJ S 244/2022 19/12/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Bauleistung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH
Postanschrift: Ringlerstr. 28
Ort: Ingolstadt
NUTS-Code: DE211 Ingolstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 85057
Land: Deutschland
E-Mail: einkauf@sw-i.de
Telefon: +49 841800
Fax: +49 841804139
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sw-i.de
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Strom

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Strom JLV 2023
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
45232200 Arbeiten in Verbindung mit Starkstromleitungen
II.1.3.
Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Leistungen umfassen die Tiefbau- und Montagearbeiten für die Gewerke Strom, Straßenbeleuchtung
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
45221250 Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen, 45200000 Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten, 45317200 Elektroinstallationsarbeiten für Transformatoren, 45232000 Bauarbeiten und zugehörige Arbeiten für Rohrleitungen und Kabelnetze, 31321000 Starkstromleitungen, 45232200 Arbeiten in Verbindung mit Starkstromleitungen, 45230000 Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, für Autobahnen, Straßen, Flugplätze und Eisenbahnen; Nivellierungsarbeiten
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE211 Ingolstadt, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Ingolstadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Leistungen umfassen die Tief-, Kabelbauarbeiten für die Gewerke Niederspannung (bis 1kV), Mittelspannung (bis 20 kV) und Straßenbeleuchtung. Die Leistungen aus dem Jahresvertrag beschränken sich auf eine Bausumme von bis 200.000 € pro Bauvorhaben incl Montage.
Baumaßnahmen, die diese Wertgrenze überschreiten werden gesondert ausgeschrieben.
Der vorliegende Rahmen dient dazu, eine Vertragsgrundlage zu schaffen um eine schnelle und reibungslose Ausführung der Projekte abzuwickeln.
Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass alle erforderlichen Kabelverlegearbeiten in den Gewerken Strom und Straßenbeleuchtung sowie die erforderlichen Tiefbauarbeiten termin-gerecht und selbstständig nach Rücksprache mit dem AG erfolgen.
Der AG entscheidet je nach Größe, Schwierigkeit und Dauer der Baustelle ob eine Baustellenbegehung erfolgt.
Personalstärke und Maschinenausrüstung:
Zur Abwicklung der ausgeschriebenen Leistungen werden vom AN fünf Tiefbautrupps zur Verfügung gestellt.
Die Besetzung / Ausrüstung der Tiefbautrupps soll folgendermaßen erfolgen:
5 Bautrupps mit- Polier
- Bagger inkl. Bedienung
- LKW inkl. Bedienung
- Schaufler
Der AN hat dafür zu sorgen, dass seine Bautrupps mit allen erforderlichen Werkzeugen aus-gerüstet sind.
Der Einsatz von zusätzlichen Maschinen wie z. B. der Saugbagger, Kranwagen, Verdichtungsgeräte ist mit der Anwendung der Einheitspositionen Schachtung, Verfüllung bzw. Materialtransport abgegolten.
Ausschließlich auf Anweisung des AG erfolgt der Einsatz des Saugbaggers. Liegt diese vor, wird der Einsatz des Saugbaggers nach Regie abgerechnet. Schachtungsleistungen sind damit abgegolten.
Die Einteilung der Bautrupps zum reibungslosen Übergang zwischen den Maßnahmen erfolgt über einen Koordinationsplan und obliegt dem AN in Absprache mit dem AG.
Zusätzlich findet wöchentlich ein Jour-Fix statt, der nicht gesondert vergütet wird. Die besprochenen Inhalte und getroffenen Vereinbarungen werden schriftlich festgehalten und dienen weiterhin als Arbeitsgrundlage. Zu diesem Jour-Fix ist ein deutschsprachiger Bauleiter zur Teilnahme zu benennen.
Dem AN wird Zugang zu einer Online-Plattform gewährt wo alle erforderlichen Baudokumente zur Ausführung sowie Dokumentationsvorlagen zur Verfügung gestellt werden können.
Die Koordinierung der Kabelmontagearbeiten entsprechend dem jeweiligen Baufortschritt erfolgt durch den AN.
Materialien und Bauteile:
Wenn in den Leistungspositionen nicht anderes erwähnt ist, wird das Material für den Rohr- und
Kabelbau sowie für die Straßenbeleuchtung vom AG ab Lagerplatz des Versorgungsunternehmens (Ringlerstraße 28, 85057 Ingolstadt) zur Verfügung gestellt. Ab der Übergabe ist der AN für das Material verantwortlich. Sofern in den Leistungspositionen nicht anders beschrieben ist, muss nicht benötigtes Material wieder zum AG zurückgebracht werden. Die Kosten für den Transport sind in die Einheitspreise mit einzurechnen.
Des Weiteren sind alle verlegten Kabel bzw. Kabelrücklieferungen zur Lagerstätte des AG mit einer Kabelschlusskappe zu versehen. Das entsprechende Material wird vom AG zur Verfügung gestellt.
Dokumentation und Abrechnung:
Für die Dokumentation der durchgeführten und erbrachten Leistungen ist ein Bautagebuch zu führen und in regelmäßigen Abständen dem Baubeauftragten zur Gegenzeichnung vorzulegen.
Errichterbestätigungen und sonstige zur Inbetriebnahme wichtige Unterlagen sind spätestens am darauffolgenden Tag im entsprechenden, projektbezogenen Online-Verzeichnis des AGs bereitzustellen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die folgenden BHB Vorschriften der Stadtwerke Ingolstadt Vertragsbestandteil sind.
E__11-02.7 Prüfungs- und Abnahmerichtlinien
F__07-01.8.1 Herstellen von Rohr- und Kabelgräben
G__Mastfundament im Stadtgebiet IN
H__Aufbaustärken für Aufgrabungen gemäß RSTO 1986
Alle hierbei gestellten Forderungen bzw. Prüfungen sind zu erfüllen / vorzulegen.
Archäologische Begleitung:
Sowohl die archäologische Begleitung einer Baumaßnahme als auch die Überwachung der Tiefbauarbeiten durch eine Baggeraufsicht gemäß dem Sprengstoffgesetz werden durch den AG beauftragt. Der AN hat diese Arbeiten zu koordinieren und den Anordnungen Folge zu leisten. Stillstandszeiten, die dem AN durch Begleitarbeiten entstehen, werden ohne schriftliche Zustimmung des AG nicht vergütet (siehe Stundenlohnarbeiten).
Der AN hat seine Arbeiten so zu koordinieren, dass keine Stillstandszeiten anfallen.
Verkehrssicherung:
Der Auftragnehmer hat die alleinige Verkehrssicherungspflicht auf der Baustelle und haftet für alle Schäden, die durch Verletzung seiner Verkehrssicherungspflicht entstehen. Er übernimmt insoweit auch die Verkehrssicherungspflicht des Auftraggebers und haftet im Verhältnis zum Auftraggeber gegenüber Dritten allein. Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von allen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht frei, soweit der Auftragnehmer die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht verschuldet oder zu vertreten hat.
Durch den AN verursachte Verschmutzungen der Zufahrtsstraßen und Wege sind auf Kosten des AN zu bereinigen.
Koordinierung der Vermessungsarbeiten:
Der AN hat die Vermessungsarbeiten mit einem vom AG benannten Vermessungsunternehmen zu koordinieren.Die Vermessungsarbeiten erfolgen immer am offenen Graben. Der Koordinierungs-aufwand ist in die EP einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet.
Art und Umfang der Ausschreibung
Die Leistungen umfassen Montagearbeiten aller Art bis 1kV an Kabeln, Freileitungen, Anlagen und Hausanschlüssen im Niederspannungsnetz des AGs sowie im Netz der Straßenbeleuchtung der Stadt Ingolstadt.
Des weiteren umfassen die Leistungen Montagearbeiten aller Art im Mittelspannungsnetz des AGs und an Anlagen bis 20kV.
Der vorliegende Rahmen dient dazu, eine Vertragsgrundlage zu schaffen um eine schnelle und reibungslose Ausführung der Projekte abzuwickeln.
Personal und Maschinenausrüstung:
Im Stadtgebiet sind 5 Tiefbaukolonnen für die Sparte Strom im Einsatz. Das Montagepersonal ist in ausreichender Anzahl vorzuhalten, sodass es zu keinen Standzeiten bei den Tiefbaukolonnen kommt. Weitere Montageaufgaben, die nicht an die Tiefbaukolonnen gekoppelt sind sind ebenfalls abzudecken.
Der AN hat dafür zu sorgen, dass seine Montagetrupps mit allen erforderlichen Werkzeugen ausgerüstet sind und die notwendige Qualifikation schriftlich und personenbezogen beim AG vorliegen (vgl. D__03-05-A-01 Mindestanforderung Kabelmonteure)
Fahrzeuge zum Transport der entsprechenden Materialien und Stationsteile sowie ggf. notwendige Zusatzgeräte wie Steiger sind vorzuhalten. Der Transport von kompletten Kompaktstationen wird vom AG organisiert.
Die Einteilung der Montagetrupps zum reibungslosen Übergang zwischen den Maßnahmen erfolgt über einen Koordinationsplan und obliegt dem AN in Absprache mit dem AG.
Zusätzlich findet wöchentlich ein Jour-Fix statt, der nicht gesondert vergütet wird. Die besprochenen Inhalte und getroffenen Vereinbarungen werden schriftlich festgehalten und dienen weiterhin als Arbeitsgrundlage. Zu diesem Jour-Fix ist ein deutschsprachiger Bauleiter zur Teilnahme zu benennen.
Dem AN wird Zugang zu einer Online-Plattform gewährt wo alle erforderlichen Baudokumente zur Ausführung sowie Dokumentationsvorlagen zur Verfügung gestellt werden können.
Die Koordinierung der Kabelmontagearbeiten entsprechend dem jeweiligen Baufortschritt erfolgt durch den AG.
Verhalten im Netzgebiet der Stadtwerke Ingolstadt:
Zur Durchführung von erforderlichen Schalthandlungen ausschließlich im Niederspannungsnetz bis 1kV bekommen die Monteure des AN eigens eine Ermächtigung die nach den Anforderungen aus Anhang „A__11-03.1 Betrieb von elektrischen Anlagen“ ausgestellt wird.
Im Netz bis 20kV werden Schalthandlungen ausschließlich durch unsere betriebsführende Stelle durchgeführt. Arbeiten an 20kV Anlagen sind erst nach Übergabe der Arbeitsstelle durch die betriebsführende Stelle möglich.
Materialien und Bauteile:
Wenn in den Leistungspositionen nicht anderes erwähnt ist, wird das Material für die Montagen in der Niederspannung (bis 1kV), in der Mittelspannung (bis 20kV) sowie für die Straßenbeleuchtung vom AG ab Lagerplatz des Versorgungsunternehmens (Ringlerstraße 28, 85057 Ingolstadt) zur Verfügung gestellt.
Ab dem Moment der Übernahme befindet sich das Material im Besitz und der Verantwortung des AN. Sofern in den Leistungspositionen nicht anders beschrieben ist, muss nicht benötigtes Material wieder zum AG zurückgebracht werden.
Dokumentation und Abrechnung:
Errichterbestätigungen und sonstige, zur Inbetriebnahme wichtige Unterlagen sind spätestens am darauffolgenden Tag im entsprechenden, projektbezogenen Online-Verzeichnis des AGs bereitzustellen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die folgenden BHB Vorschriften der Stadtwerke Ingolstadt Vertragsbestandteil sind.
A__11-03.1 Betrieb von elektrischen Anlagen
B__11-04.1 Arbeiten unter Spannung
C__03-05.1.1 Montagequalifikation
D__03-05-A-01 Mindestanforderung Kabelmonteure
E__11-02.7 Prüfungs- und Abnahmerichtlinien
Alle hierbei gestellten Forderungen bzw. Prüfungen sind zu erfüllen / vorzulegen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 107-302550
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
23/11/2022
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6.
Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
14/12/2022