CPV-Code Hauptteil 71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
II.1.3.
Art des Auftrags Dienstleistungen
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Begleitung Tragwerksplanung LPH 5
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 23/05/2022
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:
G.011.607048, G.011.000962
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 103-290623
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 22FEI58460
Bezeichnung des Auftrags:
Bonatzbau, Begleitung der Tragwerksplanung LPH 5
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe 23/05/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: Werner Sobek AG
Postanschrift: Albstraße 14
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70597
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 14/12/2022
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil 71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Stuttgart
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Begleitung Tragwerksplanung LPH 5
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 06/12/2022Bei Rahmenvereinbarungen – Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung acht Jahre übersteigt:
-
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: Werner Sobek AG
Postanschrift: Albstraße 14
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70597
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
3: Modifikation der Entwurfsplanung. Die zunehmende Freilegung des Bestands bedingt Anpassungen in der Planung hinsichtlich der vorgefundenen Bestandssituation.
VII.2.2.
Gründe für die Änderung Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Erforderliche geänderte und/oder zusätzliche Leistungen zur Erfüllung der Vertragsleistung oder zur Erreichung des werkvertraglichen Erfolges