1. Begründung warum nur ein Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert wurde
Die Einzelvergabe begründet sich auf § 9 Nr. 9 LNGG:
Abweichend von § 51 Absatz 2 Satz 1 der Vergabeverordnung kann bei Vergabeverfahren, die aufgrund der Nummer 7 Satz 1 als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden, auch nur ein Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, sofern dieses Unternehmen als einziges in der Lage ist, den Auftrag innerhalb der durch die äußerste Dringlichkeit bedingten technischen und zeitlichen Zwänge zu erfüllen. Satz 1 gilt entsprechend für Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb, die aufgrund der Nummer 7 Satz 2 nach der Sektorenverordnung oder der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit durchgeführt werden. Satz 1 gilt ferner entsprechend für die Vergabe von Bauaufträgen für Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit, die aufgrund Nummer 7 Satz 3 durchgeführt werden.
2. Begründung zur Nicht-veröffentlichung von Angaben
Folgende Angaben wurden nicht veröffentlicht:
II.1.7.) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.); Wert ohne MwSt.: 556 626.40 EUR
V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses; Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 556 626.40 EUR; Gesamtwert des Auftrags/Loses: 556 626.40 EUR
Begründung:
Die Angaben zum Auftragswert könnten hier - nicht zuletzt aufgrund von branchentypischen Stundensätzen - Rückschlüsse auf die Kalkulation sowie den Umfang der gutachterlichen Tätigkeit zulassen. Nach Abwägung der Interessen, insbesondere des Auftragnehmers, kann hier daher von einer Veröffentlichung des Preises abgesehen werden.
V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde:
AquaEcology
Gbr Dürselen/Raabe
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26129
Land: Deutschland
Begründung:
In Betracht kommen hier Fallgestaltungen, bei denen eine Veröffentlichung des AN für ein besonderes sicherheitssensibles Produkt oder eine Beratungsleistung die Gefahr von Sabotageakten gegen den AN heraufbeschwören könnte. Vorliegend geht es um ein Umweltgutachten für das Projekt LNG Terminal Wilhelmshaven. Dieses Projekt ist insgesamt politisch umstritten und wird insbesondere von bestimmten Gruppierungen, u.a. gerade wegen etwaiger Umwelteinwirkungen, kritisch gesehen. Es ist bekannt, dass Anhänger solcher Gruppierungen teilweise dazu neigen können, sabotierende Maßnahmen (z.B. Festkleben oder Festbinden auf Bahnstrecken, Bäumen etc.) zu ergreifen. Insofern kann nicht ausgeschlossen werden, dass insbesondere die Ersteller des Umweltgutachtens, deren Ergebnisse möglicherweise auf Widerstand stoßen bzw. angezweifelt werden, zur Zielscheibe von politischen Aktionen werden. Vor diesem Hintergrund besteht hier ein besonderes Schutzbedürfnis für den Auftragnehmer und seine Mitarbeiter. Der Auftragnehmer und dessen Kontaktdaten sind daher nach Abwägung aller Interessen nicht zu veröffentlichen.
3. Zuschlag
Der Zuschlag erfolgt an Aquaecology in der Bestellung PO 4590140234