706633-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – Objektplanungsleistung - Sanierung Grundschule und Kita am Sachsenhain
OJ S 206/2025 27/10/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungStadt Verden c/o Landkreis Verden - Zentrale Vergabestelle
E-Mailvergabestelle@landkreis-verden.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelObjektplanungsleistung - Sanierung Grundschule und Kita am Sachsenhain
BeschreibungGegenstand des Vergabeverfahrens ist die Objektplanungsleistung - Architekturleistung für die Energetische Sanierung der Grundschule und Kita Am Sachsenhain. Auftraggeberin ist die Stadt Verden. Berechtigte und Verpflichtete aus dem Vergabeverfahren ist ausschließlich die Stadt Verden.
Kennung des Verfahrens6c14e566-ac33-42a4-b02c-62182ae9c3a4
Interne Kennung107591-2025-008
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftMühlenweg 9  
StadtVerden
Postleitzahl27283
Land, Gliederung (NUTS)Verden (DE93B)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXS0YR2YTMSW088N# Es gelten die jeweils aktuellen Mehrwertsteuersätze zum Zeitpunkt der Leistungserbringung. Etwaige eigene Vertragsbedingungen, wie eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen, haben keine Gültigkeit.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten VerpflichtungenUnter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungGem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 129b StGB.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenGem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 129a StGB.
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungGem. § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 89c StGB oder § 261 StGB oder wegen der Teilnahme an einer Tat nach § 89c der wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen.
BetrugGem. § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 263 StGB, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden oder nach § 264 StGB, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
KorruptionGem. § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 8 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 108e StGB oder den §§ 333 und 334 StGB, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB.
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsGem. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SteuernGem. § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) von der Teilnahme auszuschließen, wenn das Unternehmen das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachgewiesen werden kann.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SozialversicherungsbeiträgenGem. § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) von der Teilnahme auszuschließen, wenn das Unternehmen das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachgewiesen werden kann.
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenGem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenGem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenGem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
ZahlungsunfähigkeitGem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterGem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.
Einstellung der gewerblichen TätigkeitGem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3 / § 123 Abs. 3 GWB sind entsprechend anzuwenden.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenGem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Schwerwiegendes berufliches FehlverhaltenGem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3 / § 123 Abs. 3 GWB sind entsprechend anzuwenden.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsGem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenGem. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensGem. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenGem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem VerfahrenGem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelObjektplanungsleistung - Sanierung Grundschule und Kita am Sachsenhain
BeschreibungObjektplanungsleistung - Architekturleistung für die Energetische Sanierung der Grundschule und Kita Am Sachsenhain
Interne Kennung107591-2025-008
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftMühlenweg 9  
StadtVerden
Postleitzahl27283
Land, Gliederung (NUTS)Verden (DE93B)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns02/03/2026
Enddatum der Laufzeit01/06/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsNachweis Berufshaftpflichtversicherung - Nachweis einer Versicherungsgesellschaft, dass eine Berufshaftpflichtversicherung, welche den Bedingungen - 3.000.000 EUR für Personenschäden und 1.000.000 EUR für Sachschäden bzw. sonstige Schäden - entspricht bereits ständig abgeschlossen ist oder die Erklärung eines Versicherungsunternehmens, dass im Auftragsfall, eine Berufshaftpflichtversicherung, welche den Bedingungen - 3.000.000 EUR für Personenschäden und 1.000.000 EUR für Sachschäden bzw. sonstige Schäden - abgeschlossen wird. Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als sechs Monate sein gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an und muss der Bewerbung beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein.

KriteriumVersorgungssicherheit
Beschreibung des EignungskriteriumsUnabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen - Erklärung Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen

KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsNachweis der Berufsqualifikation der Projektleitung sowie stellv. Projektleitung im Sinne des § 75 Abs. 1, 2 VgV - Nachweis der in Anlage 2 geforderten Berufsqualifikation "Architekt/Ingenieur:innen" (im Sinne des § 75 Abs. 1, Abs. 2 VgV) für die Projektleitung sowie stellv. Projektleitung

KriteriumEintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsNachweis über Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister - Nachweis über Eintragung in einem Berufs-/ Handelsregister oder Nachweis, dass auf andere Weise eine erlaubte Berufsausübung vorliegt.

KriteriumTechniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung des EignungskriteriumsNachweisberechtigung - Erklärung, dass Eintragung als Architekt gemäß der gesetzlichen Bestimmungen in die Architektenliste sowie eine Bauvorlagenberechtigung vorliegt.

KriteriumDurchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsDurchschnittlicher Gesamtumsatz des Unternehmens - Durchschnittlicher Gesamtumsatz des Unternehmens innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Die genaue Bewertung und damit verbundenen Maßstäbe sind der Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau)5,00

KriteriumSpezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsUmsatz bei Sanierungen mit vergleichbaren Planungsleistungen - durchschnittlicher Umsatz bei Sanierungen mit vergleichbaren Planungsleistungen innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau)5,00

KriteriumDurchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des EignungskriteriumsDurchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter:innen im Unternehmen innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre - Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter:innen im Unternehmen innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Die genaue Bewertung und damit verbundenen Maßstäbe sind der Bewertungsmatrix zu entnehmen
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau)10,00

KriteriumTechniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriumsdurchschnittliche Anzahl der Architekten/Ingenieur:innen - durchschnittliche Anzahl der Architekten/Ingenieur:innen im Unternehmen innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Die genaue Bewertung und damit verbundenen Maßstäbe sind der Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau)10,00

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsReferenzen des Unternehmens - Mind. drei (Unternehmens-)Referenzen aus den letzten zehn Jahren (Stichtag 01.01.2015) für energetische Sanierungen im Bestandsgebäude mit vergleichbaren Planungsanforderungen unter Angabe des Leistungszeitraums und des aktuellen Bearbeitungsstandes, mit mindestens folgenden Angaben: Projektbezeichnung, Kurzbeschreibung, Auftraggeber mit Angaben der Ansprechpartner:in, Projektzeitraum, Name Projektleiter:in, Name stellv. Projektleiter:in, Angabe der Leistungsphasen, Angabe der anrechenbaren Kosten sowie Honorare, Angabe Besonderer Leistungen sowie zusätzliche Leistungen. Die Bewerber legen im Rahmen der Darlegung für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit mind. 3 Unternehmensreferenzen vor. Die Referenzen müssen innerhalb der in den letzten 10 Jahren (ab dem 01.01.2015) erbrachte wesentliche Leistungen unter Angabe des Leistungszeitraums und des aktuellen Bearbeitungsstandes (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) beinhalten und abgeschlossen sein. Referenzen, die vor dem 01.01.2015 abgeschlossen waren, werden nicht berücksichtigt. Als abgeschlossen wird die Fertigstellung des Gebäudes in betriebsfertigem Zustand verstanden. Die Referenzen werden hinsichtlich der Erfüllung der Mindestvoraussetzungen durch die Auftraggeberin geprüft. Anschließend erfolgt eine weitergehende qualitative Bewertung hinsichtlich der Vergleichbarkeit. Soweit die jeweilige/n Mindestreferenz/en die gestellten Mindestanforderungen nicht nachweist/nachweisen, ist der Teilnahmeantrag vom weiteren Verfahren auszuschließen. Die geforderte/n Mindestreferenz/en soll/en die Eignung der Teilnehmenden im Sinne der zu vergebenden Dienstleistung abbilden. Bei der Bewertung der Referenzen ist relevant, ob es sich um einen mit der Bauaufgabe vergleichbaren Schwierigkeitsgrad bei den Planungsanforderungen handelt, ob die Kosten- und Terminvorgaben des jeweiligen Auftraggebers eingehalten wurden und ob die gewünschten Funktionen, Nutzungsanforderungen und Qualitäten des jeweiligen Auftraggebers erfüllt worden sind. Die Darstellung der Referenzen hat in deutscher Sprache zu erfolgen. Mehrfachbewerbungen auch unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens führen zum Ausschluss aller Bewerbungen aus dem Verfahren. Eine Referenz ist dann im Sinne der zu treffenden Vergabeentscheidung geeignet, wenn sie im Auftrag eines Auftraggebers erfolgte und objektplanerische Leistungen gem. § 34 HOAI für energetische Sanierungen im Bestand innerhalb der letzten zehn Jahre nachweist. Diese Referenz muss eine mit dem vorliegenden Projekt vergleichbare Aufgabenstellung und Schwerpunkte nachweisen. Hierunter fallen: - Bildungsstätte In Bezug auf die Unternehmensreferenzen muss die Leistung alle Leistungsphasen (1-9) umfasst haben. Die genaue Bewertung und damit verbundenen Maßstäbe sind der Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau)20,00

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsNachweis der Berufserfahrung der Projektleitung bei energetischen Sanierungen im Bestandsgebäude - Referenzprojekte der Projektleiter:in bei energetischen Sanierungen im Bestandsgebäude mit vergleichbaren Planungsanforderungen und abgeschlossen im wertungsrelevanten Zeitraum von 10 Jahre, Stichtag 01.01.2015. Die Bewerber legen im Rahmen der Darlegung für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit für jede berufliche Qualifikation mind. 1 Referenz vor. Die Referenzen müssen innerhalb der in den letzten 10 Jahren (ab dem 01.01.2015) erbrachte wesentliche Leistungen unter Angabe des Leistungszeitraums und des aktuellen Bearbeitungsstandes (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) beinhalten und abgeschlossen sein. Referenzen, die vor dem 01.01.2015 abgeschlossen waren, werden nicht berücksichtigt. Als abgeschlossen wird die Fertigstellung des Gebäudes in betriebsfertigem Zustand verstanden. Die Referenzen werden inhaltlich hinsichtlich der Erfüllung der Mindestvoraussetzungen durch die Auftraggeberin geprüft. Anschließend erfolgt eine weitergehende qualitative Bewertung hinsichtlich der Vergleichbarkeit. Soweit die jeweilige/n Mindestreferenz/en die gestellten Mindestanforderungen nicht nachweist/nachweisen, ist der Teilnahmeantrag vom weiteren Verfahren auszuschließen. Die geforderte/n Mindestreferenz/en soll/en die Eignung der Teilnehmenden im Sinne der zu vergebenden Dienstleistung abbilden. Bei der Bewertung der Referenzen ist relevant, ob es sich um einen mit der Bauaufgabe vergleichbaren Schwierigkeitsgrad bei den Planungsanforderungen handelt, ob die Kosten- und Terminvorgaben des jeweiligen Auftraggebers eingehalten wurden und ob die gewünschten Funktionen, Nutzungsanforderungen und Qualitäten des jeweiligen Auftraggebers erfüllt worden sind. Die Darstellung der Referenzen hat in deutscher Sprache zu erfolgen. Mehrfachbewerbungen auch unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens führen zum Ausschluss aller Bewerbungen aus dem Verfahren. Eine Referenz ist dann im Sinne der zu treffenden Vergabeentscheidung geeignet, wenn sie im Auftrag eines Auftraggebers erfolgte und fachplanerische Leistungen gem. § 34 HOAI für energetische Sanierungen im Bestand innerhalb der letzten zehn Jahre nachweist. Diese Referenz muss eine mit dem vorliegenden Projekt vergleichbare Aufgabenstellung und Schwerpunkte nachweisen. Hierunter fallen: - Bildungsstätte In Bezug auf die Referenzen zu beruflichen Qualifikationen muss die Leistung mind. die Leistungsphasen 2-8 umfasst haben.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau)25,00

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsNachweis der Berufserfahrung der stv. Projektleitung bei energetischen Sanierungen im Bestandsgebäude - Referenzprojekte der Projektleiter:in bei energetischen Sanierungen im Bestandsgebäude mit vergleichbaren Planungsanforderungen und abgeschlossen im wertungsrelevanten Zeitraum von 10 Jahre, Stichtag 01.01.2015. Die Bewerber legen im Rahmen der Darlegung für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit für jede berufliche Qualifikation mind. 1 Referenz vor. Die Referenzen müssen innerhalb der in den letzten 10 Jahren (ab dem 01.01.2015) erbrachte wesentliche Leistungen unter Angabe des Leistungszeitraums und des aktuellen Bearbeitungsstandes (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) beinhalten und abgeschlossen sein. Referenzen, die vor dem 01.01.2015 abgeschlossen waren, werden nicht berücksichtigt. Als abgeschlossen wird die Fertigstellung des Gebäudes in betriebsfertigem Zustand verstanden. Die Referenzen werden inhaltlich hinsichtlich der Erfüllung der Mindestvoraussetzungen durch die Auftraggeberin geprüft. Anschließend erfolgt eine weitergehende qualitative Bewertung hinsichtlich der Vergleichbarkeit. Soweit die jeweilige/n Mindestreferenz/en die gestellten Mindestanforderungen nicht nachweist/nachweisen, ist der Teilnahmeantrag vom weiteren Verfahren auszuschließen. Die geforderte/n Mindestreferenz/en soll/en die Eignung der Teilnehmenden im Sinne der zu vergebenden Dienstleistung abbilden. Bei der Bewertung der Referenzen ist relevant, ob es sich um einen mit der Bauaufgabe vergleichbaren Schwierigkeitsgrad bei den Planungsanforderungen handelt, ob die Kosten- und Terminvorgaben des jeweiligen Auftraggebers eingehalten wurden und ob die gewünschten Funktionen, Nutzungsanforderungen und Qualitäten des jeweiligen Auftraggebers erfüllt worden sind. Die Darstellung der Referenzen hat in deutscher Sprache zu erfolgen. Mehrfachbewerbungen auch unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens führen zum Ausschluss aller Bewerbungen aus dem Verfahren. Eine Referenz ist dann im Sinne der zu treffenden Vergabeentscheidung geeignet, wenn sie im Auftrag eines Auftraggebers erfolgte und fachplanerische Leistungen gem. § 34 HOAI für energetische Sanierungen im Bestand innerhalb der letzten zehn Jahre nachweist. Diese Referenz muss eine mit dem vorliegenden Projekt vergleichbare Aufgabenstellung und Schwerpunkte nachweisen. Hierunter fallen: - Bildungsstätte In Bezug auf die Referenzen zu beruflichen Qualifikationen muss die Leistung mind. die Leistungsphasen 2-8 umfasst haben.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau)25,00
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen17/11/2025 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0YR2YTMSW088N/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0YR2YTMSW088N
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung19/12/2025
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0YR2YTMSW088N
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge25/11/2025 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDer öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsBesondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags sind nicht erforderlich.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens nur dann zulässig, soweit der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadt Verden c/o Landkreis Verden - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtStadt Verden c/o Landkreis Verden - Zentrale Vergabestelle
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungStadt Verden c/o Landkreis Verden - Zentrale Vergabestelle
Registrierungsnummer03361-0-51
PostanschriftLindhooper Straße 67
StadtVerden
Postleitzahl27283
Land, Gliederung (NUTS)Verden (DE93B)
LandDeutschland
E-Mailvergabestelle@landkreis-verden.de
Telefon+49 000
Internetadressehttps://www.landkreis-verden.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Registrierungsnummert:04131153308
PostanschriftAuf der Hude 2
StadtLüneburg
Postleitzahl21339
Land, Gliederung (NUTS)Lüneburg, Landkreis (DE935)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon+49 4131153308
Internetadressehttps://www.mw.niedersachsen.de
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungff212d07-be25-44d5-a595-df6129a807a5  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung24/10/2025 11:39:41 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung706633-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe206/2025
Datum der Veröffentlichung27/10/2025