70668-2024 - Ergebnis
Deutschland – Bereitstellung von Software – Rahmenvertrag Handelspartner Microsoft
OJ S 24/2024 02/02/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungAOK Sachsen - Anhalt
E-Mailkatja.wartenberg@san.aok.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersGesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelRahmenvertrag Handelspartner Microsoft
BeschreibungGegenstand des zu schließenden Rahmenvertrags ist der Abruf von Produkten aus einem zu schließenden Erneuerungsvertrag zum Konzernvertrag (Enterprise Agreement) im Rahmen des MBSA ("Mantelvertrag") zwischen Microsoft und dem BMI zur Beschaffung und Nutzung von Software und Online-Services von Microsoft
Kennung des Verfahrens2691e81c-6a72-45d1-b6e4-ef8f1a9a4440
Interne KennungAOK SAN 2023 - 0026
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtja
Begründung des beschleunigten VerfahrensMit § 15 Abs. 3 VgV muss nicht notwendigerweise eine extreme Dringlichkeit vorliegen. Vielmehr reicht eine nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilende Eilbedürftigkeit der beabsichtigten Beschaffung, die nicht innerhalb der für das offene Verfahren geltenden Fristen durchgeführt werden kann, aus. Es müssen objektiv nachvollziehbare Gründe vorliegen, die eine beschleunigte Vergabe notwendig machen, weil der Beschaffungsbedarf kurzfristig gedeckt werden muss. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Auftraggeber die Ereignisse, die zur Dringlichkeit der Beschaffung geführt haben, nicht vorhersehen konnte oder gar selbst verschuldet hat. Hat ein Auftraggeber allerdings seit geraumer Zeit auf eine entsprechende Auftragsvergabe hingearbeitet und war er aus äußeren Gründen an einer früheren Bekanntmachung des Wettbewerbs gehindert, können solche Umstände eine Fristverkürzung um das erforderliche Maß rechtfertigen. Mit dem vorliegenden Verfahren strebt die Auftraggeberin den Abschluss eines Rahmenvertrages zum Abruf von Produkten aus einem zu schließenden Erneuerungsvertrag zum Konzernvertrag (Enterprise Agreement) im Rahmen des MBSA ("Mantelvertrag") zwischen Microsoft und dem BMI zur Beschaffung und Nutzung von Software und Online-Services von Microsoft über den 01.01.2024 hinaus an. Während sich der entsprechende Abschluss des Vertrages aufgrund nicht vorhersehbarer äußerer Umstände verzögert hat, muss dieser nunmehr aus lizenzrechtlichen Gründen zwingend im Januar 2024 erfolgen. Die Auftraggeberin als größte gesetzliche Krankenkasse in Sachsen-Anhalt und Teil der Kritischen Infrastruktur benötigt eine ungebrochene Lizenznutzung zur Aufrechterhaltung ihres gesetzlichen Auftrags zur Versorgung der Versicherten mit Krankenkassenleistungen. All dieses begründet in seiner Gesamtheit eine hinreichende Dringlichkeit, die die Einhaltung der Fristen des § 15 Abs. 2 VgV unter weiterer Berücksichtigung des § 134 GWB unmöglich macht.
Zentrale Elemente des VerfahrensMit dem Wirksamwerden des zu schließenden Rahmenvertrages muss die bezugs- und beitrittsberechtigte Auftraggeberin unmittelbar in die Lage versetzt werden, ihren Beitritt zum Enterprise Agreement (EA) Vertrag mit Microsoft für eine Laufzeit von vier (4) Jahren zum EA vollziehen zu können. Während der Laufzeit des Rahmenvertrages muss zugleich jedes über das EA bezugsfähige Microsoft Produkt durch die Auftraggeberin abgerufen werden können. Die Auftraggeberin verpflichtet sich in den Mengengerüsten der Anlage 2 zum Rahmenvertrag (Preisblatt) zur Mindestabnahme von 2500 (zweitausendfünfhundert) M365 Enterprise E5, 10 (zehn) Microsoft Visio Plan 2 Lizenzen, 10 (zehn) Microsoft Project Plan 3 Lizenzen, 10 (zehn) Lizenzen zur Verlängerung Software Assurance SQL Server Enterprise Core sowie 4 (vier) Lizenzen zur Verlängerung Software Assurance SQL Server Standard Core (= initiale Menge). Eine Verpflichtung der Auftraggeberin zur Abnahme weiterer Lizenzen über die initiale Menge hinaus besteht nicht.
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72268000 Bereitstellung von Software
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.7 290 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung7 290 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXP4YRAHBBR 1) Auftraggeberin ist die AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand, Lüneburger Str. 4, 39106 Magdeburg, Deutschland; 2) Die Vergabeunterlagen stehen über das Online-Portal www.dtvp.de/center unter der Bekanntmachungs-ID CXP4YRAH5YC zum Download zur Verfügung. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des Auftrags sind von Rügen deutlich zu trennen. Fragen, Hinweise und Rügen sind auf elektronischem Wege mittels der Bieterkommunikation über das Vergabeportal dtvp.de an die unter I.1. genannte Kontaktstelle zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren. Die Antworten werden allen Unternehmern, welche sich auf www.dtvp.de für das Vergabeverfahren registriert haben, automatisch im Wege der Bieterkommunikation über das Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Unternehmen, welche die Vergabeunterlagen ohne Registrierung heruntergeladen haben, haben in eigener Verantwortung die weitere Kommunikation der Auftraggeberin zu verfolgen. Dazu werden im Kommunikationsbereich unter der jeweiligen Ausschreibung Frage-/Antwortlisten (Nachinformationen) erstellt, die der Bieter ohne Registrierung einsehen kann und die er dort selbstständig herunterladen muss. Wir weisen darauf hin, dass der Bieter insoweit verpflichtet ist, sich regelmäßig zu informieren und die entsprechenden Informationen abzurufen. 3) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Ziffer III.2.1 bis III.2.3 aufgeführten Voraussetzungen und Nachweise sind für alle Mitglieder zu erbringen. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten; 4) Allgemeiner Hinweis Nachunternehmer: Die Einschaltung von Nachunternehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Nachunternehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin, § 4 Abs. 4, S. 2. VOL/B bleibt unberührt. Der Bieter muss mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Nachunternehmern sowie Art und Umfang der an den/die Nachunternehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung mitteilen und der Auftraggeberin nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Nachunternehmer(s) zur Zugriffs-und Leistungsfähigkeit vorlegt (§§ 36, 47 VgV). In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen im Sinne des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Nachunternehmer anzusehen sind. Bekanntmachungs-ID: CXP4YRAH5YC
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelRahmenvertrag Handelspartner Microsoft
BeschreibungDie Auftraggeberin schreibt einen Rahmenvertrag mit einem lizensierten Handelspartner zum Abruf von Produkten aus einem zu schließenden Erneuerungsvertrag zum Konzernvertrag (Enterprise Agreement) im Rahmen des MBSA ("Mantelvertrag") zwischen Microsoft und dem BMI zur Beschaffung und Nutzung von Software und Online-Services von Microsoft aus. Für den Rahmenvertrag zur Gewinnung eines entsprechenden Handelspartners ist eine Laufzeit von ca. 4 Jahren, beginnend unmittelbar nach Zuschlagserteilung, vorgesehen. Mit dem Wirksamwerden des zu schließenden Rahmenvertrages muss die bezugs- und beitrittsberechtigte Auftraggeberin in die Lage versetzt werden, ihren Beitritt für eine Laufzeit von vier (4) Jahren zum EA vollziehen zu können. Während der Laufzeit des Rahmenvertrages muss zugleich jedes über das EA bezugsfähige Microsoft Produkt durch die Auftraggeberin abgerufen werden können.
Interne KennungAOK SAN 2023 - 0026
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72268000 Bereitstellung von Software
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Optionen
Beschreibung der OptionenÜber die initiale Menge hinaus müssen alle über den EA beziehbaren Produkte (Software, Software Assurance und Cloud Services) während der gesamten Vertragslaufzeit über den Handelspartner bezogen werden können. Für Produkte, welche nicht der initialen Menge unterfallen und während der Vertragslaufzeit bestellt werden, ist der Preis der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Eurozonen-Preisliste auf dem niedrigsten Microsoft Preislevel um den entsprechenden im Konzernvertrag festgelegten Rabatt zu reduzieren und durch den Auftragnehmer anzubieten.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Zusätzliche InformationenDer Rahmenvertrag tritt unmittelbar nach Zuschlagserteilung in Kraft und endet , ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit dem 31.12.2027. Der Erwerb der Microsoft-Produkte und -Lizenzen erfolgt unmittelbar nach Vertragsschluss im Januar 2024.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungAngebotspreis
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Paragraph 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung Ihres Angebots und über den frühsten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. ... Paragraph 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragraph 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragraph 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragraph 135 Absatz 1 Nummer 2. Paragraph 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Paragraph 135 Abs. 1 und 2 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen Paragraph 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Paragraph 168 Abs. 2, S.1 GWB Entscheidung der Vergabekammer Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltAOK Sachsen - Anhalt
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter der anbietenden ParteiSoftwareOne Deutschland GmbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Informationen zum Auftrag
Datum des Vertragsabschlusses05/01/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungAOK Sachsen - Anhalt
RegistrierungsnummerDE258393558
PostanschriftLüneburger Str. 4
StadtMagdeburg
Postleitzahl39106
Land, Gliederung (NUTS)Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
LandDeutschland
KontaktpersonKatja Wartenberg
E-Mailkatja.wartenberg@san.aok.de
Telefon+49 3912878-45327
Fax+49 3912878-845327
Internetadressehttp://www.dtvp.de/Center
Profil des Erwerbershttp://www.dtvp.de/Center
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungBundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummert:022894990
PostanschriftVillemombler Straße 76
StadtBonn
Postleitzahl53123
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailkatja.wartenberg@san.aok.de
Telefon+49391287845327
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungSoftwareOne Deutschland GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerDE 141626867
PostanschriftBlochstr. 1
StadtLeipzig
Postleitzahl04329
Land, Gliederung (NUTS)Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
LandDeutschland
E-Mailinfo.de@softwareone.com
Telefon+49 341 2568 000
Rollen dieser Organisation
Bieter
Leiter der anbietenden Partei
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungBeschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailesender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung3a335fdc-21ac-430e-a991-7589ba218355  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung01/02/2024 13:17:18 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung70668-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe24/2024
Datum der Veröffentlichung02/02/2024